Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Details
- ID
- 20070402
- Title
- Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 28.05.2013</b></p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates nahm Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse zum Berichts- und Erlassentwurf für eine Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung und über den Kinder- und Jugendschutz. Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat, dem Entwurf zur Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung zuzustimmen. </p><p>Die 2007 eingereichte parlamentarische Initiative <b>Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz </b>(Amherd; <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20070402">07.402</a>) fordert eine Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung (BV), damit der Bund Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Obschon die Mehrheit der Mitglieder der ständerätlichen und der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) das Anliegen unterstützten, verzögerten sich die Umsetzungsarbeiten. Vorgängig wollten die beiden WBK die Ergebnisse der Totalrevision des Jugendförderungsgesetz abwarten. Am 12. November 2012 eröffnete die WBK-N dann die Vernehmlassung zu der mit der Initiative geforderten Verfassungsgrundlage. </p><p>An der heutigen Sitzung nahm die WBK-N Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen. Von den 68 Vernehmlassungsadressaten hatten 48 geantwortet und weitere 19 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wurde in der Vernehmlassung nicht bestritten und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung in grosser Mehrheit unterstützt. Dennoch wurde die von der WBK-N vorgeschlagene Verfassungsbestimmung differenziert beurteilt; Befürworter und Gegner sind ungefähr hälftig verteilt, die Mehrheit der Kantone lehnt jedoch die neue Verfassungsbestimmung ab. </p><p>Eine Mehrheit der WBK-N ist nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse weiterhin der Auffassung, dass die Stellung der Kinder und der Jugendlichen in der Bundesverfassung gestärkt werden soll. Die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhende Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden wird mit der Ergänzung von Artikel 67 BV nicht geschmälert und der Bund erhält lediglich die Kompetenz, durch den Erlass von Grundzügen koordinierend einzugreifen. </p><p>Eine Minderheit lehnt die Ergänzung von Art. 67 BV weiterhin ab. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf, im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik eine neue Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes einzuführen. Die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hat sich in der heutigen Form bisher bewährt. </p><p>Die WBK-N stimmte dem vorliegendem Bericht- und Erlassentwurf mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen zu und beantragt ihrem Rat die Annahme des Erlassentwurfs. Eine Minderheit beantragt auf den Erlassentwurf nicht einzutreten und eine weitere Minderheit fordert die Streichung von Art. 67 Abs. 1bis welche dem Bund die Kompetenz gibt, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen zu können. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2013</b></p><p><b>Bundesrat erachtet neue Verfassungsgrundlage zur Kinder- und Jugendpolitik als unnötig</b></p><p>Der Bundesrat erachtet in seiner Stellungnahme die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz als unnötig. Der Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates würde Bund und Kantone zu einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik verpflichten. Der Bund hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Unterstützung von kantonalen Bestrebungen zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik ergriffen. Aufgrund dieses Engagements sieht der Bundesrat keinen ausgewiesenen Handlungsbedarf.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat zum Entwurf eines neuen Verfassungsartikels zur Kinder- und Jugendpolitik Stellung genommen, den die WBK des Nationalrates ausgearbeitet hat. Der Entwurf geht zurück auf die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Amherd vom 12. März 2007 ("Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz"; 07.402).</p><p>Seit 2008 hat der Bund seine Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik verstärkt um den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Mit zwei Jugendschutzprogrammen in den Bereichen Jugend und Gewalt sowie Jugendmedienschutz hat der Bund eine Koordinations- und Unterstützungsrolle übernommen.</p><p>Das revidierte Kinder- und Jugendförderungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2013) ermöglicht es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verstärken und den Erfahrungsaustausch zu fördern. 2015 wird zusätzlich eine elektronische Informationsplattform zu den Strategien und Massnahmen von Bund und Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik den Betrieb aufnehmen. Mit dem Gesetz können zudem die Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützt werden.</p><p>Die Wirkung all dieser laufenden Massnahmen des Bundes lässt sich erst in einigen Jahren abschätzen. Der Bundesrat hat bisher die Strategie verfolgt, die Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Grundlagen weiterzuentwickeln. Aus seiner Sicht besteht ohne ausgewiesenen Bedarf kein Grund, von dieser Linie abzuweichen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 02.11.2007 0 Folge geben (Erstrat) 02.11.2007 0 Folge geben (Erstrat) 14.10.2008 0 Keine Zustimmung 14.10.2008 0 Keine Zustimmung 05.03.2009 1 Folge gegeben 12.05.2009 0 Folge geben (Erstrat) 12.05.2009 0 Folge geben (Erstrat) 18.03.2011 1 Fristverlängerung um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2013. 22.03.2013 1 Fristverlängerung um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2015.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Kinder- und Jugendpolitik
- Resolutions
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Date Council Text 04.05.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 30.11.2015 2 Nichteintreten. 07.06.2016 1 Nichteintreten
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2015</b></p><p><b>Nationalrat will aktive Kinder- und Jugendpolitik</b></p><p><b>Nein zu mehr Bundeskompetenzen in der Verfassung</b></p><p><b>(sda) Bund und Kantone sollen eine aktive Jugendpolitik betreiben. Der Nationalrat hat am Montag einer entsprechenden Verfassungsänderung ganz knapp zugestimmt, dabei aber ein Zeichen gegen Zentralismus gesetzt. Sagt auch der Ständerat Ja, wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.</b></p><p>Heute müssen Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. Künftig sollen sie darüber hinaus eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Vorlage mit 88 zu 87 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.</p><p>Die umstrittenste Passage hatte er jedoch zuvor gestrichen. Der Bund sollte nämlich auch mehr Kompetenzen erhalten und Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen können. Dies lehnte der Rat aber mit 88 zu 86 Stimmen ab.</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zurück. Dieser fand in beiden Räten eine Mehrheit, die Bildungskommission erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben mit der Begründung ab, die bisherigen Zuständigkeiten hätten sich bewährt. Auch der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Die Kommission hielt dennoch am Vorhaben fest.</p><p></p><p>"Jeder wurstelt für sich"</p><p>Im Nationalrat hoben die Befürworterinnen und Befürworter die Bedeutung der Förderung von Kindern und Jugendlichen hervor. Es handle sich um eine direkte Investition in die Wohlfahrt der Schweiz, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR). Heute fehle es an Koordination.</p><p>Viola Amherd stellte fest, trotz des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes werde oft nicht nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Wenn dazu die Verfassungsgrundlage fehle, müsse diese eben geschaffen werden. "Heute wurstelt jeder für sich", kritisierte die CVP-Nationalrätin. Das mache Kinder- und Jugendarbeit kostentreibend und wenig effizient. Es brauche mehr Bundeskompetenzen.</p><p>Als Beispiel nannte Amherd den Jugendschutz im Zusammenhang mit Medien. Es sei illusorisch zu meinen, jeder Kanton könne den Anforderungen allein gerecht werden. Martina Munz (SP/SH) stellte fest, die kantonale Zuständigkeit sei bei solchen Themen schlicht nicht praktikabel.</p><p></p><p>Den Föderalismus hochhalten</p><p>Gegen die Verfassungsänderung stellten sich SVP, FDP und Grünliberale. Der Bund habe in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Massnahmen zur Jugendförderung und zum Jugendschutz ergriffen, sagte Felix Müri (SVP/LU). Eine Verfassungsänderung brauche es nicht. "Wir wollen und müssen den Föderalismus hochhalten", befand Müri.</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) warnte vor den Folgekosten. Wie der Verfassungsartikel auf Gesetzesebene umgesetzt würde, sei unklar. Ohnehin brauche es mehr Eigenverantwortung, gerade im Zusammenhang mit Medien. "Die Eltern sollen sich endlich einmal damit auseinandersetzen", forderte Wasserfallen. Es handle sich nicht um eine Aufgabe des Staates.</p><p>Bundesrat Alain Berset versicherte, niemand zweifle an der Bedeutung der Kinder- und Jugendpolitik. Für ein solches Projekt brauche es aber eine breite Unterstützung, und diese fehle. Die Kantone hätten sich dagegen gestellt. Berset rief auch die Massnahmen der Kinder- und Jugendförderung der vergangenen Jahre in Erinnerung.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.11.2015</b></p><p><b>Ständerat versenkt Verfassungsartikel zu Kinder- und Jugendpolitik </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat lehnt es ab, die Kinder- und Jugendförderung in der Bundesverfassung zu verankern. Er hat eine neue rechtliche Grundlage am Montag einstimmig abgelehnt.</b></p><p>Diese war von der Bildungskommission des Nationalrats ausgearbeitet worden. Der Nationalrat stimmte den Bestimmungen dann aber nur teilweise zu: Bund und Kantone sollten eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen und den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen.</p><p>Eine Bundeskompetenz zur Festlegung von Grundsätzen über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen fand keine Mehrheit. Im Ständerat ist nun die ganze Vorlage durchgefallen. Die kleine Kammer will ganz auf die Verfassungsänderung verzichten.</p><p>Die Förderung von Kindern und Jugendlichen sei ein wichtiges Anliegen, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Dafür genügten jedoch die geltenden Rechtsgrundlagen. Es gebe keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der heutigen Form habe sich bewährt, sagte Eder. Dieser Meinung war auch Bundesrat Alain Berset. Es gebe keinen Anlass, in die Aufgabenteilung einzugreifen, sagte er.</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zurück. Dieser fand in beiden Räten eine Mehrheit, die Bildungskommission erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben ab.</p><p>Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Hält dieser daran fest, muss der Ständerat erneut über Eintreten entscheiden. Stimmt er noch einmal gleich ab, ist die Verfassungsänderung endgültig vom Tisch.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2016</b></p><p><b>Parlament beerdigt Verfassungsartikel zu Kinder- und Jugendpolitik </b></p><p><b>(sda) Der Bund bekommt keine zusätzlichen Kompetenzen in der Kinder- und Jugendförderung. Der Nationalrat hat am Dienstag die jahrelangen Arbeiten an einer neuen Verfassungsgrundlage gestoppt.</b></p><p>Diese gehen auf eine parlamentarische Initiative der Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zurück. Amherd wollte die Verfassung so ändern, dass der Bund Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Die Idee war zunächst auf Zustimmung gestossen.</p><p>Der konkrete Entwurf, den die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) daraufhin ausarbeitete, wurde vom Nationalrat jedoch nur teilweise gutgeheissen: Die grosse Kammer beschloss, dass der Bund in der Kinder- und Jugendpolitik zwar eine aktive Rolle einnehmen sollte. Für die Kantone verbindliche Grundsätze hätte er jedoch nicht festlegen dürfen. Im Ständerat fiel die Vorlage dann komplett durch.</p><p>Die WBK beschloss daraufhin, die Übung abzubrechen. Der Nationalrat ist diesem Antrag nun mit 102 zu 83 Stimmen gefolgt. Seit Einreichung der Initiative habe sich die Situation grundlegend verändert, sagte FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (BE). Vor gut drei Jahren sei das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses genüge, um die Ziele der Initiative zu erreichen. "Es gibt keinen Handlungsbedarf", stellte Wasserfallen fest.</p><p></p><p>Gemeinsame Vision</p><p>Christine Bulliard (CVP/FR) erinnerte an Probleme wie Jugendgewalt, Drogen oder neue Medien. Um diese angehen zu können, sei Koordination nötig. "Wir müssen an einer gemeinsamen Vision von Bund, Kantonen und Gemeinden arbeiten", sagte Bulliard. Der Bund müsse dafür die Grundsätze vorgeben. Auch SP-Sprecher Mathias Reynard (VS) rief nach einer übergeordneten Kinder- und Jugendpolitik.</p><p>Dass es Koordination brauche, sei unbestritten, sagte Innenminister Alain Berset. Das Gesetz erlaube aber bereits eine enge Zusammenarbeit. Ohne klar ausgewiesene Notwendigkeit dürfe die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht geändert werden, sagte Berset.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:18