Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung
Details
- ID
- 20070052
- Title
- Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung
- Description
- Botschaft vom 4. Juli 2007 über die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.11.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) beibehalten. Er beantragt dem Parlament in seiner Zusatzbotschaft, auf die Aufhebung dieses Gesetzes zu verzichten. Der Bundesrat erachtet die Lex Koller als das derzeit einzige Instrument, das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag. </b></p><p>Im Jahr 2007 hatte sich der Bundesrat für eine Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen, weil er sich davon wichtige volkswirtschaftliche Impulse versprach. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, sah er gleichzeitig flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Im Jahr 2008 wies das Parlament die Aufhebungsvorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.</p><p>Seither hat sich die Situation wesentlich verändert. Im Vordergrund steht nicht nur die Zweitwohnungsproblematik. Als Folge der Finanzkrise von 2008 ist das Interesse an Investitionen stark gestiegen. Der Bundesrat geht davon aus, dass nach einer Aufhebung der Lex Koller viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen würde. Zudem führte die Zuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen in die Schweiz dazu, dass die Nachfrage nach Grundstücken in den letzten Jahren stark zugenommen hat.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Parlaments, dass die Lex Koller die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt dämpft und damit negative volkswirtschaftliche Folgen verhindert. Entsprechend dem Auftrag des Parlaments beantragt er deshalb, auf die Aufhebung dieses Gesetzes zu verzichten. Der Bundesrat wird die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin genau verfolgen und allenfalls notwendige Änderungen der Lex Koller prüfen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. Juli 2007 über die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 13. November 2013 zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Verzicht auf die Aufhebung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Resolutions
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Date Council Text 12.03.2008 1 Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat 11.06.2008 2 Zustimmung 07.05.2014 1 Abschreibung 26.11.2014 2 Abschreibung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 07.05.2014</b></p><p><b>Raumplanung - "Lex Koller" soll nicht aufgehoben werden </b></p><p><b>(sda) Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, die "Lex Koller" nicht aufzuheben. Es handelt sich um eine Formalität: Die Aufhebung ist kein Thema mehr, inzwischen diskutieren die Räte über Verschärfungen.</b></p><p>Der Nationalrat hatte aber nur darüber zu entscheiden, ob die Vorlage zur Aufhebung der "Lex Koller" abgeschrieben wird. Er folgte dem Antrag der vorberatenden Kommission und sprach sich oppositionslos für die Abschreibung aus. Nun muss noch der Ständerat zustimmen.</p><p>2007 hatte der Bundesrat die "Lex Koller" aufheben wollen. Das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis lag. 2012 drehte der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die "Lex Koller" beizubehalten. Dieser war einverstanden.</p><p></p><p>Grosses Interesse an Investitionen</p><p>Begründet wurde die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.</p><p>Im Nationalrat war man sich einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung, stellten die Rednerinnen und Redner sämtlicher Fraktionen fest. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die "Lex Koller" aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt.</p><p></p><p>Ausnahmen abschaffen</p><p>Die "Lex Koller" war 1983 eingeführt worden, um den "Ausverkauf" des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Diskutiert wird deshalb nun auch über eine Verschärfung der Bestimmungen.</p><p>Der Nationalrat hat im Dezember entsprechende Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) angenommen. Ob der Ständerat ebenfalls zustimmt, ist allerdings offen: Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer lehnte die Motionen ab.</p><p>Indirekten Kauf verhindern</p><p>Nach dem Willen Badrans sollen Personen aus dem Ausland nicht mehr ohne Bewilligung Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften erwerben können. Solche Vehikel ermöglichen den indirekten Kauf on Grundstücken und die Spekulation.</p><p>Weiter sollen betrieblich genutzte Immobilien wieder der "Lex Koller" unterstellt werden, wie dies bis 1997 der Fall war. Für Hotelliegenschaften sollen Ausnahmen geprüft werden. Bekämpft werden die Verschärfungen von einer Allianz, der unter anderem Immobiliengesellschaften und der Hauseigentümerverband angehören.</p><p></p><p>Bürgerliche dagegen</p><p>Auch die SVP und die FDP wollen sich dagegen stellen, wie die Fraktionssprecher Hans Killer (SVP/AG) und Christian Wasserfallen (FDP/BE) am Mittwoch sagten. Die FDP schlucke die Kröte und stimme der Beibehaltung des Gesetzes zu. Aber das reiche dann auch, Verschärfungen kämen nicht in Frage, befand Wasserfallen.</p><p>Die CVP hat ebenfalls Vorbehalte. Sollte der Ständerat die Motionen gutheissen und der Bundesrat eine entsprechende Vorlage präsentieren, werde die CVP diese "sehr genau prüfen", sagte Daniel Fässler (CVP/AI).</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 26.11.2014</b></p><p><b>Raumplanung - Parlament will "Lex Koller" definitiv beibehalten </b></p><p><b>Bundesrat will Gesetz bald modernisieren</b></p><p><b>(sda) Im Parlament ist man sich einig: Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Nach dem Nationalrat hatauch der Ständerat beschlossen, die "Lex Koller" nicht aufzuheben. Es handelt sich um eine Formalität: Die Aufhebung ist kein Thema mehr, inzwischen plant der Bundesrat eine Revision des Gesetzes.</b></p><p>Der Ständerat hatte am Mittwoch nur darüber zu entscheiden, ob die Vorlage zur Aufhebung der "Lex Koller" abgeschrieben wird. Er folgte dem Antrag der vorberatenden Kommission und sprach sich oppositionslos für die Abschreibung aus.</p><p>Weil der Nationalrat die Vorlage des Bundesrats zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der Sommersession gutgeheissen hatte, ist die Sache endgültig vom Tisch.</p><p>2007 hatte der Bundesrat die "Lex Koller" aufheben wollen. Das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis lag. 2012 drehte der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die "Lex Koller" beizubehalten. Dieser war einverstanden.</p><p></p><p>Skeptische Stimmen</p><p>Begründet wurde die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.</p><p>Wie im Nationalrat war man sich auch im Ständerat einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung, stellten die alle Rednerinnen und Redner fest. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die "Lex Koller" aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt.</p><p>Einige Ratsmitglieder äusserten sich aber skeptisch zu einer möglichen Verschärfung dieses Gesetzes. "Die Entwicklungen sind nicht derart schlimm, dass die 'Lex Koller' verschärft werden muss", sagte etwa Georges Theiler (FDP/LU). Zu einer "Überfremdung des Bodens" komme es nur in sehr spezifischen Regionen.</p><p></p><p>Gesetzesrevision geplant</p><p>Verschärfungen hatte jüngst der Nationalrat gefordert, indem er zwei Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) annahm. Im Ständerat fielen die Forderungen nach einer Verschärfung in der Sommersession allerdings durch. Badran forderte unter anderem, dass Personen aus dem Ausland keine Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen.</p><p>Der Bundesrat wäre mit den Verschärfungen einverstanden gewesen. Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte im Ständerat einen Vorschlag für eine Revision der "Lex Koller" an: "Das Gesetz muss modernisiert, das heisst an die heutigen Gegebenheiten wie die vermehrte Zuwanderung angepasst werden."</p><p>Die "Lex Koller" war 1983 eingeführt worden, um den "Ausverkauf" des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17