Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
Details
- ID
- 20070464
- Title
- Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
- Description
- InitialSituation
- <p>Mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.14) haben die eidgenössischen Räte eine Übergangsregelung beschlossen, die den Kantonen eine schrittweise Umsetzung der Entscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) zur Beitragspflicht beim Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung von innerkantonalen öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern erlaubt. Die Gültigkeit des Gesetzes war befristet bis zum 31. Dezember 2004. Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision in den eidgenössischen Räten am 17. Dezember 2003 hat der Bundesrat am 15. September 2004 seinen Vorschlag zur Neuregelung des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung (04.061, BBl 2004 5551) unterbreitet und gleichzeitig die Verlängerung des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung bis zum 31. Dezember 2006 beantragt, dies im Hinblick auf das Inkrafttreten der Neuordnung der Spitalfinanzierung am 1. Januar 2007. Die eidgenössischen Räte haben dem Antrag zugestimmt. Da die Zeit für die Bereinigung dieser Vorlage in beiden Räten und die Inkraftsetzung durch den Bundesrat nicht ausreichte, haben die Räte am 5. Dezember 2006 (Ständerat) bzw. am 14. Dezember 2006 (Nationalrat) einer nochmaligen Verlängerung des Bundesgesetzes bis Ende 2007 zugestimmt. Die ständerätliche Kommission stellt fest, dass die Zeit für die Inkraftsetzung der Neuregelung auf Anfang 2008 trotzdem nicht ausreicht und beantragt eine nochmalige Verlängerung um ein Jahr, bis längstens zum 31. Dezember 2008. (Quelle: Bericht der <a href="http://www.pd.admin.ch/afs/data/d/komm/d_komm_10.htm">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates)</a></p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 29.08.2007 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 29.08.2007 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 14.09.2007 0 Zustimmung 14.09.2007 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2007 1 Abweichung 06.12.2007 2 Zustimmung 06.12.2007 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 11.12.2007 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war es unbestritten, dass die Übergangsregelung für die kantonalen Beiträge an die innerkantonalen Spitalbehandlungen erneut verlängert werden muss, da die KVG-Revision zur Spitalfinanzierung nicht auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Die Kommission schlug eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2008 vor. Der Bundesrat wies in seiner späteren Stellungnahme zum ständerätlichen Bericht und Vorschlag darauf hin, dass bei einer Verlängerung um lediglich ein Jahr, das Bundesgesetz dem fakultativen Referendum erneut entzogen würde. Ein dringliches Bundesgesetz, gegen welches kein Referendum möglich war, dürfe jedoch nicht durch ein erneutes dringliches Bundesgesetz verlängert werden. Die Kommissionspräsidentin Erika Forster-Vannini (RL, SG) nahm diesen Einwand des Bundesrates auf und schlug mit einem Einzelantrag vor, das Bundesgesetz um zwei Jahre, bis Ende 2009, zu verlängern. Der Rat unterstützte jedoch den Kommissionsvorschlag mit 22 zu 10 Stimmen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte seinerseits seiner einstimmigen Kommission und verlängerte mit 157 zu 1 Stimmen die Übergangsregelung aus demokratiepolitischen Überlegungen bis zum 31. Dezember 2009.</p><p>Ohne Diskussion schloss sich der <b>Ständerat</b> auf Antrag seiner Kommission dieser Verlängerung mit 32 zu 0 Stimmen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 44 zu 0 und im Nationalrat mit 196 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17