Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Änderung
Details
- ID
- 20070053
- Title
- Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Änderung
- Description
- Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung
- InitialSituation
- <p>Mit einer Änderung des Tabaksteuergesetzes soll die Steuerstruktur für alle anderen Tabakwaren als Zigaretten vereinfacht und nebenbei EG-kompatibel werden. </p><p>Zigarettenpapier soll künftig nicht mehr besteuert werden. Gleichzeitig sollen mit der Vorlage gesundheits- und wirtschaftspolitische Anliegen verwirklicht werden.</p><p>Die Steuerstruktur für Zigaretten ist seit der Änderung vom 24. März 1995 (AS 1996 585) des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung, die am 1. März 1996 in Kraft trat, EG-kompatibel.</p><p>Mit dieser Änderung soll auch die Steuerstruktur für alle anderen Tabakfabrikate (Zigarren, Zigarillos, Schnitttabak) vereinfacht und EG-kompatibel ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll ihre Steuerbelastung leicht (ausgenommen beim Feinschnitttabak) heraufgesetzt und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, sie bei Bedarf zu erhöhen.</p><p>Die Belastung des Feinschnitttabaks zum Selberdrehen von Zigaretten soll markant heraufgesetzt und dafür auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet werden. </p><p>Sofern die Verkäufe konstant bleiben, sind trotz Wegfalls der Steuer auf Zigarettenpapier (2005: 9,7 Mio. Fr.) anfängliche Mehreinnahmen von 10-20 Millionen Franken (nur Tabaksteuer, ohne MWST) zu erwarten. Ausserdem sollen zugelassene Steuerlager erlaubt, die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Tabaksteuer für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate vereinheitlicht und der Erlass der Tabaksteuer ermöglicht werden. </p><p>Schliesslich beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten zu verzichten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung (Tabaksteuergesetz, TStG)
- Resolutions
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Date Council Text 02.10.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2008 2 Zustimmung 19.12.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine SVP-Minderheit der Kommission die Rückweisung des Geschäfts. Der Bundesrat solle mit der Erarbeitung einer neuen Vorlage zur Tabakbesteuerung beauftragt werden, welche keine weiteren Steuerbelastungen für die Konsumenten darstelle, den Nachweis für eine effektive Vereinfachung des bürokratischen Aufwands erbringe und dem Bundesrat keine weiteren Kompetenzen zur Steuererhöhung übertrage. Obwohl die Vorlage auch auf der Ratslinken in der Eintretensdebatte nicht unbestritten war, entschied der Rat mit 106 zu 59 Stimmen auf Eintreten. </p><p>Gegen Artikel 10 Absatz 1 der Vorlage hatte sich eine Mitte-Links-Minderheit formiert. Dass Kau- und Schnupftabak nicht im gleichen Masse besteuert werden soll wie die restlichen Brauntabakprodukte, wurde von der Minderheit aus gesundheitspolitischen Gründen abgelehnt. Denn beide Konsumformen des Tabaks führten auch zur Nikotinabhängigkeit und es sei ja gerade diese Abhängigkeit, die eigentlich bekämpft werden sollte. Die Minderheit betonte in der Debatte weiter, dass der Konsum von Schnupf- und Kautabak eine markante Steigerung verzeichnet habe, wohingegen Bundesrätin Evelyn Widmer-Schlumpf den Konsum von Kautabak als unbedeutend taxierte, weshalb der Bundesrat auch der Meinung sei, dass der Vorschlag der Minderheit einer überproportionalen Anhebung der Steuern auf diesen Produkten gleichkomme. Der Minderheitsantrag wurde mit 85 Stimmen zu 72 abgelehnt.</p><p>Bei Artikel 11 lagen zwei Minderheiten und ein Einzelantrag vor. Minderheit I, weitestgehend aus SVP-Mitgliedern zusammengesetzt, bekämpfte die in diesem Artikel vorgesehene Steuererhöhungskompetenz, die dem Bundesrat neu in Sachen Tabakbesteuerung eingeräumt worden wäre. Minderheit II, weitestgehend aus Mitte-Links-Vertretern zusammengesetzt, wollte diese Kompetenz ausbauen. Auch in diese Richtung zielte der Einzelantrag. Der Rat folgte jedoch in allen drei Fällen seiner Kommission und damit der Mehrheit, womit alle drei Anträge abgelehnt wurden. </p><p>Zu Artikel 16 wurde der Antrag Walter Donzé (CEg, BE) eingereicht. Dieser sah im Wesentlichen vor, dass dem Bundesrat die Kompetenz zugesprochen werden sollte, einen Mindestverkaufspreis einzuführen und zwar dann, wenn mehr als 7,5 Prozent der im abgelaufenen Kalenderjahr versteuerten Produkte unter einen in Absatz 4 des Artikels bestimmten Wert fallen würde. Damit reagierte der Antrag auf die "Budget-Versionen" der klassischen Marken-, wie auch auf die sich neu etablierenden Billigzigaretten. Die Mehrheit des Rates (123 gegen den Antrag und 40 dafür) lehnte den Antrag ab. </p><p>Am heftigsten wurde im Rahmen der Vorlage über die darin weiterhin vorgesehene Anbauförderung für Tabak debattiert. Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure von Zigaretten und Tabak, pro Zigarette 0,13 Rappen und pro Kilogramm Tabak Fr. 1,73 einerseits in einen Präventionsfonds und andererseits in den Finanzierungsfonds für Inlandtabak zu entrichten. Eine links-grüne Minderheit wollte den gesamten Betrag für die Prävention bereithalten. Die Mehrheit des Rates folgte jedoch der Argumentation der Mehrheit, dass damit Arbeitsplätze in der Industrie verloren gingen und über 300 Familienbetriebe in den Ruin getrieben würden. Mit 101 Stimmen zu 62 setzte sich die Mehrheit durch. </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 99 Stimmen gegen 69 Stimmen angenommen. Die Linken und ein grosser Teil der SVP-Fraktion hatten erfolglos gegen das Gesetz opponiert. </p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde im Gegensatz zum Nationalrat Eintreten ohne vorliegenden Gegenantrag einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. In der Detailberatung folgte der Rat, wenn auch knapp (19 Stimmen gegen 18) nicht seiner Kommission, sondern dem Minderheitsantrag Hans Hess (RL, OW), der die Kompetenz des Bundesrates, die Tabaksteuern zu erhöhen, nicht mehr gesetzlich verankern wollte. Diese Kompetenz stehe den Räten zu. Damit übernahm der Rat die bereits vom Nationalrat beschlossene Linie. Aus Präventionsgründen plädierte auch hier ein Teil des Rates - ebenso ohne Erfolg - für die Einführung des Mindestpreises, um gegen die Tiefpreis- und Lockvogel-Aktionen der Tabakindustrie wirksam vorgehen zu können. Bundesrat und die Mehrheit des Rates lehnten jedoch eine solche Massnahme aus juristischen Gründen ab. Der Ständerat befürwortete in Übereinstimmung mit dem Nationalrat die Anhebung der Steuern für Schnitttabak bei gleichzeitiger Steuerbefreiung des Zigarettenpapiers. Damit harmonisierte er die Steuerstruktur der Tabakbesteuerung mit derjenigen der EU, was auch ein Ziel der Vorlage gewesen ist. Mit 21 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung wurde das Gesetz in der Gesamtabstimmung des Ständerates angenommen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 125 zu 62 und im Ständerat mit 38 zu 2 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 08:50