Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht
Details
- ID
- 20080010
- Title
- Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht
- Description
- Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Patentgesetzes (Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht)
- InitialSituation
- <p>Mit Urteil vom 7. Dezember 1999 stellte das Bundesgericht für den Bereich des Patentrechts den Grundsatz der nationalen Erschöpfung auf. Patentinhaber können sich demnach dem Import von im Ausland veräusserten patentgeschützten Erzeugnissen in die Schweiz widersetzen, sofern damit nicht eine kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung verbunden ist. Das Urteil löste eine Kontroverse aus, die bis heute anhält.</p><p>Der Bundesrat nahm in drei Berichten zur Erschöpfung im Patentrecht Stellung: Er verwarf einen Wechsel zum System der internationalen oder regionalen Erschöpfung im Patentrecht, weil der erwartete wirtschaftliche Nutzen die Nachteile eines solchen Wechsels nicht aufwiegt. Der Bundesrat hielt am geltenden System der nationalen Erschöpfung fest. Diese Haltung bekräftigte er seither mehrfach. Er befürwortete jedoch Massnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des Patentrechts. Die Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Patentgesetzes und zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsordnung (BBl 2006 1) setzte diese Haltung um.</p><p>Am 20. Dezember 2006 beschloss der Nationalrat, die Frage der Erschöpfung im Patentrecht aus der Vorlage herauszulösen. Zugleich stimmte er einer Motion zu, die den Bundesrat ersucht, auf die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung zurückzukommen und bis Ende 2007 in einer Botschaft eine Lösung vorzuschlagen. Am 14. März 2007 beschloss auch der Ständerat die Annahme der Motion.</p><p>Der Bundesrat bekräftigte seine Präferenz für den Grundsatz der nationalen Erschöpfung. Er sprach sich dafür aus, dieses Prinzip im Patentgesetz zu verankern. Der Bundesrat schlug zudem vor, die Konfliktregelung in Artikel 9a des Patentgesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2007 (BBl 2007 4593, 4597) auf solche Fälle auszudehnen, in denen ein Erzeugnis einen patentierten Bestandteil aufweist, der für die funktionelle Beschaffenheit nur von untergeordneter Bedeutung ist. Eine Beweisregelung soll die Wirksamkeit dieser Konfliktregelung weiter verbessern. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Patentgesetzes (Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
- Resolutions
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Date Council Text 05.06.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf 24.09.2008 2 Abweichung 02.10.2008 1 Abweichung 04.12.2008 2 Abweichung 15.12.2008 1 Zustimmung 19.12.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> wiesen die Kommissionsprecherinnen darauf hin, dass im geltenden Patentgesetz die Frage der Erschöpfung nicht geregelt sei. Der Bundesrat wolle an der Praxis der nationalen Erschöpfung festhalten, wohingegen die Kommission die regionale Erschöpfung empfehle. Zudem wurde betont, dass der Patentschutz als solcher nicht angetastet werde. Nach einer längeren Debatte, in der sich die FDP-Liberale- und die SVP-Fraktion zusammen mit dem Bundesrat gegen eine regionale Erschöpfung aussprachen, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen.</p><p>In der Detailberatung schlug die Kommissionsmehrheit bei Artikel 9a einen Systemwechsel hin zur regionalen Erschöpfung vor. Ein Minderheitsantrag I Susanne Leutenegger-Oberholzer (S, BL), der eine internationale Erschöpfung anstrebte, wurde zurückgezogen. Schliesslich folgte der Rat aber einer Minderheit II Hansruedi Wandfluh (V, BE), die mit dem Bundesrat am System der nationalen Erschöpfung festhalten wollte. </p><p>Auch im <b>Ständerat</b> zeichnete sich in der längeren Eintretensdebatte ab, dass vor allem Exponenten der SVP- und FDP-Liberalen Fraktion die regionale Erschöpfung aus Sorge um den Patentschutz und den Forschungsstandort Schweiz ablehnen würden. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Die kleine Kammer folgte ihrer Kommissionsmehrheit und sprach sich bei Artikel 9a für einen Systemwechsel aus. Allerdings handelte es sich mit der Einfügung von Absatz 5 um eine Kompromisslösung: Waren mit staatlich festgelegten Preisen bleiben von einem Systemwechsel ausgenommen (Art. 9a Abs. 5). Ein Minderheitsantrag Hannes Germann (V, SH), der eine solche Privilegierung der Pharmaindustrie verhindern wollte, blieb chancenlos. Ebenso blieb ein Antrag Felix Gutzwiller (RL, ZH), der die Streichung von Artikel 14 Absatz 3 im Heilmittelgesetz verhindern wollte, ohne Erfolg. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte erst dem Antrag der Kommissionsmehrheit, die dem Ständerat folgen wollte, stimmte dann aber dem Eventualantrag Christa Markwalder Bär (RL, BE) zu, der eine gegenseitige regionale Erschöpfung mit der EU forderte. Der eingefügte Absatz 5 (Art. 9a) wurde gestrichen. Hingegen folgte die grosse Kammer bei der Streichung von Artikel 14 Absatz 3 im Heilmittelgesetz dem Ständerat. </p><p>Der <b>Ständerat</b> wollte den freien Import patentgeschützter Güter - mit Ausnahme von Waren mit staatlich festgelegten Preisen - aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in die Schweiz zulassen. Er folgte einem entsprechenden Antrag seiner Kommission mit 26 zu 14 Stimmen und hielt damit an seinem früheren Beschluss fest. Ein Einzelantrag Didier Burkhalter (RL, NE) wurde abgelehnt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> bereinigte die verbliebene Differenz, indem er nach einer regen Debatte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat folgte und Parallelimporten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zustimmte, wobei die Einfuhr von Waren mit staatlich festgelegten Preisen am offiziellen Vertriebskanal vorbei nach wie vor verboten bleiben soll (Art. 9a Abs. 5). Chancenlos blieben ein Minderheitsantrag Philipp Müller (RL, AG), welcher der bundesrätlichen Lösung folgen wollte sowie ein Einzelantrag Noser (RL, ZH), der den Absatz 5 streichen wollte. Ersterer unterlag dem Mehrheitsantrag mit 94 zu 83 Stimmen, Letzterer mit 98 zu 82 Stimmen. Ein Eventualantrag Huber (RL, UR), der bei einer Ablehnung des Minderheitsantrages verlangte, an den Absätzen 1-5 festzuhalten, wurde zugunsten der Ständeratslösung mit 96 zu 87 Stimmen abgelehnt.</p><p>Vor der Schlussabstimmung im <b>Nationalrat</b> kam es zu Fraktionserklärungen. Die SVP- und die FDP-Liberale Fraktion kündigten an, die Vorlage abzulehnen. Sie wurde dennoch mit 102 zu 85 Stimmen gutgeheissen. </p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte ihr mit 40 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen klar zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 102 zu 85 und im Ständerat mit 40 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:37