Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds. Abkommen
Details
- ID
- 20070026
- Title
- Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds. Abkommen
- Description
- Botschaft vom 28. Februar 2007 zur Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds
- InitialSituation
- <p>Die liechtensteinische Gesetzgebung verlangt die Schaffung oder Bestimmung eines Sicherheitsfonds für die betriebliche Personalvorsorge (2. Säule) spätestens am 1. Januar 2007. Da die berufliche Vorsorge Liechtensteins nicht die kritische Grösse für die Schaffung eines eigenen Fonds erreicht, sind die liechtensteinischen Behörden mit dem Anliegen an die Schweiz herangetreten, ihre Vorsorgeeinrichtungen dem schweizerischen Sicherheitsfonds BVG anzuschliessen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds vollumfänglich vom schweizerischen Sicherheitsfonds BVG übernommen werden. Es handelt sich im Wesentlichen um die Sicherstellung der Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sowie um die Funktion als Zentralstelle 2. Säule. Die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Der Sicherheitsfonds BVG untersteht jedoch weiterhin ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der Aufsicht der schweizerischen Behörden. Bei Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Vereinbarung ergeben können, liegt der Gerichtsstand am Sitz des Sicherheitsfonds BVG, und das schweizerische Recht ist massgeblich. Die Vereinbarung wird seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewendet. Sie untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. Februar 2007 zur Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf 04.10.2007 1 Zustimmung 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine von Roland Borer (V, SO) angeführte Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten; dies deshalb, weil eine ausländische Einrichtung ein schwer kontrollierbares Element mit sich bringen und deshalb der Stabilität und Festigkeit der zweiten Säule und vor allem dem Garantiesystem schaden könnte. Der Rat liess sich von den Argumenten der Kommissionsmehrheit überzeugen, welche die diesbezüglichen Garantien als ausreichend betrachtete. Die Kommission reichte allerdings eine Motion ein (07.3766), welche den Bundesrat beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das liechtensteinische Aufsichtssystem gleichwertig wie das schweizerische ist und die liechtensteinischen Anlagebestimmungen den schweizerischen angenähert werden. Nach dem Eintretensentscheid (105 zu 30 Stimmen) wurde der Bundesbeschluss schliesslich ohne weitere Diskussion mit 110 zu 28 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 44 zu 0 und im Nationalrat mit 192 zu 2 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:33