Kulturförderungsgesetz
Details
- ID
- 20070043
- Title
- Kulturförderungsgesetz
- Description
- Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
- InitialSituation
- <p>Das neue Gesetz legt die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes sowie die Instrumente zur Steuerung der Kulturförderung fest. Es grenzt die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten ab und regelt die Kompetenzverteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Behörden.</p><p>Mit Inkrafttreten der totalrevidierten Bundesverfassung im Jahr 2000 erhielt der Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für seine allgemeine Förderungstätigkeit im Bereich Kultur. Der Gesetzesentwurf setzt den Verfassungsauftrag von Artikel 69 BV um und stellt die bisherigen Aktivitäten im Bereich der Kulturförderung auf eine formell-gesetzliche Grundlage.</p><p>Der Entwurf legt die Instrumente zur Steuerung der Kulturpolitik fest: Eine gemeinsame Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft) bestimmt für mehrere Jahre die Schwerpunkte der Förderung in sämtlichen Bereichen, also auch in den spezialgesetzlichen Kulturbereichen wie Film oder Heimatschutz und Denkmalpflege. Die Möglichkeit, Förderungskonzepte für einzelne Kulturbereiche zu erlassen, eine Kulturstatistik sowie die Pflicht zu periodischen Evaluationen runden das Instrumentarium ab. Die Gesetzesvorlage ist weitgehend kostenneutral. Die für die Kulturförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Bundesversammlung gestützt auf die Kulturbotschaft beschlossen. Ausser in Bezug auf die Finanzierung und die damit verbundene Steuerung der Kulturpolitik berührt der Entwurf die spezialgesetzlich geregelten Kulturförderungsbereiche nicht.</p><p>Um dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen, grenzt die Vorlage die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den primär für Kulturförderung zuständigen Kantonen ab und regelt die Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Privaten. Materiell führt die vertikale Abgrenzung zu einem Verzicht auf die Weiterführung der direkten Werkförderung durch den Bund. Das Fördern des Kunstschaffens fällt aufgrund seiner lokalen respektive regionalen Verankerung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, Städte und Gemeinden. Die so eingesparten Finanzmittel sollen künftig gezielt für die Kulturvermittlung sowie für Auszeichnungen verwendet werden.</p><p>Der Entwurf nimmt auch zwischen den verschiedenen mit Kultur befassten Bundesstellen eine präzisere Kompetenzabgrenzung vor. Inhaltlich führt dies zu einer Verschiebung gewisser Förderungsaktivitäten zwischen Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia: Die Stiftung Pro Helvetia wird sich in Zukunft auf die Vermittlung von Kunst und auf den Kulturaustausch im In- und Ausland konzentrieren. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
- Resolutions
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Date Council Text 30.09.2008 1 Behandlung der Vorlage bis Artikel 9. 02.03.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.06.2009 2 Abweichung 09.09.2009 1 Abweichung 26.11.2009 2 Abweichung 02.12.2009 1 Abweichung 08.12.2009 2 Zustimmung 11.12.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 11.12.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde die Eintretensdebatte gleichzeitig auch zum Pro-Helvetia-Gesetz (07.044) geführt, da diese beiden Vorlagen, wie der Kommissionssprecher Jean-François Steiert (S, FR) betonte, die beiden wichtigsten Eckpfeiler der Kulturpolitik des Bundes und somit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Kulturförderung darstellen. Aus Kohärenzgründen beantragte die Kommission mit einer knappen Mehrheit, die beiden Vorlagen zusammenzulegen, wobei der Stiftung Pro Helvetia mehr Autonomie gegenüber dem Bund verliehen werden soll. Obwohl sich abgesehen von der SVP-Fraktion alle Fraktionen für ein Eintreten aussprachen, zeigten sie sich auch enttäuscht über gewisse Punkte. Für Josiane Aubert (S, VD) ist die Vorlage zu wenig engagiert und überzeugend. Der Bund kann die Kultur- und Nachwuchsförderung in ihren Augen nicht zufriedenstellend betreiben. Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion begrüsste sie hingegen die klare Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia sowie die gestärkte Autonomie der Stiftung. Nach Meinung von Antonio Hodgers (G, GE) ist die Vorlage zwar zu wenig ambitiös und klärt gewisse grundsätzliche Fragen wie die konkrete Unterstützung der herausragenden Institutionen von nationaler Bedeutung, die soziale Absicherung der Kulturschaffenden oder die Verbesserung des Zugangs zur Kultur nicht, dennoch sieht er in ihr auch viele positive Punkte.</p><p>Für Sylvie Perrinjaquet (RL, NE) geht es bei diesem Gesetz darum, auf Bundesebene die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Kunstförderung im ganzen Land zu schaffen, nicht aber um die Förderung einer Staatskultur. In diesem Sinne sei die FDP-Liberale Fraktion für ein Eintreten auf die Vorlage. Die Fraktion werde sich allerdings gegen den Antrag der Kommission aussprechen, einen Schweizer Kulturrat zu schaffen. Kathy Riklin (CEg, ZH) zeigte sich zufrieden mit der Vorlage, die die Kulturförderung in der Schweiz stärke. Die CEg-Fraktion stehe klar zur Autonomie von Pro Helvetia und halte es ebenso für unabdingbar, dem Bundesamt für Kultur (BAK) weitreichende Kompetenzen einzuräumen. Das BAK müsse das Scharnier zum Parlament bleiben.</p><p>Einzig die SVP-Fraktion sprach sich klar gegen die Vorlage aus und verteidigte ihren Nichteintretensantrag. Gemäss Theophil Pfister (V, SG) unterstützt die Vorlage eine elitäre Staatskultur und trägt der Volkskultur nicht genügend Rechnung. Der französischsprachige Kommissionssprecher liess dieses Argument nicht gelten und erinnerte daran, dass die Kommission fast alle Anträge der SVP-Mitglieder angenommen habe, wodurch diese zu Mehrheitsanträgen geworden seien. Bundesrat Pascal Couchepin bedauerte den von der Kommission eingeschlagenen Weg. Für problematisch hielt er die Aufgabenverteilung zwischen Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur, die Schaffung eines Kulturrates und den durch die neuen Instrumente verursachten Kostenanstieg.</p><p>Der von der SVP-Fraktion unterstützte Nichteintretensantrag wurde mit 122 zu 52 Stimmen abgelehnt.</p><p>In der Detailberatung kam die allgemeine Unzufriedenheit über die Vorlage zum Ausdruck. Nur zwei Minderheitsanträge wurden angenommen, ansonsten folgte der Nationalrat seiner Kommission. Die Anträge der Ratslinken, den sozialen Schutz der Kunstschaffenden auszubauen, wurden allesamt abgelehnt. So sprach sich der Rat mit 107 zu 62 Stimmen auch klar gegen einen Artikel 3 Buchstabe c aus, der eine Stärkung der sozialen Sicherheit der Kunstschaffenden verlangte. Mit 101 zu 77 Stimmen nahm die grosse Kammer allerdings den Antrag Toni Bortoluzzi (V, ZH) an, in einem Artikel 8a zu verankern, dass der Bund von den Unterstützungsbeiträgen einen prozentualen Betrag an die Vorsorgeeinrichtung der Kunstschaffenden überweist. Ebenfalls angenommen wurden die Artikel über die Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Kernstück dieser Artikel ist der Grundsatz der subsidiären Kompetenz des Bundes. Der von der Kommissionsmehrheit unterstützte Antrag, einen Kulturrat zu ernennen, wurde mit 94 zu 70 Stimmen verworfen.</p><p>Auf Antrag ihrer Kommission und gegen den Willen des Bundesrates sprach sich die grosse Kammer zudem für das Kapitel 2 aus, mit welchem die Stiftung Pro Helvetia in das neue Gesetz integriert wird. Der Schwerpunkt der Diskussion lag hier auf der Zusammensetzung des Stiftungsrates. Ein Minderheitsantrag Simon Schenk (V, BE), wonach mindestens ein Mitglied des Stiftungsrates ein Vertreter der "Volkskultur" zu sein hat, wurde mit 111 zu 70 Stimmen abgelehnt. Der Rat wollte keine Hierarchie der Kulturen schaffen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 125 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte dem Antrag seiner Kommission und trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Die Rednerinnen und Redner betonten allesamt, wie wichtig ein solches Gesetz sei, doch wie im Nationalrat äusserten viele auch ihre Skepsis gegenüber einem zu starken Staatseingriff in die Kultur. Ferner sprach sich der Ständerat wie die grosse Kammer für die Zusammenlegung mit der Vorlage zum Pro-Helvetia-Gesetz aus. Er schuf allerdings eine Differenz was die Kompetenzen des BAK und der Stiftung Pro Helvetia anbelangt: Nach Meinung der Ratsmehrheit soll weiterhin die Stiftung für die Ausrichtung von Werk- und Projektbeiträgen zuständig sein. Das BAK soll hingegen auch in Zukunft für die Nachwuchsförderung und die Unterstützung von Anlässen von nationaler Bedeutung verantwortlich sein (Art.20 wurde mit 22 zu 17 Stimmen angenommen). Eine zweite Differenz schuf die kleine Kammer bei der Kompetenz für die Festlegung der strategischen Ziele von Pro Helvetia. Artikel 8a, in welchem die finanzielle Unterstützung der Kunstschaffenden durch einen Beitrag an ihre Vorsorgeeinrichtung verankert ist, fand auch im Ständerat eine Mehrheit. Auf Wunsch von Bundesrat Pascal Couchepin wurde allerdings eine Differenz bei der Formulierung des Artikels geschaffen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Auf Antrag seiner Kommission folgte der <b>Nationalrat</b> bei verschiedenen Artikeln dem Ständerat.</p><p>Er hielt jedoch Differenzen aufrecht bei der Kompetenzverteilung zwischen BAK und Pro Helvetia und bei der Koordination der Auslandsaufgaben.</p><p>Zu einer Diskussion führte lediglich Artikel 27 Bst. o, zu dem ein Minderheitsantrag Ruedi Noser (RL, ZH) vorlag. Dieser schlug einen Kompromiss zwischen dem ersten Beschluss des Nationalrats und demjenigen des Ständerats vor, indem er anfügt, dass der Bundesrat bei der Festlegung der strategischen Ziele auf die operative und künstlerische Freiheit zu achten hat. Bundesrat Pascal Couchepin unterstützte diesen Kompromissvorschlag, da in seinen Augen nur gewährleistet werden kann, dass die vorgesehenen Gelder dem politischen Willen entsprechend verteilt werden, wenn der Bundesrat die strategischen Ziele festlegt. Dennoch wurde der Minderheitsantrag mit 101 zu 48 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>Ständerat </b>schloss sich bei den meisten Artikeln der grossen Kammer an. Was die Strategie von Pro Helvetia anbelangt, hielt er jedoch an seiner Position fest. Im Gegensatz zum Nationalrat, der sich dafür aussprach, dass der Stiftungsrat die strategischen Ziele festlegt, wollte die kleine Kammer, dass dies Aufgabe des Bundesrates ist. Sie machte aber einen Schritt auf den Nationalrat zu, indem sie Pro Helvetia die operative Freiheit gewährte (Art. 27 Bst. o).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte auf Antrag seiner Kommission bei Artikel 8 Buchstabe a und Artikel 27 Buchstabe o dem Ständerat. In Bezug auf die Zusammenarbeit von EDI und EDA bei der Koordination der kulturellen Aktivitäten im Ausland (Art. 21) hielt die grosse Kammer allerdings an einer Differenz fest.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich diskussionslos dem Nationalrat an und bereinigte damit die letzte Differenz.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 135 zu 54 und im Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:37