Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern. Kindsentführungen

Details

ID
20070029
Title
Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern. Kindsentführungen
Description
Botschaft vom 28. Februar 2007 zur Umsetzung über internationale Kindesentführungen sowie zur Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen
InitialSituation
<p>Der Schutz von Kindern und hilfsbedürftigen Erwachsenen ist ein zentrales Anliegen jeder Rechtsordnung. Mit der zunehmenden Mobilität kommt es zu immer mehr Familiengründungen von Personen aus unterschiedlichen Rechtssystemen mit vielfältigen kulturellen Traditionen und Religionen, die ihre Lebensweise und die Rechtsprechung prägen. Die Anordnung und der Vollzug von Schutzmassnahmen und Konfliktregelungen für Kinder aus solchen Familien werden immer komplexer; sie werden zusätzlich erschwert durch internationale Zuständigkeitskonflikte und sich widersprechende Entscheide. Demgegenüber stand das praktische Erfordernis für Schutzvorkehren für erwachsene Menschen bislang noch zurück. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und Mobilität ist indes auch bei ihnen mit vermehrtem Bedarf an grenzüberschreitenden Betreuungsmassnahmen zu rechnen. Die Schweiz will den veränderten Gegebenheiten innerstaatlich mit der laufenden Revision des Vormundschaftsrechts Rechnung tragen. Auch andere europäische Staaten, zum Beispiel Spanien, Italien und Grossbritannien, haben insbesondere im Erwachsenenschutzbereich Reformen durchgeführt.</p><p>Es ist daher zu begrüssen, wenn im Bereich des Personenschutzes die Regeln des internationalen Privatrechts vereinheitlicht, koordiniert und verbindlich festgelegt werden. In gleichem Masse gewinnt die internationale Zusammenarbeit von Staaten und ihren Behörden immer mehr an Bedeutung; ihre Notwendigkeit, aber auch ihre Machbarkeit aufgrund technologischer Entwicklungen wächst. Vor diesem Hintergrund sollen staatsvertragliche Regelungen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen und dadurch den Schutz von hilfsbedürftigen Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalität verbessern. Diese Ziele werden angestrebt mit dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern sowie mit dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen. </p><p>Mit den beiden zur Ratifikation empfohlenen Übereinkommen verbindet sich nicht zuletzt der Vorteil, dass deren Geltungsbereich über Europa hinausreicht. Für Kinder, die von einem Elternteil oder Drittpersonen aus oder in die Schweiz entführt oder widerrechtlich zurückbehalten werden, kann aufgrund des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts die Rückführung beantragt werden. Beide Übereinkommen sind für die Schweiz seit dem 1. Januar 1984 in Kraft. Die Anwendung des Haager Übereinkommens in der Schweiz wird zunehmend kritisiert und genügt den Anforderungen an einen optimalen Schutz der betroffenen Kinder nicht mehr. Im Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführung ist deshalb unter anderem eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren vorgesehen, indem der kantonale Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Zudem soll der Rückführungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz vollstreckbar sein.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Februar 2007 zur Umsetzung über internationale Kindesentführungen sowie zur Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie die Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen
    Resolutions
    Date Council Text
    03.10.2007 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.12.2007 2 Abweichung
    18.12.2007 1 Zustimmung
    21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Eintreten war im <b>Nationalrat </b>nicht bestritten. Die Kommissionssprecher erläuterten, dass es bei der Umsetzung dieser Haager-Übereinkommen vor allem darum gehe, nach den Erfahrungen mit Rückführungen von Kindern, die von einem Elternteil entführt worden sind, den Kinderschutz und die Wahrung des Kindeswohls grundsätzlich neu zu regeln. Auch Bundesrat Christoph Blocher betonte, dass es das Bestreben sei, durch eine verbesserte Rechtssituation im Bereich Kinderschutz und Kindesentführungen eine Verbesserung zu erwirken. Der Rat beschloss abweichend vom Antrag des Bundesrates, dass Eltern gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation versuchen sollen, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand und Kindesvertreter haben, damit seine Interessen wie jene der Eltern ebenfalls in die Verfahren einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll schweizweit - auch dies ein Vorschlag der Kommission - ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. In der Detailberatung war nur die Frage umstritten, ob der Vollzug des Rückgabeentscheides ausgesetzt werden kann. Eine Kommissionsminderheit Gabi Huber (RL, UR) wollte keine zusätzliche Bestimmung im Gesetz, da damit das Verfahren verlängert würde. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass es eine Möglichkeit geben muss, die Rückführung der Kinder auszusetzen. Mit 68 zu 54 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass in Bezug auf die Anwendung des Haager Übereinkommens in zweifacher Sicht Handlungsbedarf besteht. Erstens sollen mit der Genehmigung der beiden neuen Haager Übereinkommen mit staatsvertraglichen Regelungen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Zweitens werde mit dem im Bundesbeschluss enthaltenen Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführung insbesondere auch Gewicht auf die Beschleunigung der Rückführungsverfahren gelegt. Bundesrat Christoph Blocher hielt fest, dass die internationalen Familienstreitigkeiten zunehmen, dies sei eine Erscheinung der Globalisierung. Der Ständerat folgte ausser bei zwei Bestimmungen den Beschlüssen des Nationalrates. Als Differenz zum Nationalrat strich der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Konkretisierung von Art. 13, Absatz 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens, welcher die Meinung des Kindes regelt. Der Nationalrat wollte, dass bei Rückführungsverfahren die Meinung des Kindes in der Regel berücksichtigt werde. Auch Art. 11, Abs. 3 des Bundesgesetzes wurde vom Ständerat diskussionslos gestrichen. Mit dieser Bestimmung wollte der Nationalrat, dass gegen ablehnende Entscheide auch im Vollzug nochmals der ganze Gerichtsprozess in Gang gesetzt werden kann. Mit 36 zu 0 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Ohne weitere Diskussion folgte der <b>Nationalrat</b> den abweichenden Beschlüssen des Ständerates.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 198 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p>
Updated
09.04.2025 00:21

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