UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Details

ID
20070077
Title
UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Description
Botschaft vom 21. September 2007 zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
InitialSituation
<p>Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen soll von der Schweiz ratifiziert werden. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.</p><p>Der immer rascher voranschreitende Globalisierungsprozess veranlasste die Mitgliedstaaten der UNESCO dazu, sich mit der Frage des Schutzes und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auseinanderzusetzen, in Übereinstimmung mit dem Auftrag der UNESCO, deren Zielsetzung es ist, "Unabhängigkeit, Unverletzlichkeit und schöpferische Vielfalt der Kulturen und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten zu wahren" (Gründungsakte der UNESCO, Art. 1 Ziff. 3). Die Diskussionen unter den Mitgliedstaaten zu dieser Frage haben am 20. Oktober 2005 zur Verabschiedung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen [Übereinkommen] geführt. Das Übereinkommen anerkennt die Besonderheit kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn und schliesst damit eine Lücke im Völkerrecht. Es bestätigt auch das souveräne Recht der Staaten, Kulturpolitiken zu beschliessen und umzusetzen. Schliesslich erklärt es den Schutz und die Förderung der kulturellen Ausdrucksformen zu einem Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit.</p><p>Der Grundsatz der kulturellen Vielfalt ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. </p><p>Die Souveränität der Kantone in Belangen der Kultur und das Zusammenleben von verschiedenen Sprachen und Kulturen in der Schweiz legen davon ein beredtes Zeugnis ab. Als Teil unseres Staatsverständnisses ist die kulturelle Vielfalt in der Verfassung verankert (Art. 2 Abs 2). Aus diesem Grund hat die Schweiz die Vorbereitung des Übereinkommens von Anfang an unterstützt und sich aktiv an der Ausarbeitung beteiligt. An der 33. Generalkonferenz der UNESCO hat sich die Schweiz klar für die Verabschiedung des Übereinkommens ausgesprochen.</p><p>Das Übereinkommen bezweckt den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Anerkennung des Rechts aller Staaten, Bestimmungen in diesem Sinne zu erlassen. Der Begriff "kulturelle Vielfalt" bezieht sich auf die mannigfaltige Weise, in der die Kulturen von Gruppen und Gesellschaften zum Ausdruck kommen. Das Übereinkommen behandelt insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und Verbreitung kultureller Ausdrucksformen. Weiter wird im Übereinkommen das Prinzip des Medienpluralismus und des öffentlichen Rundfunks verankert. Schliesslich wird die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen von Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt ausdrücklich anerkannt. In Bezug auf das Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten gilt, dass die Bestimmungen des Übereinkommens zu internationalen Rechtsnormen komplementär und diesen nicht untergeordnet sind.</p><p>Die Ratifikation des Übereinkommens wird es der Schweiz ermöglichen, den bewährten Grundsätzen ihrer Kulturpolitik auf internationaler Ebene Nachachtung zu verschaffen. Das Übereinkommen stützt die Besonderheit der schweizerischen Kulturpolitik, die zum Ziel hat, den kulturellen Austausch aktiv zu fördern und ein vielfältiges und qualitativ hoch stehendes Angebot sicherzustellen. Es bestätigt auch die Bedeutung, welche die Schweiz der Kultur als Instrument der Entwicklungshilfe beimisst. Schliesslich anerkennt das Übereinkommen auf internationaler Ebene unser föderalistisches System der Aufgabenteilung im Bereich der Kultur und die Kulturpolitik der Kantone zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Ausdrucksformen. </p><p>Die Ratifikation und die Umsetzung des Übereinkommens bedingen keine Veränderungen auf gesetzgeberischer Ebene. Seine Anwendung zieht weder für den Bund noch für die Kantone und Gemeinden zusätzliche Aufgaben nach sich. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. September 2007 zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
    Resolutions
    Date Council Text
    04.12.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.03.2008 2 Zustimmung
    20.03.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimme zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 150 zu 40 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:40

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