Zivildienstgesetz und Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung

Details

ID
20080026
Title
Zivildienstgesetz und Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung
Description
Botschaft vom 27. Februar 2008 zur Änderung der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst und über die Wehrpflichtersatzabgabe
InitialSituation
<p>Mit der Botschaft werden Entwürfe zur Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG, SR 824.0) und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG, SR 661) vorgelegt. Die Änderungen sehen beim ZDG insbesondere die Einführung des "Tatbeweises" vor, indem auf die Darlegung des Gewissenskonflikts verzichtet wird. Beim WPEG geht es um die Erhöhung der Mindestabgabe auf 400 Franken, die Aufhebung einer bisherigen Vergünstigung und den Abbau von Doppelspurigkeiten.</p><p>Die im Dezember 2006 überwiesene Motion Studer Heiner ("Zivildienst. Einführung des Tatbeweises") fordert einerseits, dass das bisherige Zulassungsverfahren zum Zivildienst durch eine Regelung ersetzt werde, die kostengünstiger und für alle Beteiligten deutlich weniger aufwendig ist, transparenten Grundsätzen folgt, zu gerechten Ergebnissen führt und auch den Tatbeweis berücksichtigt; andererseits verlangt sie, dass die Wehrpflichtersatzabgabe so erhöht werde, dass die durch sie bewirkte Belastung der abgabepflichtigen Personen besser als heute der Gesamtbelastung der Personen entspricht, die ihre Wehrpflicht durch persönliche Dienstleistungen erfüllen.</p><p>Das geänderte ZDG sieht insbesondere die Einführung des "Tatbeweises" vor: Auf ein Gesuch, in dem der Gewissenskonflikt dargelegt wird, sowie auf die Anhörung der gesuchstellenden Person soll verzichtet werden. Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, genügt es demnach, dass die gesuchstellende Person erklärt:</p><p>- dass sie Zivildienst zu leisten bereit ist;</p><p>- dass sie dies tun will, weil sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann; und</p><p>- dass sie bereit ist, den Dienst nach den Vorschriften des Gesetzes zu leisten und die damit verbundenen Pflichten auf sich zu nehmen.</p><p>Die folgenden Elemente bleiben unverändert:</p><p>- Wie bisher sollen nur Personen, die zur persönlichen Militärdienstleistung verpflichtet sind, zum Zivildienst zugelassen werden können.</p><p>- Der Faktor 1,5 zur Berechnung der Dauer des Zivildienstes wird beibehalten.</p><p>Das geänderte WPEG sieht die Erhöhung der Mindestabgabe auf 400 Franken vor.</p><p>Des Weiteren sind folgende Änderungen vorgesehen:</p><p>- Abbau von Doppelspurigkeiten mit der direkten Bundessteuer;</p><p>- Wegfall der 3- bzw. 5-Tage-Regel, wonach die halbe Ersatzabgabe bereits nach Leistung von 3 Militärdiensttagen bzw. 5 Zivildiensttagen zum Tragen kommt; sowie</p><p>- die Rückerstattung einer bezahlten Ersatzabgabe erst nach Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht.</p><p>Auf die im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagene Streichung der Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der geleisteten Diensttage soll verzichtet werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Februar 2008 zur Änderung der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst und über die Wehrpflichtersatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.09.2008 2 Abweichung
    25.09.2008 1 Zustimmung
    03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    18.09.2008 2 Zustimmung
    03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Thomas Hurter (V, SH) auf die Vorlage 1 und eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) auf die Vorlage 2 nicht einzutreten. Für die Minderheit Hurter war die Vorlage über den zivilen Ersatzdienst eine Schwächung des Wehrwillens und faktisch eine Einführung der Wahlfreiheit zwischen Zivil- und Militärdienst. Die Sprecherin der Kommission Ursula Haller (V, BE) begründete den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten damit, dass es gesellschaftspolitisch wertvoller sei, Zivildienstpflichtige sinnvoll einzusetzen, als sie auszumustern. Sprecher der links-grünen Seite skizzierten ihre Vorstellungen für die Zukunft, wonach die Wehrpflicht abgeschafft und der Zivildienst auch für Frauen und Ausländer auf freiwilliger Basis geöffnet werden müsse. Die bürgerliche Seite hielt dagegen ummissverständlich an der allgemeinen Wehrpflicht fest und setzte ihren Schwerpunkt auf die mit der Revision verbundene Vereinfachung des Verfahrens, die auch zu tieferen Kosten führe. Bundesrätin Doris Leuthard meinte ausserdem, dass sich die ursprüngliche Befürchtung, wonach die Einführung des Zivildienstes die Bestände der Armee gefährde, nicht bewahrheitet habe. Die Tatbeweis-Lösung mit einem Zivildienst, der anderthalbmal so lange dauert wie der Militärdienst, nehme dagegen die Eigenverantwortung des Einzelnen ernst. Mit 121 zu 44 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage 1 einzutreten. In der Detailberatung wurde dann vor allem über die Frage gestritten, um wie viel länger der zivile Ersatzdienst im Vergleich zum Militärdienst sein solle. Eine Minderheit Hans Widmer (S, LU), unterstützt von Sozialdemokraten und Grünen, beantragte eine Verminderung des Faktors von 1,5 auf 1,2, eine Minderheit II Thomas Hurter (V, SH), unterstützt von der SVP-Fraktion, beantragte eine Erhöhung des Faktors auf 1,8 und mit einem Einzelantrag beantragte Pirmin Schwander (V, SZ) eine Erhöhung des Faktors auf 2,0. Die Kommissionsmehrheit beantragte beim bisherigen Faktor von 1,5 zu verbleiben. Nachdem sowohl der Antrag Schwander wie der Antrag der Minderheit Hurter abgelehnt woren waren, beschloss der Rat mit 102 zu 58 Stimmen der Kommissionsmehrheit zu folgen und die bisherige Lösung zu belassen. Mit 100 zu 58 Stimmen beschloss der Rat, dass der Faktor auf maximal 1,8 erhöht werden kann, wenn der personelle Bedarf der Armee während längerer Zeit nicht gedeckt wird. Mit 152 zu 5 Stimmen wurde die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Bei der Vorlage 2 stimmte der Rat mit 140 zu 18 Stimmen für Eintreten. Die Minderheit Josef Lang hatte Nichteintreten beantragt, da eine Revision unnötig sei. Die Mehrheit der Kommission beantragte in der Detailberatung dem Bundesrat zu folgen und die Wehrpflichtersatzabgabe auf mindestens 400 Franken zu erhöhen, die SVP-Fraktion wollte den Betrag auf 1000 Franken erhöhen und die Grünen wollten ihn unverändert belassen. Mit grosser Mehrheit folge der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 127 zu 17 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten unbestritten. Der Kommissionssprecher Hans Altherr (RL, AR) hielt fest, dass die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens für den Zivildienst zu einer Einsparung von rund vier Millionen Franken führe. Bundesrätin Doris Leuthard sagte, dass ein liberaler Staat kein Interesse daran habe, junge, einsatzwillige Männer durch unnötige Hürden davon abzuhalten, sich für die Gemeinschaft zu engagieren. In der Detailberatung hatte Claude Hêche (S, JU) beantragt, dass bei der Länge des Zivildienstes im Vergleich zum Militärdienst der Faktor 1,2 anzuwenden sei. Dieser Antrag wurde jedoch mit 24 zu 11 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat strich die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, wonach die Bundesversammlung den Faktor um 0,3 erhöhen kann, wenn der Armee drei Jahre in Folge zu wenig Militärdienstleistende zur Verfügung stehen und die Zahl der Zivildienstleistenden gleichzeitig zugenommen hat. Der Kommissionsprecher erklärte, dass eine solche Bestimmung nicht nötig sei. Oppositionslos wurde vom Ständerat auch die zweite Vorlage über die Wehrpflichtersatzabgabe angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung verzichtete der <b>Nationalrat</b> mit 91 zu 84 Stimmen auf die Möglichkeit, den Zivildienst auf das 1,8-Fache des verweigerten Militärdienstes zu verlängern. Der Rat folgte einer von Sozialdemokraten, Grünen und der CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützten Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission. Die von SVP-Fraktion und den FDP-Liberalen unterstützte Mehrheit, wollte die Verlängerung ins Gesetz schreiben und auf der Differenz gegenüber dem Ständerat beharren. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 134 zu 58 und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 181 zu 0 im Nationalrat und mit 43 zu 0 Stimmen im Ständerat angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:28

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