Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes im Nationalrat
Details
- ID
- 20070463
- Title
- Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes im Nationalrat
- Description
- InitialSituation
- <p>Gemäss Artikel 145 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG) vertritt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident den Geschäftsbericht des Bundesrates in den Räten. Gemäss Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 19. Oktober 2007 über die Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichts im Nationalrat, hat die Erfahrung von fast zwei Legislaturperioden gezeigt, dass der Nationalrat mit dieser Regelung seine Oberaufsicht über die Geschäfte des Bundesrates nicht in einem zufriedenstellenden Masse ausüben kann. Die Nationalratsdebatte über den Geschäftsbericht bleibe an der Oberfläche und folge einem festen Zeremoniell. Präzisere Fragen zu Entwicklungen in den einzelnen Departementen könne das präsidierende Bundesratsmitglied, das den Geschäftsbericht über das Amtsjahr seines Vorgängers vertritt, nicht beantworten. Zudem würden die einzelnen Regierungsmitglieder für die Führung ihrer Departemente vor den Räten nicht zur Verantwortung gezogen.</p><p>Im Februar 2006 fragten die Geschäftsprüfungskommissionen den Bundesrat an, ob er trotz anders lautenden gesetzlicher Regelung bereit wäre, in corpore an der Debatte des Geschäftsberichtes in den Räten teilzunehmen. In seiner Antwort vom 1. März 2006 verwies der Bundesrat darauf, dass er sich per Gesetz in den Räten durch das präsidierende Bundesratsmitglied vertreten lassen könne und dieses Recht auch weiterhin in Anspruch zu nehmen gedenke.</p><p>Aufgrund der ablehnenden Antwort des Bundesrates entschied die GPK-N am 25. August 2006 eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, die nicht die Anwesenheit des Bundesrates in corpore verlangt, sondern des jeweiligen Mitglieds, dessen Departementsgeschäfte gerade anhand des Geschäftsberichtes beraten werden. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p><p></p><p>Am 29. Juni 2007 gab die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates ihrer Schwesterkommission die Zustimmung zur Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative. Die GPK-N beantragte in der Folge eine Änderung von Art. 145 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes: "Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident vertritt den Geschäftsbericht des Bundesrates in den Räten. Die Ratsreglemente können etwas anderes bestimmen." Sie beantragte zudem eine Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates durch einen neuen Artikel 33d: "In der Regel vertreten die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler vor dem Nationalrat diejenigen Teile des Geschäftsberichts des Bundesrates, die vom Geschäftsbereich ihres Departements beziehungsweise der Bundeskanzlei handeln."</p><p>Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass sich aus seiner Sicht die bisherige Behandlung des Geschäftsberichts im Nationalrat bewährt habe. Er lehnte deshalb die Initiative ab.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 25.08.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 25.08.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 29.06.2007 0 Zustimmung 29.06.2007 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Geschäftsbericht des Bundesrates)
- Resolutions
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Date Council Text 13.06.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 25.09.2008 2 Zustimmung 03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung 03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Geschäftsbericht des Bundesrates)
- Resolutions
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Date Council Text 13.06.2008 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 09.12.2008 1 Beschluss (zweite Lesung) nach Entwurf der Kommission und gemäss erster Lesung. 19.12.2008 1 Das Geschäftsreglement des Nationalrates wird in der Schlussabstimmung angenommen. 13.01.2009 1 Dieses Reglement wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
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- Proceedings
- <p>In der Eintretensdebatte des <b>Nationalrates</b> versuchte eine Minderheit Isabelle Moret (RL, VD) vergeblich, dem Bundesrat zu folgen, der sich für Nichteintreten ausgesprochen hatte. Der Rat stimmte beiden Vorlagen zu. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage 1 zu.</p><p>Der<b> Nationalrat </b>bestätigte in der zweiten Lesung seinen Entscheid, indem er der vorgesehenen Änderung zum Geschäftsbericht des Bundesrates im Geschäftsreglement des Nationalrates erneut zustimmte. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wird der Entwurf 1 vom Nationalrat mit 146 zu 40 Stimmen angenommen und vom Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen. Der Entwurf 2 wurde vom Nationalrat mit 156 zu 35 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:53