Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012
Details
- ID
- 20070429
- Title
- Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012
- Description
- InitialSituation
- <p>Die parlamentarische Initiative von Jakob Büchler (CEg, SG) verlangt eine Fristverlängerung für die Sanierung von Schiessanlagen. Der Bund soll sich an den entsprechenden Sanierungskosten bis 2012 bzw. 2020 beteiligen. </p><p>Nach geltendem Umweltschutzgesetz werden solche Abgeltungen gewährt, wenn nach dem 1. November 2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich dringen. Diese Frist kann durch die Stilllegung der Anlagen oder die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge eingehalten werden.</p><p>Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zu verlängern und dabei zwischen Kugelfängen in Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko bedeuten, zu unterscheiden. In den Grundwasserschutzzonen soll die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert werden.</p><p>Diese Unterscheidung soll die betroffenen Kreise ermutigen, mit der Sanierung der Kugelfänge fortzufahren, damit sich die Situation bei Ablauf der neuen Frist nicht mehr gleich präsentiert wie heute. Gleichzeitig soll so auch verhindert werden, dass durch eine zu kurz bemessene Frist die beschränkten personellen und finanziellen Mittel der Behörden absorbiert werden und dann bei dringenderen Altlastensanierungen fehlen. </p><p>(Quelle: Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 23.10.2007 0 Folge geben (Erstrat) 23.10.2007 0 Folge geben (Erstrat) 23.11.2007 0 Zustimmung 23.11.2007 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) (Abgeltungsansprüche bei Sanierungen von Schiessanlagen)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2008 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 04.03.2009 2 Zustimmung 20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> nahm die Vorlage ohne Diskussion einstimmig an. Im <b>Ständerat</b> lag ein Mehrheitsantrag vor. Damit sollte die Frist für die Sanierung von Zonen, bei denen der Grundwasserschutz nicht betroffen ist, von 2020 auf 2016 verkürzt werden. Der Ständerat folgte jedoch einer Kommissionsminderheit und stimmte der Version des Nationalrats zu. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, in der Schlussabstimmung mit einer Gegenstimme angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 194 zu 0 und im Ständerat mit 41 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:03