Rettet den Schweizer Wald. Volksinitiative. Änderung des Waldgesetzes
Details
- ID
- 20070033
- Title
- Rettet den Schweizer Wald. Volksinitiative. Änderung des Waldgesetzes
- Description
- Botschaft vom 28. März 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative Rettet den Schweizer Wald
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz über den Wald von 1991 soll teilrevidiert und damit den in den vergangenen Jahren geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Das teilrevidierte Gesetz soll der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.</p><p>Die Ansprüche an die Leistungen des Waldes steigen kontinuierlich, während die durch die Forstbetriebe erarbeiteten Einkünfte sowie die zur Verfügung stehenden Fördermittel zurückgegangen sind. Mit der vorliegenden Teilrevision wird das Bundesgesetz über den Wald von 1991 (Waldgesetz) an das sich schnell ändernde Umfeld angepasst, es werden Prioritäten gesetzt und Bundesinteressen präzisiert. </p><p>Als Grundlage für die zukünftige Waldpolitik des Bundes wurde in den Jahren 2002/2003 das Waldprogramm Schweiz erarbeitet, welches Visionen, Ziele, Strategien und Massnahmen für die Zukunft des Schweizer Waldes enthält. Das Waldprogramm Schweiz entstand in einem intensiven partizipativen Prozess, an welchem sich Verbände, Politiker, ausgewiesene Fachleute und zahlreiche Praktiker mit Bezug zu Wald und Holz beteiligt haben.</p><p>Die von der Stiftung Helvetia Nostra eingereichte Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" will den Artikel 77 der Bundesverfassung so ändern, dass Bund und Kantone künftig umfassend für die biologische Vielfalt zu sorgen und die Waldpflege zu organisieren haben und dass der Bund Massnahmen zur Erhaltung des Waldes und zur Behebung von Waldschäden finanziell grosszügiger als heute fördert. Zudem soll in der Verfassung ein im Vergleich zu heute strengeres Rodungsverbot und ein absolutes Kahlschlagverbot festgeschrieben werden. Die Initiative zielt damit auf einen verstärkten Schutz des Waldes und auf eine Einschränkung der heutigen Nutzungsmöglichkeiten.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung. Als indirekten Gegenentwurf stellt er ihr die Teilrevision des Waldgesetzes gegenüber.</p><p>Das Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 hat sich im Grundsatz bewährt. Anpassungen werden deshalb nur dort vorgenommen, wo diese zur Umsetzung der neuen Waldpolitik gemäss Waldprogramm Schweiz unumgänglich sind. Mit der Teilrevision des Waldgesetzes werden insbesondere jene Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, sichergestellt. Die Änderungen betreffen in der Hauptsache die folgenden Punkte:</p><p>- Statische Waldgrenzen können nicht mehr, wie bis anhin, nur zwischen Wald und Bauzonen, sondern auch zwischen Wald und weiteren Nutzungszonen festgelegt werden, und die Rodungsersatzpflicht wird abgeschwächt; dies im Hinblick auf die laufende Zunahme der Waldfläche.</p><p>- Es werden Vorrangfunktionen für Wälder festgelegt, auf deren Grundlage entsprechende Waldflächen ausgeschieden werden können. Leistungen im öffentlichen Interesse werden dabei priorisiert.</p><p>- Es werden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern den Handel mit CO2-Zertifikaten und damit die Vermarktung der Senkenleistung ihres Waldes im Sinne des Kyoto-Protokolles ermöglichen. Damit soll die Erreichung des CO2-Reduktionszieles auf Grund des Kyoto-Protokolles gefördert werden.</p><p>- Mit der Einführung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) sowie der Prüfung der Holzverwendung bei Bauvorhaben des Bundes werden punktuell Anreize für die Förderung von Holz geschaffen. Neu wird die Unterstützung von gemeinsamen Massnahmen der Wald- und Holzwirtschaft für Werbung und Absatzförderung aufgehoben.</p><p>- Mit der Festlegung von Grundanforderungen an einen naturnahen Waldbau sollen - unabhängig von der Wahl der Vorrangfläche - ökologische Schäden vermieden werden. Gleichzeitig wird damit den Waldbewirtschaftenden ihr Handlungsspielraum aufgezeigt.</p><p>- Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Waldbewirtschaftenden wird durch Neustrukturierung der entsprechenden Artikel verdeutlicht.</p><p>- Die Abschaffung des Forstingenieurstudienganges an der Eidgenössischen Technischen Hochschule ETH Zürich sowie die Einführung eines Fachhochschullehrganges verlangen verschiedene Änderungen der Ausbildungsartikel. Eine neue Vorschrift soll zudem zur Erhöhung der Arbeitssicherheit, insbesondere im Privatwald, führen.</p><p>Für die Neuausrichtung der nationalen Waldpolitik war ursprünglich eine Anschubfinanzierung im Umfang von 100 Millionen Franken vorgesehen. Im Laufe der weiteren Ausarbeitung der Vorlage wurde jedoch, vor dem Hintergrund haushaltpolitischer Restriktionen, auf diese Anschubfinanzierung verzichtet. Für die Erfüllung der anfallenden neuen Aufgaben im Zusammenhang mit einer zentralen Investitionskredit-Fondslösung sowie der Ressourcenpolitik Holz werden insgesamt eineinhalb Vollzeitstellen benötigt. (Quelle. Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. März 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative Rettet den Schweizer Wald
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Wald
- Resolutions
-
Date Council Text 06.12.2007 1 Nichteintreten 12.03.2008 2 Nichteintreten
-
- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald"
- Resolutions
-
Date Council Text 06.12.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf 12.03.2008 2 Zustimmung 20.03.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.03.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 26.03.2008 2 Mit Erklärung vom 26. März 2008 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2008 2581).
-
- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat nicht auf die Teilrevision des Waldgesetzes ein. Diese Gesetzesrevision war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" konzipiert. Gegensätzliche ökonomische und ökologische Ansprüche an den Wald führten letztlich zum Nichteintretensentscheid. Schon in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) wurde auf der einen Seite moniert, zu detaillierte neue Vorschriften könnten die Waldnutzung zu sehr einschränken. Die Gegenseite befürchtete, nach dem Eintreten auf die Vorlage könnten in der Detailberatung geltende Schutzvorschriften unter die Räder kommen und wirtschaftliche Aspekte würden zu sehr in den Vordergrund gerückt. Für die Kommission sprachen Roger Nordmann (S, VD) und Elmar Bigger (V, SG). Mit fortschreitender Diskussion und nach Anhörungen seien in der Kommission nach und nach mehr Zweifel aufgekommen, ob die Vorlage Ziel führend sei, sagte Roger Nordmann. Als Bilanz sei die Kommission einstimmig zum Schluss gekommen, dem Plenum Nichteintreten zu empfehlen. Das geltende Waldgesetz von 1991 funktioniere gut und es gäbe keinen Grund, es zu revidieren. Es sei ausgeglichen und berücksichtige die Bedürfnisse der Waldbesitzer wie auch den Schutz des Waldes. Elmar Bigger führte die einstimmige Empfehlung der Kommission auf Nichteintreten unter anderem auch darauf zurück, dass die Initianten bei der Anhörung signalisiert hatten, die Initiative allenfalls zurückzuziehen, falls das Parlament auf eine Revision des Waldgesetzes verzichten würde. </p><p>Die Ablehnung der Gesetzesrevision kam denn auch im Plenum - aus sehr unterschiedlichen Motiven - quer durch alle Fraktionen zum Ausdruck. Der Nationalrat beschloss einstimmig, auf die Vorlage nicht einzutreten.</p><p>Die Initiative "Rettet den Schweizer Wald" wurde mit 123 zu 42 Stimmen bei 16 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Die Befürworter der Initiative (alle Mitglieder der Grünen Fraktion und fast alle Sozialdemokraten) wiesen jedoch explizit darauf hin, man unterstütze die Initiative nur im Sinne eines Pfandes bis zur definitiven Ablehnung der Gesetzesrevision.</p><p>Der <b>Ständerat </b>lehnte Eintreten auf die Gesetzesrevision ebenfalls ab. </p><p>In der Schlussabstimmung empfahl die kleine Kammer einstimmig (39 zu 0 Stimmen), der Nationalrat mit 129 zu 6 Stimmen bei 59 Enthaltungen, die Volksinitiative abzulehnen. Einige Grüne hielten an der Initiative fest. Die anderen Mitglieder der Grünen Fraktion enthielten sich der Stimme; so auch fast alle Sozialdemokraten.</p><p>Die Initiative wurde eine Woche später zurückgezogen. </p>
- Updated
- 14.11.2025 08:44