Formelle Bereinigung des Bundesrechts

Details

ID
20070065
Title
Formelle Bereinigung des Bundesrechts
Description
Botschaft vom 22. August 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts
InitialSituation
<p>Der Bundesrat beantragt, 31 Erlasse der Bundesversammlung, die ihre Bedeutung verloren haben, ganz aufzuheben und in 55 Erlassen einzelne obsolet gewordene Bestimmungen zu streichen, in Einzelfällen auch der Revision der Bundesrechtspflege anzupassen. Dieses Projekt einer formellen Rechtsbereinigung wird in den grösseren Kontext einer Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Rechtsetzung gestellt.</p><p>In Ausführung einer von den eidgenössischen Räten im Jahr 2006 überwiesenen Motion hat der Bundesrat - eingebettet in die Bundesverwaltungsreform - ein Projekt zur formellen Überprüfung des Bundesrechts durchgeführt. Als Ergebnis beantragt er mit dieser Botschaft die Aufhebung oder Anpassung einer Anzahl von Erlassen oder Einzelbestimmungen der Bundesversammlung, die veraltet sind und die für den heutigen Rechtsalltag keine Bedeutung mehr haben. In gleicher Weise hat der Bundesrat bereits seine eigenen Erlasse und jene der ihm nachgeordneten Verwaltungseinheiten überprüft und bereinigt. Er hat gleichzeitig mit dieser Botschaft 112 Erlasse des Bundesrates und 56 Erlasse der Departemente und Ämter aufgehoben und in weiteren 106 Erlassen punktuelle Änderungen, hauptsächlich Streichungen einzelner Bestimmungen, vorgenommen. Der Bundesrat erhofft sich von dieser formellen Rechtsbereinigung eine bessere Übersicht über das geltende Recht.</p><p>Der Bundesrat benützt mit dieser Botschaft überdies die Gelegenheit, der Bundesversammlung darzustellen, in welchen grösseren Kontext seiner Bemühungen um die Qualität der Rechtsetzung diese formelle Rechtsbereinigung gehört. Es geht dabei um verschiedene Aspekte "guter Gesetzgebung". Nach der formellen Überprüfung des Bundesrechts soll auch eine Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung angestrebt werden. Bereits erfolgt ist der Start zur Bildung eines Forums für Rechtsetzung, das sich mit "guter Gesetzgebung" befassen wird und Qualitätsstandards entwickeln soll. Es geht um die permanente Sensibilisierung aller am Rechtsetzungsprozess Beteiligten. Die Erkenntnisse sollen nicht nur anlässlich der Schaffung neuer Erlasse zur Anwendung gelangen, sondern auch bei jeder Teilrevision beachtet werden, sodass sich das Bemühen um die Qualität des Bundesrechts als Daueraufgabe etabliert. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. August 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz zur formellen Bereinigung des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
    17.12.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2008 1 Zustimmung
    20.03.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss zur formellen Bereinigung des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
    17.12.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2008 1 Zustimmung
    01.04.2008 1 Dieser Beschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde die "Entrümpelung" des Bundesrechts einhellig begrüsst. Die beiden Vorlagen wurden einstimmig angenommen. Der <b>Nationalrat</b> folgte der Kleinen Kammer und nahm die Vorlagen ebenfalls einstimmig an. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 194 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b></b></p>
Updated
09.04.2025 00:20

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