UNESCO Konvention gegen Doping
Details
- ID
- 20070069
- Title
- UNESCO Konvention gegen Doping
- Description
- Botschaft vom 5. September 2007 über die internationale Konvention gegen Doping im Sport
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport, die von der UNESCO am 19. Oktober 2005 angenommen wurde, zu genehmigen. Doping und die damit verbundenen Gefahren sind schon seit mehreren Jahrzehnten bekannt. Mehrere Fälle, vor allem im Radsport und in der Leichtathletik, wurden von den Medien sehr breit aufgenommen und haben die Öffentlichkeit für dieses schwerwiegende Problem sensibilisiert. In der Schweiz liegt heutzutage die Verantwortung zur Dopingbekämpfung bei Swiss Olympic (Kontrollen, Sanktionen) einerseits und dem Bund (VBS, BASPO) (Information, Prävention und Forschung) andererseits. </p><p>Im Hinblick auf die Entwicklung der Dopingbekämpfung in den letzten Jahren und insbesondere auf die Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wurde im März 2003 an der Weltkonferenz gegen Doping in Kopenhagen beschlossen, ein internationales Übereinkommen gegen Doping zu schaffen, das die Verpflichtungen der Regierungen in der Dopingbekämpfung festlegt und mit dem Welt-Anti-Doping-Programm der WADA harmonisiert. Die UNESCO hat in der Folge eine Internationale Konvention gegen Doping geschaffen, die auf den Vorarbeiten des Europarates und dessen Konvention gegen Doping beruht. Die Konvention der UNESCO wurde an der Vollversammlung vom 19. Oktober 2005 einstimmig angenommen. </p><p>Im ersten Entwurf des sich in Überarbeitung befindlichen neuen Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur ist vorgesehen, dass Länder, die sich in Zukunft für Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften bewerben wollen, der UNESCO-Konvention beigetreten sein müssen. Die Konvention lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum in der Umsetzung. Die Schweiz erfüllt mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der UNESCO-Konvention. Die nationale und internationale Dopingbekämpfung wird sich weiterentwickeln. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sich auch die Erwartungen an die Vertragsparteien entwickeln werden.</p><p>Die Konvention ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung und insbesondere auch ein Signal an die nationalen und internationalen Sportverbände, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der Dopingbekämpfung wahrnimmt. Innerstaatlich wird die bevorstehende Totalrevision des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport zum Anlass genommen, die bestehenden Bestimmungen zur Dopingbekämpfung zu überprüfen und gegebenenfalls an die internationale Entwicklung anzupassen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. September 2007 über die internationale Konvention gegen Doping im Sport
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.2008 2 Beschluss gemäss Entwurf 02.06.2008 1 Zustimmung 13.06.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 13.06.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>In der Gesamtabstimmung wurde im <b>Ständerat</b> der Bundesbeschluss mit 34 Stimmen diskussionslos und einstimmig angenommen.</p><p>Mit Unterstützung aller Fraktionen wurde der Bundesbeschluss im <b>Nationalrat</b> in der Gesamtabstimmung mit 166 gegen 2 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 41 zu 0 und im Nationalrat mit 183 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b></b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:37