Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Volksinitiative

Details

ID
20070063
Title
Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 27. Juni 2007 zur Volksinitative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftatten an Kindern" und zum Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
InitialSituation
<p>Am 1. März 2006 reichte der Verein "Marche Blanche" eine Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" mit 119 375 gültigen Unterschriften ein. Diese Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein sollen.</p><p>Die Normen im Bereich der Verjährung der Strafverfolgung haben eine sehr bewegte Vergangenheit. Sie wurden in den letzten 15 Jahren nicht weniger als dreimal geändert, was ziemlich aussergewöhnlich ist. Der Trend geht in Richtung einer Verlängerung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung von Sexualdelikten an Kindern. Damit soll zum einen verhindert werden, dass das Opfer wegen Verjährung keine Strafanzeige bzw. Strafklage mehr einreichen kann, wenn es endlich in der Lage ist, das Schweigen zu brechen. Zum anderen soll verhindert werden, dass Straftäter dadurch jeder Strafverfolgung entgehen.</p><p>Die in der Initiative vorgeschlagene Lösung sowie ihre Terminologie sind aus rechtlicher Sicht problematisch. Die Unverjährbarkeit geht über das hinaus, was notwendig ist, um zu verhindern, dass ein Opfer keine Strafanzeige bzw. Strafklage mehr einreichen kann, wenn es dazu in der Lage ist. Zudem sind die Begriffe "Kinder vor der Pubertät" und "pornografische Straftaten" unklar, und ihre Einführung würde zu ungleichen, unverhältnismässigen oder gar kontraproduktiven Lösungen führen. Der Initiative soll jedoch ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden, der eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vorsieht.</p><p>Nach dem derzeitigen Recht besteht für schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Die Verjährung dauert aber in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers (Art. 97 Abs. 2 StGB). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass die Verjährung der Strafverfolgung bei diesen Delikten erst ab dem Tag beginnt, an dem das Opfer mündig wird. Diese Regelung gilt nur bei mündigen Tätern. Sie ist verhältnismässig und entspricht dem Stand der Gesetzgebung in Europa sowie dem Entwurf für ein Übereinkommen des Europarates zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch.</p><p>Der Bundesrat schlägt daher dem Parlament vor, Volk und Ständen die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern" zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig empfiehlt er dem Parlament, dem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Juni 2007 zur Volksinitative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftatten an Kindern" und zum Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2008 1 Behandlungsfrist bis 31. August 2009 verlängert.
    18.03.2008 2 Behandlungsfrist bis 31. August 2009 verlängert.
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.06.2008 2 Zustimmung
    13.06.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.06.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.06.2008 2 Zustimmung
    13.06.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.06.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> wiesen die Kommissionssprecher der Rechtskommission (RK) neben der Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" auch auf die zu diskutierenden parlamentarischen Initiativen Oskar Freysinger (V, VS) (04.441), Christophe Darbellay (CEg, VS) (04.473) und Chiara Simoneschi-Cortesi (CEg, TI) (04.469) hin. Erstere verlangt, dass Strafregistereinträge aufgrund von sexuellen Handlungen mit Kindern nie mehr gelöscht werden können. Die Zweite fordert ein richterlich verordnetes Berufsverbot mit Kindern für Personen, bei denen es schon zu einschlägigen Kontakten mit Minderjährigen gekommen ist. Die Initiative Simoneschi-Cortesi strebt an, dass für eine berufliche Tätigkeit mit Minderjährigen ein Strafregisterauszug vorgelegt werden muss. Die Initiativen wurden vor allem von der SVP-Fraktion und grossen Teilen der CEg-Fraktion unterstützt. Die Ratslinke und Exponenten der Freisinnig-demokratischen Fraktion anerkannten zwar Handlungsbedarf im Bereich des Kinderschutzes, empfahlen die drei parlamentarischen Initiativen aufgrund ihrer Unverhältnismässigkeit und Undifferenziertheit aber zur Ablehnung. Anschliessend an die Behandlung des Geschäfts 07.063 beschloss der Nationalrat, der Initiative Freysinger keine Folge zu geben. Hingegen gab er, gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit, der Initiativen Darbellay und Simoneschi-Cortesi Folge. Der Ständerat lehnte dann allerdings beide Initiativen ab. </p><p>Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates fand eine breite Resonanz. Einzig die SVP-Fraktion plädierte für eine Minderheit Luzi Stamm (V, AG), welche die 15 jährige Verjährungsfrist erst ab dem 25. Lebensjahr beginnen lassen will. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge Luzi Stamm (V, AG) abgelehnt. Der Entwurf wurde einstimmig mit 178 Stimmen angenommen. </p><p>Für eine Empfehlung zur Annahme der Volksinitiative setzte sich, ohne Erfolg, einzig eine Minderheit Pirmin Schwander (V, SZ) ein. Zudem räumte der Nationalrat eine Verlängerung der Behandlungsfrist um ein Jahr ein. Dieser Frist stimmte auch der <b>Ständerat</b> zu, der sich ebenfalls für den Gegenvorschlag des Bundesrates und für die Ablehnungsempfehlung der Volksinitiative aussprach. </p><p>In der Schlussabstimmung wurden sowohl der Bundesbeschluss als auch das Bundesgesetz angenommen.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 163 zu 19 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 190 zu 0 im Nationalrat und mit 41 zu 0 Stimmen im Ständerat angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 51,9 Prozent Ja-Stimmen von 16 Kantonen und 4 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:21

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