MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Details
- ID
- 20070074
- Title
- MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
- Description
- Botschaft vom 21. September 2007 zur Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013 und über einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme
- InitialSituation
- <p>Zur Unterstützung des europäischen Filmschaffens hat die EU das Förderprogramm MEDIA ins Leben gerufen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Programm wurde nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 von der EU gekündigt. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Bilateralen II, gestützt auf das Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im Bereich audiovisuelle Medien (SR 0.784.405.226.8), an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung beteiligt. Diese Programme und das Abkommen sind am 31. Dezember 2006 ausgelaufen.</p><p>Von Anfang an war für die Schweiz und die EU klar, dass eine Beteiligung der Schweiz nur Sinn macht, wenn sie mit dem nächsten Zyklus des MEDIA-Programms fortgeführt wird. Ab dem 16. März 2007 wurde über die Erneuerung des Abkommens verhandelt, damit die Schweiz nahtlos am Nachfolgeprogramm "MEDIA 2007" für die Jahre 2007-2013 teilnehmen kann. Die Verhandlungen wurden am 2. Juli 2007 mit der Paraphierung eines neuen Abkommens abgeschlossen. Dieses Abkommen wird voraussichtlich Ende September 2007 unterzeichnet.</p><p>Das Abkommen ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung der Teilnahme am MEDIA-Programm in den Jahren 2007-2013. Schweizerische Film- und Fernsehschaffende können gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren.</p><p>Wie beim ersten Abkommen verpflichtet sich die Schweiz zur Angleichung des Rechts in Bezug auf das grenzüberschreitende Fernsehen. Die EU hat in einem wesentlichen Punkt eine Änderung verlangt, welche die Frage des anwendbaren Rechts für Werbefenster betrifft. Die von der EU geforderte Anpassung unterliegt einer zweijährigen Übergangsfrist und würde eine Änderung der schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzgebung nach sich ziehen. Das Abkommen geht daher in seiner Tragweite über eine finanzielle Beteiligung an internationalen Förderungsmassnahmen hinaus, für deren Abschluss der Bundesrat zuständig ist (Art. 33 Bst. e des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001, SR 443.1). Es muss vom Parlament genehmigt werden. Bis zur Genehmigung durch die Bundesversammlung wird das Abkommen gemäss Artikel 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) provisorisch angewendet, damit eine Unterbrechung der Förderleistungen und damit Schaden für die Filmbranche vermieden werden können.</p><p>Für die Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm für die Jahre 2007-2013 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 67 361 300 Franken. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. September 2007 zur Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013 und über einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 26. November 2008 zur Botschaft vom 21. September 2007 zur Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013 und über einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme; Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2007 2 Rückweisung an den Bundesrat 10.12.2007 1 Zustimmung 18.03.2009 2 Beschluss gemäss neuen Anträgen des Bundesrates. 27.05.2009 1 Zustimmung 12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung 12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.12.2007 1 Zustimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2010-2013
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.2009 2 Beschluss gemäss Entwurf 27.05.2009 1 Zustimmung 30.06.2009 1
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- Number
- 4
- Text
- Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.05.2009 1 Abweichung 03.06.2009 2 Abweichung 16.09.2009 1 Abweichung 17.09.2009 2 Abweichung 23.09.2009 1 Abweichung 24.09.2009 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 24.09.2009 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 25.09.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte die vorberatende Kommission die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, die den medienpolitischen Interessen der Schweiz mit ihren Werbeverboten für Alkohol, Politik und Religion besser Rechnung tragen. Das Abkommen soll aber vorläufig weiter angewendet werden und dem Parlament soll das Geschäft bis spätestens Herbst 2009 erneut vorgelegt werden. Die Sprecherin der Kommission Simonetta Sommaruga (S, BE) hielt fest, dass die Filmschaffenden dank Media gleichberechtigt von den EU-Programmen profitieren können. Problematisch sei dagegen die Verpflichtung, ab 2009 die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" anzuwenden, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kollidiere. Kultur- und europapolitisch sei das Abkommen von zentraler Bedeutung, medienpolitisch stehe es mit den Folgen einer allfälligen erneuten RTVG-Revision quer in der Landschaft. Peter Bieri (C, ZG) erläuterte den Mitbericht der Verkehrskommission und hielt fest, dass Nachverhandlungen mit der EU aussichtslos seien. Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens sei zu nutzen, eine allfällige Revision des RTVG zu prüfen. Das Abkommen müsse auf jeden Fall provisorisch weitergeführt werden. Bundesrat Pascal Couchepin versuchte vergebens, den Ständerat von der geringen Tragweite der EU-Richtlinie zu überzeugen. Ohne Abstimmung wurde der Rückweisungsantrag der Kommission angenommen. Dem Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media 2007 bis 2009 stimmte der Rat ohne Gegenstimmen zu. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit Zustimmung zum Ständerat und damit Rückweisung an den Bundesrat. Eine Kommissionsminderheit Walter Müller (RL, SG) beantragte die Ablehnung des Rückweisungsantrages. Die Kommissionssprecher bezeichneten den Beschluss des Ständerates als klug und pragmatisch. Die Mehrheit der Kommission glaube, dass der Bundesrat, gestärkt durch beide Kammern, noch einmal Neuverhandlungen mit der EU suchen soll. Der Sprecher der Kommissionsminderheit, Walter Müller (RL, SG) begründet die Ablehnung der Rückweisung damit, dass Anpassungen an das EU-Recht der Preis des Bilateralismus seien. Die Mehrheit wolle einerseits der Filmbranche die Finanzen sichern, anderseits gleichzeitig das Werbeverbot für Alkoholwerbung aufrechterhalten. Die Rückweisung sei eine reine Verzögerungstaktik. Die CVP/EVP/glp-Fraktion und die SP-Fraktion unterstützten den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die SVP-Fraktion unterstützte die Rückweisung und beantragte gleichzeitig die Ablehnung der gesamten Vorlage. Mit 136 zu 45 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und beschloss damit wie der Ständerat die Vorlage 1 zur Genehmigung des Abkommens an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Vorlage 2 zur Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA wurde in der Gesamtabstimmung mit 124 zu 59 Stimmen angenommen.</p><p>Nach der in der Wintersession 2007 beschlossenen Rückweisung an den Bundesrat, hatte der <b>Ständerat</b> die Zusatzbotschaft zu behandeln, mit welcher der Bundesrat eine Änderung des Werbeverbotes im Radio- und Fernsehgesetz beantragte. Debattiert wurde über die Frage, ob das Werbeverbot für Alkoholika am Fernsehen zementiert oder gelockert werden soll. Seit zwei Jahren ist es zwar den Regional- und Lokalfernsehsendern erlaubt, für Wein und Bier Werbespots zu schalten, nicht aber der SRG und ausländischen Sendern in Werbefenstern. Die EU störte sich bei der Fortführung der Filmförderung an dieser Ungleichbehandlung und pochte auf eine nicht diskriminierende Regelung. Die Kommissionsmehrheit beantragte deshalb eine Rückkehr zu einem totalen Verbot von Alkoholwerbung für alle TV-Sender. Eine Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) und der Bundesrat beantragten die Zulassung von Bier- und Weinwerbung für alle Sender. Die Kommissionsmehrheit begründete ihren Antrag mit dem Hinweis auf die zunehmenden Alkoholprobleme in der Gesellschaft, vor allem unter Jugendlichen. Der Kommissionssprecher Peter Bieri (CEg, ZG) argumentierte, dass es ein Widerspruch sei, Millionen für die Alkoholprävention auszugeben und gleichzeitig Fernsehwerbung für Bier und Wein zuzulassen. Auf die Schwächen der Präventionsstrategie machten die Vertreter der Kommissionsminderheit aufmerksam. Es sei keineswegs so, dass mit dem Verbot Jugendliche keiner Bier- und Alkoholwerbung mehr ausgesetzt seien, begründete Filippo Lombardi (CEg, TI) den Antrag der Kommissionsminderheit. Auf der Strasse, im Kino, in Sportstadien, im Internet - also überall dort, wo sich Jugendliche besonders gerne aufhielten - sei Werbung für leichte Alkoholika selbstverständlich erlaubt, einzig das Fernsehen bleibe ausgeschlossen. Ein solches Vorgehen stärke nicht die Prävention, sondern schwäche nur die schweizerischen Fernsehsender. Bundesrat Pascal Couchepin ergänzte, auch innerhalb der Schweiz nütze ein solches Verbot wenig, solange Werbung für nichtalkoholisches von jener für promillehaltiges Bier nicht zu unterscheiden sei. Mit 22 zu 19 folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss damit ein Verbot für Alkoholwerbung für alle Fernsehsender. Ohne Gegenstimmen stimmte der Rat den beiden Bundesbeschlüssen über das eigentliche Media-Abkommen und dem Verpflichtungskredit in Höhe von 41 Millionen Franken zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Nathalie Rickli (V, ZH) unterstützt von der SVP-Fraktion, auf die Vorlagen nicht einzutreten. Begründet wurde dies damit, dass das Filmschaffen keine Subventionen brauche, sondern sich im freien Markt der Chance auf Erfolg und dem Risiko des Misserfolgs stellen müsse. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit betonten, dass das Interesse der Schweiz an diesem Abkommen in der Filmförderung liege. Der schweizerische Filmmarkt sei sehr klein, und wenn der Schweizer Film eine Chance haben soll, müsse er Zugang zum europäischen Markt haben. Die Mehrheit der Kommission betrachtete die Filmförderung als sinnvolle kulturpolitische Aufgabe des Staates. Der Rat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und beschloss auf die drei Vorlagen einzutreten. Wie bereits im Ständerat war der Kernpunkt der Detailberatung die Frage der Zulassung der Alkoholwerbung. Eine Kommissionsminderheit Jacqueline Fehr (S, ZH), bestehend aus Vertretern der Sozialdemokraten, Grünen und der Mehrheit der CEg-Fraktion, plädierte im Sinne des Ständerates für ein radikales Werbeverbot. Angesichts des exzessiven Umgangs mit alkoholischen Getränken hintertreibe die Bewerbung von Wein und Bier die staatliche Prävention. Die Kommissionsmehrheit, bestehend aus Mitgliedern der Freisinnigen und der SVP-Fraktion, betonten, die Schweizer Jugendlichen seien bereits durch deutsche Sender mit Alkoholwerbung konfrontiert. Mit 91 zu 78 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat und lehnte ein totales Verbot für Alkoholwerbung ab. Mit 93 zu 47 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Antrag von Nathalie Rickli (V, ZH), der das Werbeverbot für die Programme der SRG beibehalten wollte. Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass damit der Wettbewerbsvorteil für die Privatsender in der Schweiz gegenüber der gebührenfinanzierten SRG bestehen bleibe. Anträge für die Zulassung von politischer und religiöser Werbung wurden mit grosser Mehrheit abgelehnt. Alle drei Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (Vorlage 4) im <b>Ständerat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit, bei der Alkoholwerbung am Beschluss eines totalen Verbotes festzuhalten, eine Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) beantragte dem Nationalrat zu folgen. Die Mehrheit begründete ihren Antrag mit dem Schutz der Jugend, die durch Werbung auch für leichte alkoholische Getränke zu deren Konsum animiert werde. Für die Kommissionsminderheit kann ein Verbot von Wein- und Bierwerbung nicht aufrecht erhalten werden, da es einerseits für die Prävention keine grosse Bedeutung habe und andererseits die deutschen Sender in ihren Werbefenstern unabhängig von der Schweizerischen Gesetzgebung Alkoholwerbung ausstrahlen werden. Mit 21 zu 19 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit am Beschluss eines Verbotes für Alkoholwerbung fest.</p><p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Mehrheit der Kommission am Beschluss festzuhalten und die Werbung von Bier und Wein zuzulassen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (S, ZH) beantragte dem Ständerat zu folgen und damit einem totalen Verbot für Alkoholwerbung zuzustimmen. Für die Mehrheit der Kommission war die Zustimmung für die Werbung für leichte Alkoholika ein notwendiges Übel. Die Minderheit sah in der Alkoholwerbung in Radio und Fernsehen ein falsches Signal an die Jugend. Mit 97 zu 77 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit an seinem Beschluss fest.</p><p></p><p>In der letzten Runde der Differenzbereinigung beantragte auch im <b>Ständerat</b> die Mehrheit der Kommission am Beschluss festzuhalten und die Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) beantragte dem Nationalrat zu folgen. Neue Argumente lagen nicht vor und der Rat folgte mit 19 zu 17 Stimmen der Kommissionsmehrheit und hielt an seinem Beschluss eines totalen Verbotes der Alkoholwerbung fest. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte mit 92 zu 71 dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielt an seinem Beschluss fest, die Werbung für Wein und Bier zuzulassen. Als Folge davon musste eine <b>Einigungskonferenz</b> den Räten einen Antrag stellen. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragte die Einigungskonferenz die Werbung für leichte Alkoholika auf allen Schweizer Radio- und Fernsehkanälen zu erlauben. Beide Räte stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Ständerat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 120 zu 68 Stimmen angenommen. Der Entwurf 4 wurde mit 26 zu 8 im Ständerat und mit 116 zu 67 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:54