Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen
Details
- ID
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20070022
- Title
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Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen
- Description
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Botschaft vom 28. Februar 2007 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3)
- InitialSituation
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<p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die Bedeutung und der Nutzen von Bewegung und Sport für unsere Gesellschaft sind unbestritten. Entsprechend hat der Bund einen in der Verfassung und im Gesetz verankerten umfassenden Förderungsauftrag, der auch finanzielle Beiträge an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung einschliesst. Der Bundesrat hiess 1996 das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) als Konzept gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes gut. Auf der Grundlage des NASAK bewilligte das Parlament 1998 und 2000 zwei Verpflichtungskredite von 60 Millionen (NASAK 1) und 20 Millionen Franken (NASAK 2), total 80 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an die Erstellung ausgewählter Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Ziel war - und bleibt - die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen.</p><p>Von den bewilligten 80 Millionen Franken sind 65,2 Millionen für 31 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 700 Millionen Franken verpflichtet worden; Anfang 2007 stehen 28 Anlagen im Betrieb und zwei im Bau. Mit dem Bau des nationalen Schwimmsportzentrums in Villars-sur-Glâne, dem letzten Projekt, wird voraussichtlich im Laufe von 2007 begonnen. Damit sind bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung grosse Fortschritte erzielt worden, die zahlreichen Sportverbänden zugutekommen. Trotzdem bleiben weitere Mängel zu beheben. Dem Parlament wird beantragt, einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die Realisierung folgender Projekte soll mit Beiträgen, die zwischen 5 und 25 Prozent der Investitionskosten betragen, unterstützt werden: Totalerneuerung des Eisstadions Bern, Ausbau des Hallensportzentrums Schaffhausen, Ausbau des Höhensportortes St. Moritz/Engadin, Erweiterung des polysportiven "Centre Mondial du Cyclisme" Aigle, Aus- oder Neubau von weiteren Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Ausserdem beantragt der Bundesrat, die für das nationale Schwimmsportzentrum in Villars-sur-Glâne aus dem Kredit NASAK 1 verpflichteten 6 Millionen Franken für den Bau eines anderen geeigneten Schwimmsportzentrums einsetzen zu können, falls in Villars-sur-Glâne der Baubeginn nicht bis zum 15. Dezember 2007 erfolgt. Das NASAK als Planungs- und Koordinationsinstrument und die darauf basierenden Finanzhilfen haben sich als wirksame Fördermassnahme etabliert. Die Bundesbeiträge sind wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung entscheidend für die Realisierung der meisten Vorhaben. Sie ermöglichen dem Bund ausserdem, auf eine vorbildliche Qualität der Projekte hinzuwirken, und sie erleichtern die Planung und Koordination im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. </p>
- Objectives
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0
- Text
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Botschaft vom 28. Februar 2007 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3)
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3)
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 12.06.2007 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 20.09.2007 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Antrag seiner Kommission und trat ohne Gegenstimme auf diese von allen Fraktionen unterstützte Vorlage ein. Eine von Christa Markwalder (RL, BE) vertretene Kommissionsminderheit beantragte eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 6 Millionen Franken. Dieser Antrag wurde jedoch mit 119 zu 52 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 167 Stimmen einhellig angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hat diskussionslos und mit 32 Stimmen den Beschluss angenommen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:19
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