Museen und Sammlungen des Bundes. Bundesgesetz

Details

ID
20070075
Title
Museen und Sammlungen des Bundes. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 21. September 2007 zum Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes
InitialSituation
<p>Das neue Gesetz verpflichtet erstens sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens bildet es die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum.</p><p></p><p>Museumspolitik des Bundes</p><p>Der Bund betreibt heute 15 eigene Museen und verfügt über zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Bis anhin werden die verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes weitgehend unabhängig voneinander geführt. Eine Koordination fehlt ebenso sehr wie eine Definition der Ziele, die der Bund erreichen will. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) soll dies ändern. Es verpflichtet die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Mit diesen Instrumenten will der Bundesrat die Bundesaktivitäten im Museumsbereich in Zukunft besser aufeinander abstimmen und die Grundlage für eine übergeordnete Museumspolitik des Bundes legen, die für alle Museen und Sammlungen des Bundes verbindlich ist.</p><p>Schweizerisches Nationalmuseum</p><p>Neben der erstmaligen Festlegung einer Museumspolitik des Bundes enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige MUSEE-SUISSE-Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins und sechs weiteren Museen, soll erstens zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt und zweitens redimensioniert werden. Die öffentlich-rechtliche Anstalt, die den Namen Schweizerisches Nationalmuseum tragen soll, wird über drei Museumsstandorte (Zürich, Prangins und Schwyz) sowie ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis verfügen. Im Weiteren sollen die Führungsstruktur des Schweizerischen Nationalmuseums sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. September 2007 zum Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2008 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.03.2009 1 Abweichung
    04.06.2009 2 Zustimmung
    12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Nach der Rückweisung eines ersten Revisionsentwurfes (vgl. Geschäft 02.088) trat der <b>Ständerat</b> ohne Gegenstimme auf die neue Vorlage ein. Allgemein begrüsst wurde die mit diesem Entwurf angestrebte einheitliche Organisation des neu geschaffenen Schweizerischen Nationalmuseums und der historischen Sammlungen des Bundes. Ein Antrag der Minderheit Theo Maissen (CEg, GR), wonach der Bund sich auch an öffentlichen oder privaten Einrichtungen von landesweitem Interesse beteiligen kann, wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, der verlangte, dass die verschiedenen Landesteile im Museumsrat ausgewogen vertreten sein müssen, wurde mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einhellig mit 28 zu 0 Stimmen an. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat ebenfalls ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher betonten allesamt, wie wichtig die Pflege des schweizerischen Kulturgutes sei. Sie begrüssten die in ihren Augen ausgewogene Vorlage, die für sämtliche Sammlungen des Bundes eine zufriedenstellende Lösung biete.</p><p>Die grosse Kammer folgte diskussionslos mehreren Anträgen ihrer Kommission und schuf somit vier Differenzen zum Ständerat. Eine erste Differenz schuf sie, indem sie die Aufgaben der Museen und Sammlungen gemäss dem Wortlaut der UNESCO-Konvention auf die Pflege des immateriellen Gedächtnisses ausdehnte, eine zweite und dritte mit der Einführung eines mehrjährigen Zahlungsrahmens für das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) (Art. 17 Abs. 1) sowie eines Spezialfonds zur Finanzierung der anderen Museen und Sammlungen des Bundes (Art. 23a). Die vierte Differenz wurde mit der Annahme eines Antrags geschaffen, wonach eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen im Museumsrat zu gewährleisten ist (Art. 11 Abs. 2). </p><p>Ein Antrag der Minderheit Katharina Prelicz-Huber (G, ZH), einen Artikel über die Unterstützung von Museen und Sammlungen Dritter einzuführen, wurde mit 131 zu 35 Stimmen abgelehnt. Auch ein Antrag der SVP-Fraktion, der eine Erweiterung der gewerblichen Leistungen des SNM vorsah, wurde mit 117 zu 47 Stimmen verworfen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 153 zu 5 Stimmen an.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hat sich bei allen Differenzen ohne Diskussion den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 45 zu 0 und im Nationalrat mit 186 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:54

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