Stiftung Pro Helvetia. Finanzierung 2008-2011

Details

ID
20070028
Title
Stiftung Pro Helvetia. Finanzierung 2008-2011
Description
Botschaft vom 28. Februar 2007 über die Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008-2011
InitialSituation
<p>Nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" gewährt der Bund der Stiftung zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgabe in der Schweiz und im Ausland jährliche Beiträge, die in der Regel alle vier Jahre mit einem einfachen Bundesbeschluss festgelegt werden. Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 2007. Der Bundesrat unterbreitet mit der Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Stiftung für den Zeitraum 2008-2011.</p><p>Ein Kulturförderungsgesetz zur Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung befindet sich in Ausarbeitung. Das Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" wird parallel zur Ausarbeitung dieses neuen Gesetzes revidiert. Die Botschaft stützt sich bewusst auf die gegenwärtige Gesetzgebung. Das Bundesgesetz über die Kulturförderung und das Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia müssen gemäss aktuellem Zeitplan in der Herbstsession 2007 behandelt werden. Falls diese Gesetze zu einer Aufgaben- und Kompetenzverschiebung führen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia und ihre Finanzierung noch im Laufe der Legislaturperiode 2008-2011 haben, wird der Bundesrat die beschlossenen Beträge erneut zur Diskussion stellen und eine Umverteilung der Mittel vorschlagen.</p><p>Wir stellen fest, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten in den Jahren 2004-2007 in Übereinstimmung mit ihrem Auftrag ausgeführt hat. Sie hat dabei drei Schwerpunkte definiert: den Tanz, die Verständigung zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz und den interkulturellen Dialog. Sie hat damit Impulse geschaffen, die eine nachhaltige Wirkung auf das Kulturleben der Schweiz haben. Im internationalen Bereich hat die Stiftung ihr Aussenstellennetz neu organisiert und drei Verbindungsbüros und das Kulturzentrum in Mailand geschlossen; die Aktivitäten des Mailänder Zentrums hat nun das Schweizerische Institut in Rom übernommen. Weiter hat sie die interne Restrukturierung fortgeführt, so dass der Allgemeine Aufwand schrittweise auf 30 Prozent ihres Gesamtbudgets gesenkt werden konnte, was den Forderungen entspricht, die das Parlament bei der letzten Finanzierungsperiode an die Stiftung gestellt hat. Für die kommende Finanzierungsperiode hat sich Pro Helvetia einerseits verschiedene Globalziele zur Erfüllung ihres Grundauftrags vorgenommen, um ihre Tätigkeiten gezielt ausführen zu können. Andererseits hat die Stiftung Schwerpunkte festgelegt, auf die sie punktuell den Akzent setzen will, namentlich auf die Kultur und Kunstvermittlung, den Austausch mit Asien, die Übersetzung sowie die Koproduktion zwischen der Schweiz und dem Ausland. Der Bundesrat unterstützt die Eingabe von Pro Helvetia, die mit einsichtigen Überlegungen sowie mit plausiblen Begründungen und Schlussfolgerungen argumentiert, und kann sich mit ihren inhaltlichen Eckwerten einverstanden erklären. </p><p>Die Stiftung beantragt für die kommende Vierjahresperiode 2008-2011 ein Budget von 143,8 Millionen Franken zur Erfüllung ihres Auftrags. Dies entspräche einer Erhöhung um 6,8 Millionen Franken im Vergleich zum bewilligten Rahmenkredit für die vergangene Vierjahresperiode. Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Stiftung Pro Helvetia für die kommende Vierjahresperiode insgesamt 135 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Dies sind 2 Millionen Franken weniger als der bewilligte Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieses Budget die Stiftung zu Kürzungen im Bereich einiger ihrer Aktivitäten zwingt. Die Stiftung legt die Bedürfnisse zur Erfüllung ihres gesetzlichen Mindestauftrags auf 125,6 Millionen Franken fest und will 18,2 Millionen Franken für ihre Schwerpunkprogramme einsetzen. Der Bundesrat empfiehlt der Stiftung, ihre Ziele dem gekürzten Budget anzupassen, das dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2007-2011 entspricht. Der beantragte Zahlungsrahmen ist auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 abgestimmt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Februar 2007 über die Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008-2011
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008-2011
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2007 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.12.2007 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> unterstützte die Kommissionsmehrheit im Gegensatz zum Bundesrat das Begehren der Stiftung Pro Helvetia. Géraldine Savary (S, VD), französischsprachige Berichterstatterin der Kommission, ist der Auffassung, dass die Begehren von Pro Helvetia wie auch die kulturellen Schwerpunkte im In- und Ausland angemessen sind. Ausserdem rechtfertige die Qualität der Projekte einen entsprechenden Zahlungsrahmen, d.h. einen Betrag von 143,8 Millionen, der bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Stiftung Pro Helvetia gelten soll. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und eines Teils der Freisinnigen sprach sich die grosse Kammer für den Minderheitsantrag von Brigitte Häberli-Koller (C, TG) aus, wonach dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen sei. Weitere Minderheitsanträge, die vor allem aus den Reihen der SVP stammten und eine massivere Kürzung des Rahmenkredits verlangten, wurden abgelehnt. Laut Oskar Freysinger (V, VS) muss Pro Helvetia insbesondere bei den Verwaltungskosten weitere Einsparungen vornehmen. Theophil Pfister (V, SG) kritisierte die mangelnde Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren der Kulturförderung im Ausland. Mit 90 zu 80 Stimmen sprach sich der Rat schliesslich für einen Kredit in Höhe von 135 Millionen Franken aus. Der Mehrheitsantrag, wonach der Zahlungsrahmen zeitlich begrenzt, d.h. bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, gelten soll, fand mit 88 zu 85 Stimmen eine knappe Mehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 132 zu 41 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hat den Bundesbeschluss diskussionslos und mit 36 Stimmen angenommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:23

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