Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen

Details

ID
20070400
Title
Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen
Description
InitialSituation
<p>In Form von parlamentarischen Initiativen und Motionen liegen verschiedene Vorschläge für Änderungen des Parlamentsrechts vor. Diese Vorschläge sollen, ergänzt mit einigen weiteren von der Kommission in eigener Initiative beigefügten Verbesserungen, in Form einer Sammelvorlage realisiert werden.</p><p>Die wichtigsten Verbesserungen zielen auf eine Aufwertung der Motion und des Postulates im Verfahren des Nationalrates ab. Mit einer griffigen Regelung soll erreicht werden, dass im Nationalrat genügend Behandlungszeit für persönliche Vorstösse reserviert wird. Potenziell mehrheitsfähige Vorstösse, das heisst Vorstösse des anderen Rates und Kommissionsvorstösse sollen konsequent prioritär behandelt werden. Vorstösse, die zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, sollen nicht mehr ohne Behandlung durch den Rat abgeschrieben werden können. Stattdessen soll über diese Vorstösse ohne Diskussion abgestimmt werden.</p><p>Damit unter anderem mehr Beratungszeit für Vorstösse zur Verfügung steht, werden einerseits die ordentlichen Beratungszeiten des Nationalrates leicht verlängert (Abendsitzungen am Montag der zweiten und dritten Sessionswoche, obligatorische Sondersession im 2. Quartal des Jahres), andererseits sollen andere Beratungsgegenstände effizienter behandelt werden können (Schaffung einer neuen Beratungskategorie mit kürzerer Redezeit in der Eintretensdebatte, Durchführung von organisierten Debatten bei umfangreichen Detailberatungen von Erlassentwürfen).</p><p>Diese Vorschläge, welche nur den Nationalrat betreffen, werden ergänzt mit verschiedenen weiteren neuen Regelungen, welche in beiden Räten Anwendung finden:</p><p>a) Straffung der Differenzbereinigung bei der Vorprüfung parlamentarischer Initiativen;</p><p>b) Verkürzung der Behandlung von in beiden Räten eingereichten gleichlautenden Kommissionsmotionen;</p><p>c) Verzicht auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung von finanzrelevanten Vorlagen;</p><p>d) Regelung des Verfahrens im Falle einer Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers;</p><p>e) Ergänzung des "Kataloges" der in Botschaften zu behandelnden Fragen durch eine Prüfung der Auswirkungen einer Vorlage auf die künftigen Generationen;</p><p>f) Regelung der Haftung der Ratsmitglieder;</p><p>g) Verfahren bei Petitionen.</p><p>(Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2008 1 Beschluss abweichend von Entwurf der Kommission.
    25.09.2008 2 Abweichung
    30.09.2008 1 Zustimmung
    03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2008 1 Beschluss abweichend von Entwurf der Kommission (Erste Lesung).
    02.10.2008 1 Beschluss abweichend von Entwurf der Kommission (Zweite Lesung).
    03.10.2008 1 Das Geschäftsregelment wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    21.10.2008 1 Dieses Reglement wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
Proceedings
<p>Die Kommissionssprecher der Staatspolitischen Kommission (SPK) betonten in der Eintretensdebatte des <b>Nationalrates</b>, dass mit den angestrebten Änderungen des Parlamentsgesetztes betreffend Umgang mit persönlichen Vorstössen, Motionen, Postulaten, Interpellationen und parlamentarischen Initiativen vor allem das Parlament gestärkt werden solle. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen.</p><p>Bei Artikel 81 Absatz 1 folgte die Grosse Kammer einer Minderheit Ruedi Lustenberger (CEg, LU), die an einer Beibehaltung der Schlussabstimmungen bei Volksinitiativen festhalten wollte. Hingegen stimmte sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu, die Abstimmungsempfehlung zur Initiative und zum Gegenvorschlag neu in getrennten Bundesbeschlüssen zu fassen (Art. 101). Ebenfalls stimmte der Nationalrat gemäss dem Antrag seiner Kommission für die Wiedereinführung der im Jahre 2003 abgeschafften "Guillotine-Klausel" (Art. 119). Nach dieser Regelung wird ein Vorstoss, der vom Rat nicht innert zweier Jahre nach seiner Einreichung abschliessend behandelt wird, abgeschrieben. Auch hinsichtlich der künftigen Verfahren mit eingereichten Motionen und Postulaten folgte die Grosse Kammer ihrer Kommission (Art. 121 u. Art. 124). </p><p>Neu räumt sich die Bundesversammlung das Recht ein, über Anträge auf Feststellung der Amtsunfähigkeit von Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers zu befinden (Art. 140a). Der Feststellungsbeschluss liegt bei der Bundesversammlung, das Antragsrecht steht sowohl dem Büro der Vereinigten Bundesversammlung wie dem Bundesrat zu. </p><p>Der Entwurf wurde mit 156 zu 2 Stimmen angenommen. </p><p>Bei den geplanten Änderungen im Geschäftsreglement des Nationalrates sorgte die Frage einer neuen Kommissionssitzverteilung (Art. 15) für Diskussionen. Eine Minderheit I Edi Engelberger (RL, NW), unterstützt durch das Büro des Nationalrates, forderte, dass die gesamten Kommissionssitze gemäss der Praxis des Ständerates proportional verteilt werden, während eine Minderheit II Antonio Hodgers (G, GE) jedem Ratsmitglied, unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit, mindestens einen Kommissionssitz einräumen wollte. Die Grosse Kammer folgte dem Antrag der Minderheit I. </p><p>Mit grosser Mehrheit wurde auch gutgeheissen, dass während jeder ordentlichen Session mindestens acht Stunden zur Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen eingeräumt werden. Im Weiteren folgte der Rat den Anträgen seiner Kommission und nahm den Entwurf mit 106 zu 41 Stimmen an. </p><p>Im <b>Ständerat </b>beklagte Rolf Büttiker (RL, So) in der Eintretensdebatte zur Änderung des Parlamentsgesetzes, dass der Nationalrat bei Artikel 81 Absatz 1 keine Lösung gefunden hätten für den Fall, dass eine Kammer in der Schlussabstimmung die Abstimmungsempfehlung ablehne. Nach geltendem Recht gebe es in einem solchen Fall keine Empfehlung des Parlaments, obwohl die Verfassung eigentlich eine solche verlange. Bundeskanzlerin Corina Cosanova entgegnete, dass die Schlussabstimmung wegen der hohen Präsenz im den Räten eine äusserst repräsentative Abstimmungsempfehlung liefere. Ein Nullentscheid sei in der Praxis kaum von Bedeutung. Es sei seit 1891 nur zweimal vorgekommen, dass sich die Räte nicht auf eine Abstimmungsempfehlung einigen konnten, bei Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf noch gar nie. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen.</p><p>Der Ständerat beschloss wie der Nationalrat, die Abstimmungsempfehlung zur Initiative und zum Gegenvorschlag in getrennten Bundesbeschlüssen zu fassen. Wie das Volk solle, so der Kommissionssprecher Inderkum Hansheiri (CEg, UR), auch das Parlament getrennt abstimmen können. Eine einzige Schlussabstimmung beeinträchtige die freie und unverfälschte Willenskundgebung der Ratsmitglieder. </p><p>Die Vorlage ging mit kleineren Differenzen (u.a. Zulässigkeit von parlamentarischen Initiativen und anderen Vorstössen mit mehreren Autoren) zurück an den <b>Nationalrat</b>. Dieser folgte in allen Punkten dem Ständerat.</p><p>Auch in der zweiten Lesung der Änderungen des Geschäftsreglements stimmte der Nationalrat für den Systemwechsel bei der Verteilung der Kommissionssitze. Der Antrag von Jasmin Hutter-Hutter (V, SG), bei Artikel 17 die Bestimmung einzufügen, dass mit dem Ausscheiden eines Kommissionsmitgliedes aus einer Fraktion auch seine Amtsdauer in der Kommission endet, wurde von der Grossen Kammer abgelehnt. </p><p></p><p><b>Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Parlamentsgesetzen in der Schlussabstimmung mit 129 zu 62 Stimmen zu, der Ständerat mit 42 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Änderungen seines Geschäftsreglements nahm der Nationalrat mit 99 zu 93 Stimmen an. Dagegen stimmten die Mitglieder der SVP- und der CEg-Fraktion.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:32

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