Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten. Verlängerung
Details
- ID
- 20070081
- Title
- Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten. Verlängerung
- Description
- Botschaft vom 28. September 2007 zur Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts (Verlängerung des Bundesbeschlusses)
- InitialSituation
- <p>Der Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Schweiz mit den internationalen Ad-hoc-Gerichten, welche die in Ex-Jugoslawien und Ruanda begangenen Kriegsverbrechen verfolgen und die in Sierra Leone verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts ahnden müssen. Die drei Gerichte gehen auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (827/1993, 955/1994, 1315/2000) zurück und wurden errichtet, um in den ehemaligen Kriegsgebieten den Frieden wieder herzustellen und das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen.</p><p>Der Sicherheitsrat sieht vor, dass die beiden Ad-hoc-Gerichte für Ex-Jugoslawien und Ruanda die Arbeiten Ende 2010 einstellen. Ob sich dieser Plan fristgerecht umsetzen lässt, ist allerdings zweifelhaft, zumal wichtige Angeschuldigte noch flüchtig sind. Beim Spezialgerichtshof für Sierra Leone sollen alle Verfahren bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Auch hier sind aber Verzögerungen nicht ausgeschlossen.</p><p>Der Bundesbeschluss war ursprünglich bis Ende 2003 befristet und wurde vom Parlament auf den 31. Dezember 2008 verlängert. Danach besteht keine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten mehr. Als Mitglied der internationalen Gemeinschaft muss die Schweiz die notwendigen Voraussetzungen schaffen, dass die schweren Verbrechen, welche die internationalen Gerichte beurteilen müssen, restlos geahndet und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese Verpflichtung gegenüber der Staatengemeinschaft bedingt, dass die Schweiz auch nach 2008 eine Zusammenarbeit mit diesen Gerichten sicherstellen kann. Es drängt sich daher eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2013 auf.</p><p>Zugleich soll die Gelegenheit der Änderung des Bundesbeschlusses dazu benützt werden, entsprechend den Erlassformen der Bundesverfassung von 1999 den Bundesbeschluss in ein Bundesgesetz umzuwandeln sowie zwei kleinere redaktionelle Änderungen am Erlasstext vorzunehmen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. September 2007 zur Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts (Verlängerung des Bundesbeschlusses)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.2008 2 Beschluss gemäss Entwurf 05.06.2008 1 Zustimmung 13.06.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 13.06.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage ohne Diskussion und einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (V, SZ) die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Bundesbeschluss vollständig zu überarbeiten. Hauptpunkt des Rückweisungsantrages war die Kompetenzbeschränkung des Bundesrates. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden internationalen Gerichtshöfen sei unbestritten, es gäbe aber keine Gründe, dem Bundesrat die generelle Kompetenz zu belassen oder zu erteilen, den Geltungsbereich des Bundesbeschlusses auf die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gerichten auszudehnen. Die Berichterstatter der Kommission hielten jedoch fest, es sei zweckmässig, dass bei allfälligen weiteren internationalen Strafgerichten das gleiche System wie bei den drei bestehenden für Ex-Jugoslawien, Rwanda und Sierra Leone zur Anwendung kommt. Mit 106 zu 50 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 117 zu 32 Stimmen angenommen.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 41 zu 0 und im Nationalrat mit 179 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:18