Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik
Details
- ID
- 20070419
- Title
- Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik
- Description
- InitialSituation
- <p>Die Zusammensetzung der Familien und ihre interne Organisation haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und ihre Stabilität hat abgenommen. Daraus ergeben sich für die Familienpolitik drei zentrale Herausforderungen: Der Ausgleich der finanziellen Belastung, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Stärkung des Familienlebens. </p><p>Um diesen Herausforderungen zukünftig besser gerecht zu werden, verlangt die von Nationalrat Norbert Hochreutener eingereichte Initiative eine umfassende Bundeskompetenz im Bereich der Familienpolitik. </p><p>Der Bund verfügt bereits heute über ein breit gefächertes Instrumentarium, um die kinderbedingten Mehrkosten teilweise auszugleichen. Zu nennen sind etwa Familienbesteuerung, Familienzulagen, Mutterschaftsversicherung oder auch spezifische Massnahmen für die Familien in den Sozialversicherungen wie bspw. Prämienverbilligungen oder Kinderrenten. Auch im Bereich der Stärkung des Familienlebens hat der Bund die Möglichkeit, die Kantone und Gemeinden in ihren Bemühungen zu unterstützen (Schwangerschaftsberatungsstellen, Kindes- und Jugendschutz, Jugendförderung usw.). </p><p>Hingegen hat die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik bisher keinen Niederschlag in der Verfassung gefunden. Diese Lücke soll mit einem neuen Verfassungsartikel geschlossen werden, welcher die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufnimmt. </p><p>Die Kommission erachtet als vordringlichste Massnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Deshalb soll der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots als konkretes Ziel in die Verfassung aufgenommen werden. An der bestehenden Kompetenzordnung wird hingegen nichts geändert, zuständig bleiben Kantone und Gemeinden, der Bund wird nur dann aktiv, wenn diese ihre Aufgaben ungenügend wahrnehmen. (Quelle: Bericht der SGK-N vom 10.11.2011)</p><p></p><p>Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012</p><p>Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik, wie sie eine Parlamentskommission vorschlägt. Der Kommissionsentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in der Bundesverfassung zu verankern. Dies erachtet der Bundesrat als Zielsetzung von grosser gesellschafts- und familienpolitischer Bedeutung. Der Bundesrat schliesst sich den Anträgen der Kommissionsminderheiten an und unterstützt eine Verfassungsbestimmung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. (Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2012)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 24.08.2007 0 Folge geben (Erstrat) 24.08.2007 0 Folge geben (Erstrat) 19.02.2008 0 Zustimmung 19.02.2008 0 Zustimmung 15.03.2010 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2012.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Familienpolitik
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.06.2012 2 Zustimmung 15.06.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung 15.06.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat </b>kam es in der Frühjahrssession 2010 bei der Diskussion über die Verlängerung der Behandlungsfrist dieser Initiative zu einer in der Familienpolitik klassischen Konfrontation. Die FDP-Liberale Fraktion und die SVP-Fraktion beantragten mit Hinweis auf den Föderalismus und die Eigenverantwortung die Abschreibung der Initiative. Der Rat sprach sich jedoch mit 97 zu 88 Stimmen für eine Fristverlängerung aus.</p><p>In der Frühjahrssession 2012 verabschiedete der <b>Nationalrat</b> mit 111 zu 68 Stimmen den Entwurf eines neuen Verfassungsartikels zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Ein Grossteil der FDP-Liberalen Fraktion und die SVP-Fraktion lehnten diesen in ihren Augen überflüssigen Artikel ab. Der Nationalrat trat mit 112 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Eine von der SVP-Fraktion und der Hälfte der FDP-Liberalen Fraktion unterstützte Kommissionsminderheit hatte Nichteintreten beantragt, da sie zusätzliche Kosten befürchtete und den Gemeinden und Kantonen nicht die Zuständigkeit für die Familienpolitik entziehen wollte. Ausserdem vertrat die Minderheit die Ansicht, dass dieser Bereich der Eigenverantwortung überlassen werden soll.</p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat dem Bundesrat und der Minderheit seiner Kommission. Er war der Ansicht, dass der neue Verfassungsartikel nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sondern auch von Familie und Ausbildung fördern soll. Er sprach sich allerdings dagegen aus, den Bund zu ermächtigen, Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone festzulegen. Die diesbezügliche Bestimmung wurde im Sinne von Bundesrat und Kommissionsminderheit mit 96 zu 80 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Alain Berset sowie der Sprecher der Minderheit betonten die Notwendigkeit, die Lücken in diesem Bereich zu schliessen, und erinnerten daran, dass sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren für eine Lösung auf Verfassungsebene ausgesprochen hatte. Die Gegnerinnen und Gegner dieser Bestimmung verlangten, die Grundsätze des Föderalismus zu respektieren und die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung den Kantonen zu überlassen. </p><p>Wie im Nationalrat beantragte auch im <b>Ständerat</b> eine Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie einen unkontrollierten Kostenanstieg befürchtete und in der neuen Bestimmung eine Gefährdung des Föderalismus und des Subsidiaritätsprinzips sah. Nachdem er mit 29 zu 13 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, folgte der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrates. So weigerte er sich, der Kommissionsmehrheit zu folgen, welche - wenn auch nur mit knapper Mehrheit - beantragt hatte, dass der Bund Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festlegen kann, wenn die Bestrebungen der Kantone nicht ausreichen. Die kleine Kammer folgte stattdessen einer Minderheit bestehend aus Mitgliedern der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion und lehnte den Absatz 4 von Artikel 115a mit 22 zu 19 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 14 Stimmen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 129 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Ständerat mit 28 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 mit 45,7 Prozent Nein-Stimmen und von 11 Kantonen und 4 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:27