Verkehrshaus der Schweiz. Finanzhilfe 2008-2011

Details

ID
20070073
Title
Verkehrshaus der Schweiz. Finanzhilfe 2008-2011
Description
Botschaft vom 12. September 2007 zur Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011
InitialSituation
<p>Der Bundesrat schlägt vor, die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz bis Ende 2011 zu verlängern. Zudem beantragt er für die Finanzierungsperiode 2008-2011 einen Zahlungsrahmen von rund 5,32 Millionen Franken.</p><p>1959 wurde in Luzern das Verkehrshaus der Schweiz (Verkehrshaus) eröffnet. Der Bund beteiligte sich an der Errichtung sowie an den Betriebskosten der ersten Jahre mit einem massgeblichen Betrag. Seit 1999 unterstützt der Bund das Verkehrshaus mit 1,6 Millionen Franken jährlich. Die Bundesbeiträge dienen dem Betrieb des musealen Kernbereichs und dabei in erster Linie dem Erhalt der Sammlung. Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz ist bis Ende 2007 befristet. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes bis Ende 2011 zu verlängern. Weiter beantragt er, für die Jahre 2008-2011 einen Zahlungsrahmen von rund 5,32 Millionen Franken an das Verkehrshaus zu bewilligen. Die Bundessubventionen sollen wie bisher für den Erhalt der Sammlung des Verkehrshauses eingesetzt werden. Der gegenüber der Beitragsperiode 2004-2007 leicht tiefere Zahlungsrahmen ergibt sich aus Einsparungen im Budget des Bundesamtes für Kultur für die Jahre 2008 und 2009. Inhaltlich rechtfertigt sich die Reduktion der Finanzhilfe namentlich durch die in den letzten Jahren erreichten Fortschritte im Sammlungsbereich des Verkehrshauses. Eine gänzliche Einstellung der Finanzhilfe an das Verkehrshaus wurde geprüft, jedoch aufgrund der Bedeutung der Sammlung des Verkehrshauses zum heutigen Zeitpunkt verworfen. </p><p>Die Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz stellt eine Übergangslösung dar: Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG) an das Parlament verabschiedet. Das Kulturförderungsgesetz regelt unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund. Mit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes wird das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz aufgehoben. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. September 2007 zur Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2008 1 Abweichung
    11.03.2008 2 Zustimmung
    20.03.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2008 1 Abweichung
    11.03.2008 2 Zustimmung
    01.04.2008 1
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> verabschiedete sowohl das Bundesgesetz wie auch den Bundesbeschluss einhellig mit 34 beziehungsweise 35 Stimmen. Der <b>Nationalrat</b> folgte der kleinen Kammer und nahm das Gesetz sowie den Beschluss mit jeweils 158 zu 3 Stimmen an.</p><p>In der zweiten Lesung stimmte der <b>Ständerat</b> einer formellen Differenz betreffend die Geltungsdauer des Gesetzes zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 41 zu 0 und im Nationalrat mit 148 zu 8 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:37

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