Pro-Helvetia-Gesetz
Details
- ID
- 20070044
- Title
- Pro-Helvetia-Gesetz
- Description
- Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG)
- InitialSituation
- <p>Der Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia regelt die Organisation der Stiftung sowie die Steuerung und Aufsicht durch den Bund. Die Aufgaben der Stiftung, die Kompetenzabgrenzung zu den übrigen Akteuren des Bundes sowie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen werden nicht in diesem Gesetz, sondern im neuen Kulturförderungsgesetz geregelt.</p><p>Pro Helvetia wurde 1939 kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges vom Bundesrat geschaffen. Sie wurde zunächst als Arbeitsgemeinschaft etabliert, um die geistige Unabhängigkeit der Kultur in der Schweiz angesichts der Bedrohung durch das nationalsozialistische Deutschland und dessen faschistische Propaganda zu bewahren. </p><p>1949 wurde Pro Helvetia in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt und erhielt 1965 ein eigenes Gesetz, das erstmals die Organisation und die Aufgaben der Stiftung auf Gesetzesstufe umschrieb. 1983 erwarb Pro Helvetia mit privater Unterstützung eine Liegenschaft in Paris und eröffnete dort zwei Jahre später das Centre Culturel Suisse. Mit dieser ersten Aussenstelle begann die Präsenz von Pro Helvetia in wichtigen ausländischen Kulturräumen. In den folgenden Jahren wurde diese Präsenz sukzessive auch in aussereuropäischen Ländern ausgebaut. </p><p>Neben dem Dialog mit fremden Kulturen pflegt Pro Helvetia heute den kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen im Landesinnern und die Förderung des zeitgenössischen Kulturschaffens. Mit eigenen Projekten und Programmen setzt Pro Helvetia Schwerpunkte in kulturellen Bereichen, die sie als besonders relevant erachtet, seien dies einzelne Ausdrucksformen oder aktuelle Themen. Während Pro Helvetia ihre Kulturförderungstätigkeiten seit der Gründung periodisch an die aktuellen Bedürfnisse anpasste, blieb die Organisation der Stiftung seit 1965 im Prinzip unverändert. Die heutige Organisation weist in vielen Bereichen Defizite auf. Dies gilt insbesondere für die Aufgabenzuteilung an die verschiedenen Organe der Stiftung, bei der nicht klar zwischen strategischen und operativen Aufgaben unterschieden wird.</p><p>Der Entwurf hat zum Ziel, die Organisation der Stiftung zu modernisieren und an die Grundsätze und Erfordernisse anzupassen, welche der Bundesrat in seinem Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006 festgelegt hat. Zur Neugestaltung der Organisation gehört namentlich die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide, die deutliche Reduktion der Grösse des Stiftungsrats sowie die Neuregelung der Steuerung und Aufsicht durch den Bund.</p><p>Regelung der Aufgaben der Pro Helvetia im neuen Kulturförderungsgesetz Abgesehen vom Bereich der Organisation der Stiftung bringt der Gesetzesentwurf in einem weiteren Punkt wichtige Neuerungen: Bis anhin waren die Aufgaben der Stiftung und einige Verfahrensfragen zur Gewährung von Finanzhilfen im Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" geregelt. Neu soll das Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia als reiner Organisationserlass ausgestaltet werden. Die Aufgaben der Stiftung, die Kompetenzabgrenzung zu den übrigen Akteuren des Bundes sowie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen werden im Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz; KFG) geregelt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG)
- Resolutions
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Date Council Text 02.03.2009 1 Nichteintreten (vgl. Vorlage 07.043, 2. Kapitel) 04.06.2009 2 Nichteintreten (vgl. Vorlage 07.043, 2. Kapitel)
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Kammern stimmten für eine Integration dieses Gesetzes in das Kulturförderungsgesetz (07.043) und beschlossen einstimmig auf dieses separate Gesetz nicht einzutreten.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:37