Lebendiges Wasser. Volksinitiative
Details
- ID
- 20070060
- Title
- Lebendiges Wasser. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 27. Juni 2007 zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)"
- InitialSituation
- <p>Anlass für die Initiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" ist insbesondere die unbefriedigende Situation in verschiedenen Bereichen des Gewässerschutzes und der in den letzten Jahren in den Schweizer Gewässern zu beobachtende Fischrückgang. Die Initiative will die bestehenden Defizite beheben und gleichzeitig auch zur Lösung gewässerökologischer Probleme beitragen.</p><p>Gemäss Wortlaut der Initiative hat die Initiative drei zentrale Forderungen:</p><p>- Kantone fördern Renaturierungen öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche (Fliessgewässer und Seen).</p><p>- Zu diesem Zweck errichten die Kantone kantonale Renaturierungsfonds.</p><p>- Betroffene Organisationen können Begehren zur Durchführung von Massnahmen stellen (Antrags- und Beschwerderecht).</p><p>- Im Falle der Annahme müsste die Initiative mittels Änderung der betroffenen Gesetze umgesetzt werden.</p><p>Im Initiativtext wird der Begriff Renaturierung als Oberbegriff für sämtliche Massnahmen zur Aufwertung der Gewässer verwendet, wie beispielsweise die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei begradigten und verbauten Gewässern, Verminderung von schädlichen Wirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Speicherkraftwerken, Massnahmen zur Reaktivierung des Geschiebehaushalts sowie die Sanierung von ungenügenden Restwassermengen. Es ist unbestritten, dass auf Grund des heutigen Zustands der Gewässer in diesen Bereichen ein grosser Handlungsbedarf besteht. Deshalb müssen die geltenden Gesetze konsequent vollzogen werden. Dabei muss der Fokus auf das Gewässer als Ganzes gerichtet werden. Bei der Planung von Massnahmen müssen die Auswirkungen auf alle Bereiche der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden. Diese integrale Sichtweise wird als Folge der Klimaerwärmung noch wichtiger werden. </p><p>Als sehr problematisch betrachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts, welches im Widerspruch zum heutigen Trend zur Einschränkung und Verwesentlichung dieses Instrumentes liegt. Im Weiteren verursacht die Initiative aus der Sicht des Bundesrates im Vergleich zu ihrem Nutzen zu hohe Kosten für Bund und Kantone. Für die Wasserkraftwerke könnten wirtschaftliche Nachteile entstehen, und die Produktion von wertvoller Speicherenergie könnte je nach Umsetzung der Initiative beeinträchtigt werden. </p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p><p>Im Bereich des Gewässerschutzes besteht auch nach Ansicht der Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) Handlungsbedarf. Die Renaturierungs-Initiative ist aber für die Mehrheit der Kommission nicht der richtige Weg, um den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dies insbesondere, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet und ein Antragsrecht für Umweltschutzorganisationen einführen will, das weder sachlich noch politisch gerechtfertigt ist. Es ist deshalb angezeigt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf (07.492 - Pa.Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer) gegenüberzustellen. Damit sollen unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene Lösungen für die Probleme im Bereich des Gewässerschutzes gefunden werden. (Quelle: Bericht der UREK-S zur pa. iv. Schutz und Nutzung der Gewässer - 07.492)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. Juni 2007 zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)"
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2008 2 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates. Fristverlängerung bis 3. Januar 2010. 09.12.2008 1 Fristverlängerung bis 3. Januar 2010. 25.11.2009 1 Zustimmung 11.12.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung 11.12.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 13.05.2010 1 Mit Erklärung vom 13. Mai 2010 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2010 4157)
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- Proceedings
- <p>Beide Räte beschlossen Fristverlängerung, um vor der Behandlung der Initiative den indirekten Gegenvorschlag (07.492: Parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates "Schutz und Nutzung der Gewässer") zu behandeln.</p><p>Nach der Beratung dieses Gegenvorschlags empfahlen der Ständerat mit 23 zu 6 und der Nationalrat mit 121 zu 63 Stimmen, die Volksinitiative abzulehnen. Unterstützt wurde die Initiative im Nationalrat von den Grünen und fast allen Sozialdemokraten sowie von einigen Bürgerlichen.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 34 zu 2 und im Nationalrat mit 121 zu 63 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25