Feststellung der Unvereinbarkeiten

Details

ID
20070088
Title
Feststellung der Unvereinbarkeiten
Description
Bericht des Büros des Ständerates vom 28. November 2007
InitialSituation
<p>Das Büro des Ständerates hat an seiner Sitzung vom 28. November 2007 die Mandate der Ratsmitglieder auf ihre Vereinbarkeit mit dem parlamentarischen Mandat überprüft. Grundlage der Überprüfungen waren die bis am 7. November 2007 eingereichten Angaben der Ratsmitglieder. Die Überprüfung wurde anhand von Artikel 144 Absatz 1 Bundesverfassung (BV), Artikel 14 Parlamentsgesetz (ParlG) und den Auslegungsgrundsätzen des Büros des Nationalrates und des Büros des Ständerates zur Anwendung von Artikel 14 Buchstabe e und f ParlG vom 17. Februar 2006 durchgeführt. (Quelle: Bericht des Büros des Ständerates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Büros des Ständerates vom 28. November 2007
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2007 2 Feststellung der Unvereinbarkeiten gemäss Ziff. 3.2 des Berichts des Büros des Ständerates.
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> verwies Hansheiri Inderkum (CEg, UR) in seinem Votum auch auf die getätigten Abklärungen, ob die ETH Zürich eine dezentrale Bundesverwaltungsstelle sei und eine Anstellung als Doktorandin oder Doktorand bei derselben einer Anstellung bei der Bundesverwaltung gleichkomme, womit eine Unvereinbarkeit vorliegen würde (Ziff. 4 des Berichts des Büros des Ständerates). Das vorläufige Büro des Nationalrates und das Büro des Ständerates seien dann aber zur Auffassung gelangt, dass die ETH keine dezentrale Bundesverwaltungsstelle gemäss Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes (ParlG) sei und die Kollegin und der Kollege im Nationalrat, die Doktoranden an der ETH sind, im Rat Einsitz nehmen können. </p><p>Vom Bericht wurde Kenntnis genommen. </p>
Updated
24.06.2025 22:24

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