Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Weiterführung

Details

ID
20070051
Title
Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Weiterführung
Description
Botschaft vom 15. Juni 2007 über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
InitialSituation
<p>Die Förderung von Frieden, Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts ist ein zentrales Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Seit dem 1. Januar 2004 werden entsprechende Massnahmen über einen Rahmenkredit finanziert. Dieses Finanzmodell erlaubt mehrjährige, systematische Engagements und hat sich bewährt. Der Bundesrat beantragt daher einen neuen Rahmenkredit über 240 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens 4 Jahren, beginnend am 1. Juli 2008.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre Engagements zur Förderung von Frieden und Menschenrechten wesentlich verstärkt. Sie hat sich für die Stärkung multilateraler Strukturen und Regelwerke eingesetzt und durch Gute Dienste, Vermittlung, bilaterale Programme und Mitwirkung an multilateralen Friedensoperationen zur Lösung regionaler Konflikte beigetragen.</p><p>Die Friedens-, Menschenrechts- und humanitäre Politik der Schweiz hat ihr in den letzten Jahren auf internationaler Ebene mehr Ansehen und Einfluss verliehen. Mit begrenzten Mitteln hat sie wirksame Instrumente entwickelt und sichtbare Resultate erzielt, etwa die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrates, die Genfer Initiative für den Nahen Osten und Beiträge zu den Friedensprozessen in Kolumbien, Sri Lanka, Nepal, Südsudan und Uganda.</p><p>Mit einem moderaten Ausbau der Mittel beabsichtigt der Bundesrat, mehr Entsendungen von Schweizerinnen und Schweizern zu ermöglichen, die bestehenden Schwerpunktengagements zu verstärken und mehr Flexibilität für gezielte neue Engagements und die Unterstützung multilateraler Friedensoperationen zu gewinnen. </p><p>Die Botschaft thematisiert in den ersten beiden Ziffern die weltweiten Herausforderungen und die Antworten der internationalen Gemeinschaft. Ziffer 3 umreisst die schweizerische Friedens- und Menschenrechtspolitik in einem umfassenden Sinne: Friedens- und Menschenrechtspolitik sind Querschnittsaufgaben, mit denen verschiedene Bundesstellen befasst sind. Hier wird die in mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangte Gesamtschau über alle Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich vorgelegt, und es werden Mechanismen der Koordination erläutert. Ziffer 4 beschreibt dann die konkreten Massnahmen, welche aus dem neuen Rahmenkredit finanziert werden sollen. Ziffer 5 geht auf die finanziellen und personellen Auswirkungen ein. Ein Bericht über die durch den Rahmenkredit 2004-2007 finanzierten Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtspolitik findet sich im Anhang der Botschaft. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Juni 2007 über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.03.2008 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte einstimmig und diskussionslos der Vorlage zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war zwar Eintreten unbestritten, eine Kommissionsminderheit bestehend nur aus Mitgliedern der SVP-Fraktion beantragte jedoch die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Erarbeitung einer Friedensförderungsstrategie zu erarbeiten, die auf militärische Engagements vollständig verzichtet und alle Missionen dem Neutralitätsprinzip unterstellt. Sie begründete dies damit, dass eine klare Strategie und eine Analyse der weltpolitischen Situation in der Botschaft des Bundesrates nicht ersichtlich seien. Es würden zielgerichtete und resultatfördernde Massnahmen zur zivilen Friedensförderung fehlen. Die Engagements der Schweiz würden nicht den aktuellen strategischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen angepasst. Die Kommissionssprecher unterstützten die Vorlage mit dem Hinweis, dass die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik seien. Die Friedens- Menschenrechts- und humanitäre Politik der Schweiz habe unserem Land in den letzten Jahren auf internationaler Ebene mehr Ansehen und Einfluss verliehen. Auch die übrigen Fraktionen unterstützen die Vorlage ohne Vorbehalte. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hielt fest, dass der Bundesrat überzeugt sei, dass die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte eine angemessene Massnahme für die heutigen Herausforderungen seien. Der Bundesrat sei auch überzeugt, dass mit relativ wenigen Mitteln beachtenswerte Resultate erzielt werden können. Der Rückweisungsantrag wurde vom Rat mit 114 zu 52 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit den Rahmenkredit um 20 Millionen Franken auf 265 Millionen Franken zu erhöhen. Eine Kommissionsminderheit Walter Müller (RL, SG) beantragte dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit begründete ihren Antrag damit, dass der Betrag von 260 Millionen Franken im Finanzplan des Bundesrates vorgesehen sei. Die Minderheit war der Auffassung, dass bereits mit dem günstigen Dollarkurs mehr Mittel zur Verfügung stehen würden und mit der notwendigen Steigerung der Effizienz könne eine deutliche Steigerung und Wirkung der Massnahmen erreicht werden. Mit 93 zu 79 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit dem Beschluss des Ständerates und des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 123 zu 50 Stimmen angenommen. </p>
Updated
09.04.2025 00:38

Back to List