Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes

Details

ID
20070436
Title
Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
Description
InitialSituation
<p>Am 9. November 2007 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) der von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer am 6. Juni 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative einstimmig Folge. Die Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 19. Februar 2008 ebenfalls einstimmig zu.</p><p>Unter der geltenden gesetzlichen Regelung können Reglemente von Vorsorgeeinrichtungen vorsehen, dass Versicherte bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem frühestmöglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter die Altersrente vorbeziehen müssen und somit keine Austrittsleistung verlangen können, selbst wenn sie die Erwerbstätigkeit fortführen. Auf diesem Hintergrund braucht es eine Änderung der rechtlichen Grundlagen, um das Problem zu lösen.</p><p>Die beantragte Lösung basiert auf der damals vorgesehenen Regelung, inklusive der klärenden Ergänzungen, die das Parlament in den Beratungen angebracht hatte. Zudem berücksichtigt sie die seitdem erfolgten Entwicklungen. Ihr primäres Ziel ist die künftige Verhinderung des zwangsweisen vorzeitigen Bezugs von Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung übernimmt insbesondere auch die Bedingung, dass die versicherte Person die Erwerbstätigkeit weiterführen beziehungsweise als arbeitslos gemeldet sein muss, damit sie noch einen Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung geltend machen kann. </p><p>Der Bundesrat befürwortet eine solche Neuregelung. Bestrebt, Hindernisse im Bereich der Sozialversicherungen abzubauen, die einer längeren Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegenwirken können, beabsichtigt er ebenfalls, eine Regelung in diesem Sinn einzuführen. Er hat auch Verständnis für den Entscheid der Kommission, die geltende Regelung nicht bis zum Inkrafttreten der 11. AHV-Revision weiterzuführen, sondern durch diese punktuelle Gesetzesrevision zu ändern. (Quelle: Bericht der <a href="http://www.pd.admin.ch/afs/data/d/komm/d_komm_10.htm">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates </a>und Stellungnahme des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    09.11.2007 0 Folge geben (Erstrat)
    09.11.2007 0 Folge geben (Erstrat)
    19.02.2008 0 Zustimmung
    19.02.2008 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2009 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    04.06.2009 2 Zustimmung
    12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wie im <b>Ständerat</b> beschrieben die Berichterstatter der Kommissionen die gegenwärtige Situation und die sich daraus ergebenden Nachteile. Heute sei es möglich, dass Arbeitnehmer, die zwischen dem frühestmöglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter ihre Stelle verlieren oder eine andere Stelle annehmen möchten, die Altersrente ihrer Pensionskasse vorbeziehen müssten. Dies führe zu Nachteilen wie einer lebenslänglichen Kürzung der Rente, steuerlichen Nachteilen im Falle einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb und Anrechnung der Rente im Falle einer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung. Der von allen Fraktionen unterstützte Gesetzesentwurf wurde in beiden Räten diskussionslos angenommen.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 188 zu 3 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:28

Back to List