Zolltarifarische Massnahmen 2006. Bericht

Details

ID
20070019
Title
Zolltarifarische Massnahmen 2006. Bericht
Description
Bericht vom 14. Februar 2007 über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2006
InitialSituation
<p>Aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den 33. Bericht über zolltarifarische Massnahmen. </p><p>Die Bundesversammlung hat zu entscheiden, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen.</p><p>Im vergangenen Jahr sind die nachstehenden Massnahmen beschlossen worden:</p><p>Auf das Zolltarifgesetz gestützte Massnahmen</p><p>Ein Einreihungsentscheid der Weltzollorganisation im Rahmen des Harmonisierten Systems führte zur Umtarifierung von Kandiszucker mit geringem Zusatz von Karamell oder Zuckercouleur. Um den bisherigen Zollansatz von Fr. 18.70 je 100 kg für solchen Kandiszucker weiterzuführen, wurde die Tarif-Nr. 1701.91 neu aufgeteilt. Für die übrigen Waren der erwähnten Tarif-Nr. wird unverändert ein Zollansatz von 85 Franken je 100 kg angewendet.</p><p>Qualitätsmängel bei den eingelagerten einheimischen Kartoffeln und eine kleinere Ernte infolge ungünstiger Witterungseinflüsse führten zu einer viermaligen Erhöhung des Teilzollkontingents für Kartoffeln (inkl. Saatkartoffeln) um insgesamt 48 200 Tonnen von 18 250 Tonnen auf 66 450 Tonnen. Dadurch konnte der Bedarf des Handels und der Veredelungsindustrie gedeckt werden. Zur erneuten Steigerung des Wettbewerbs im Markt für Obstgehölze wurden die entsprechenden Zollansätze mit Wirkung ab 1. März 2006 im Interesse des einheimischen Obstanbaus ein weiteres Mal gesenkt.</p><p>Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Tierproduktion zu verbessern, wurden die Schwellenpreise für Eiweissfuttermittel am 1. Juli 2006 um durchschnittlich 2 Franken je 100 kg gesenkt. Zudem wurde beschlossen, die Schwellenpreise für Futtermittel am 1. Juli 2007 um weitere 3 Franken je 100 kg zu senken, um deren Marktpreise schrittweise an diejenigen der umliegenden Länder anzugleichen. Gleichzeitig wurden die Zollansätze für Brotgetreide ebenfalls um 3 Franken je 100 kg herabgesetzt, um die Preisdifferenz zwischen Brot- und Futtergetreide zu erhalten.</p><p>Der gestiegene Bedarf an Halalfleisch von Tieren der Schafgattung bedingte eine Erhöhung des entsprechenden Teilzollkontingents ab 1. Januar 2007 um 50 Tonnen auf 150 Tonnen, dies zulasten des Teilzollkontingents für übriges Fleisch. Bedingt durch die saisonal rückläufige Milchproduktion bei gleichzeitig höherer Käseproduktion wurde das Teilzollkontingent für Butter (frisch, nicht gesalzen) zum Ausgleich der Versorgungslücke vorübergehend um 4500 Tonnen auf 5600 Tonnen erhöht.</p><p>Im revidierten Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 wurden die Preisausgleichsmassnahmen für Zucker im gegenseitigen Handel aufgehoben ("Doppel-Null-Lösung"). Dies setzt ein vergleichbares Preisniveau für Zucker bei beiden Partnern voraus. Wegen der gestiegenen Weltmarktpreise und der unterschiedlichen Marktorganisationen ergab sich in der Schweiz ein bedeutend höherer Zuckerpreis als in der EG. Mit Rücksicht auf häufig ändernde Verhältnisse hat der Bundesrat das EVD ermächtigt, die Zollansätze für Zucker aufgrund der Marktsituation periodisch neu festzulegen. Dabei soll der Inlandpreis der Schweiz weitgehend demjenigen der EG entsprechen. Demgemäss hat das EVD die Zollansätze für Zucker in zwei Schritten zunächst um 10 Franken, später um weitere 5 Franken gesenkt, um die Inlandpreise wieder an die EG-Marktpreise heranzuführen. Um die Marktversorgung zu verbessern, können seit dem 1. Januar 2007 gewisse Gemüse während des ganzen Jahres ohne Einschränkung der Zollkontingentsmengen zum Kontingentszollansatz eingeführt werden.</p><p>Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und als zusätzlicher Liberalisierungsschritt bei der Zollkontingentsverwaltung erfolgt die Verteilung des Zollkontingents für Tiere der Pferdegattung ab 1. Januar 2007 ausschliesslich nach der Reihenfolge der Verzollungen ("Windhund an der Grenze").</p><p>Der Bundesrat hat das EVD ermächtigt, für Mischfutter und Kälbermilch ab 1. Juli 2006 Standardrezepturen zu bestimmen, ohne Festlegung von Importrichtwerten. Die neue Berechnungsart führt zu einer Senkung des Grenzschutzes, der mit einem maximalen Zuschlag zum Zollansatz für Mischfutter von 4 Franken je 100 kg und für Kälbermilch von 8 Franken je 100 kg ausgeglichen werden kann. </p><p>Beim Zollkontingent für Samen von Stieren werden seit 1. Januar 2007 Zollkontingentsanteile nur an im Inland produzierende Besamungsstationen zugeteilt, die regelmässig im Inland geborene Stiere prüfen und im Durchschnitt der letzten zwei Jahre mindestens 50 Prozent des Samens von inländischen Stieren einsetzten. Damit wird der wesentliche Beitrag der im Inland produzierenden Besamungsstationen zur Erhaltung einer hochstehenden inländischen Rindviehzucht abgegolten.</p><p>Auf das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten gestützte Massnahmen</p><p>Die gestützt auf einen Beschluss des Gemischten Ausschusses Schweiz-EG geän derte Standardrezeptur für Nahrungsmittelzubereitungen der Tarif-Nr. 1901.2098 ist am 1. August 2006 ins Landesrecht überführt worden. </p><p>Gewisse Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA sehen für zuckerhaltige Waren der Tarif-Nr. 2007 (insbesondere Konfitüren) eine präferenzielle Behandlung vor. Weil das Zuckerpreisniveau in diesen Partnerländern im Vergleich zur Schweiz nicht identisch ist, werden solche Waren daher neu den Preisausgleichsmassnahmen des "Schoggigesetzes" unterstellt.</p><p>Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente</p><p>Die Zuteilung der Zollkontingente und deren Ausnützung sind angesichts des Umfangs der Daten ausschliesslich im Internet veröffentlicht. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht vom 14. Februar 2007 über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2006
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2007 2 Kenntnisnahme
    12.06.2007 1 Kenntnisnahme
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    12.06.2007 1 Zustimmung
Proceedings
Updated
09.04.2025 00:35

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