Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement
Details
- ID
- 20070404
- Title
- Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 13. März 2007 reichte der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel), Ständerat Hans Hofmann (V, ZH), eine parlamentarische Initiative mit dem Titel "Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement" ein. </p><p>Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, die organisatorische Unterstellung der zivilen Nachrichtendienste unter dem gleichen Departement sowie die Zuständigkeiten und die Prinzipien ihrer Zusammenarbeit in Form eines Bundesgesetzes zu regeln. Dafür sollen die für den Strategischen Nachrichtendienst (SND) massgebenden gesetzlichen Grundlagen aus dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (MG) herausgelöst und teilweise an das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) angepasst werden. Die Bestimmungen in Artikel 99 MG sollen sich in Zukunft nur noch auf die Nachrichtendienste der Armee beziehen. Das BWIS soll so angepasst werden, dass die dort umschriebenen nachrichtendienstlichen Aufgaben nicht zwingend von einem Bundesamt (Bundesamt für Polizei) wahrgenommen werden müssen. Diese Änderungen würden ermöglichen, sowohl den SND einem anderen Departement zu unterstellen als auch den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) aus dem Bundesamt für Polizei herauszulösen und einem anderen Departement zu unterstellen.</p><p>Im Wesentlichen sieht das vorgeschlagene Gesetz vor, dass der Bundesrat die Dienststellen mit Aufgaben des zivilen Nachrichtendienstes bezeichnet, diese dem gleichen Departement unterstellt und deren Zusammenarbeit - insbesondere den Informationsaustausch, die gegenseitige Weiterleitung von Informationen ausländischer Partnerdienste und die einheitliche Handhabung des Quellenschutzes - verbindlich regelt. Der Bundesrat soll jedoch entscheiden können, in welchem Departement die Nachrichtendienste angesiedelt werden sollen. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2007 0 Folge geben (Erstrat) 15.06.2007 0 Folge geben (Erstrat) 06.07.2007 0 Zustimmung 06.07.2007 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG)
- Resolutions
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Date Council Text 11.06.2008 2 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 23.09.2008 1 Zustimmung 03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> nahm eine Anpassung in der Terminologie vor. Der im Entwurf der Kommission des Ständerates verwendete Begriff "militärischer Nachrichtendienst" wurde gemäss einem Antrag des Bundesrates durch den Begriff "Nachrichtendienst der Armee" ersetzt. Daneben lehnte er einen Antrag des Bundesrates ab, zwei neue Artikel 6a und 6b ins ZNDG aufzunehmen. Diese betrafen die Funkaufklärung zu Zwecken des Auslandsnachrichtendienstes sowie die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz, welche die Klärung der Rechtmässigkeit der ständigen Funkaufklärung prüfen soll.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> kam es zu einer längeren Eintretensdebatte. Die Grünen äusserten Bedenken, ob die Zusammenlegung der beiden Nachrichtendienste effektiv zu einer qualitativen Verbesserung beitragen würde. Es fehle eine Definition, was die Schweiz wirklich bedrohe und der Auftrag an die Dienste sei unklar. Problematisch fanden die Grünen auch, dass die Zusammenlegung unter dem Dach des VBS vorgenommen werden sollte. Dies fördere, so Josef Lang (G, ZG), die Remilitarisierung des Polizeilichen zusätzlich. Die grosse Kammer beschloss dennoch Eintreten und folgte den Beschlüssen des Ständerates diskussionslos mit 136 zu 21 Stimmen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 119 zu 62 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 08:46