Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Föderativen Republik Brasilien
Details
- ID
- 20070021
- Title
- Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Föderativen Republik Brasilien
- Description
- Botschaft vom 28. Februar 2007 zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
- InitialSituation
- <p>Eine effiziente Bekämpfung der Kriminalität geschieht heute immer mehr mit den Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und Vernetzung der Lebensverhältnisse nimmt auch die Kriminalität zunehmend grenzüberschreitende Dimensionen an. Die neuen Technologien, insbesondere im Bereich der Kommunikation und der Datenübermittlung, erleichtern kriminelle Aktivitäten über die Staatsgrenzen hinaus. Je nach Art der Delikte ist ausserdem vermehrt die Tätigkeit von strukturierten Organisationen festzustellen. All dies führt dazu, dass der einzelne Staat die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung bestehen, immer weniger allein zu bewältigen vermag. Um dem daraus resultierenden drohenden Verlust an Sicherheit entgegenzuwirken, muss schrittweise ein weltweites Netzwerk von bilateralen Abkommen auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen aufgebaut werden. Der Abschluss des Vertrages mit Brasilien ist ein weiterer Beitrag im Hinblick auf dieses Ziel. Er stellt ausserdem die Weiterführung der bereits eingeleiteten Zusammenarbeit mit dem grössten Staat Lateinamerikas dar, da die Schweiz und Brasilien bereits 1932 einen Auslieferungsvertrag abgeschlossen haben.</p><p>Im Rahmen der Beziehungen mit Brasilien steht insbesondere der Wille der Schweiz im Vordergrund, künftig ein wirksameres Vorgehen gegen Delikte wie Korruption, Drogenhandel, Geldwäscherei sowie Frauen- und Kinderhandel zu ermöglichen. </p><p>Dies ist von grosser Bedeutung, da die Schweiz - wie die Statistiken der letzten Jahre zeigen - mit Brasilien im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen umfangreiche Beziehungen unterhält.</p><p>Inhalt des Vertrages:</p><p>Der Vertrag schafft eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. </p><p>Im vertraglich vereinbarten Umfang sind die Vertragsparteien zur Leistung von Rechtshilfe verpflichtet. Bisher konnte die Schweiz Brasilien lediglich auf der Grundlage des mit diesem Staat abgeschlossenen Auslieferungsvertrages (Art. XVII; SR 0.353.919.8) und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1) Rechtshilfe gewähren.</p><p>Der Vertrag liegt auf der Linie der Rechtshilfeverträge, welche die Schweiz unlängst mit den Philippinen sowie mit Hongkong, Ägypten, Peru und Ecuador abgeschlossen hat. Wie diese orientiert er sich am Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR; SR 0.351.1) sowie am IRSG, deren wichtigste Grundsätze er übernimmt. Darüber hinaus berücksichtigt er die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Der Vertrag erfordert keine Änderungen des geltenden Rechts.</p><p>Verschiedene Bestimmungen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren und der Verbesserung des Rechtshilfeverkehrs zwischen den beiden Staaten überhaupt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. Februar 2007 zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss zur Genehmigung des Vertrages über Rechtshilfe in Strafsachen mit Brasilien
- Resolutions
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Date Council Text 26.09.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.12.2007 1 Zustimmung 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Beide Räte stimmten der Vorlage einstimmig und ohne Diskussion zu. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 39 zu 0 und im Nationalrat mit 134 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:40