Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung

Details

ID
20080027
Title
Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung
Description
Botschaft vom 7. März 2008 zur Änderung der Militärgesetzgebung (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme)
InitialSituation
<p>Das Militärgesetz ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Seither wurde das Gesetz zwar verschiedentlich geändert, jedoch waren diese Änderungen immer punktuell und themenspezifisch. Die Vorlage ist die erste breit angelegte Revision, die alle Anliegen, Erfahrungen und Entwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre berücksichtigt.</p><p>Im Militärgesetz neu geregelt werden sollen namentlich die Ausbildung und der Einsatz von Angehörigen der Armee im Ausland (Einführung eines Ausbildungsobligatoriums im Ausland für Milizangehörige und eines Ausbildungs- und Einsatzobligatoriums im Ausland für das militärische Personal), das parlamentarische Genehmigungsverfahren bei Friedensförderungs- und Assistenzdiensten sowie die gewerblichen Tätigkeiten der Militärverwaltung. Die Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere die Forderung nach formell-gesetzlichen Grundlagen für Informationssysteme mit besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, haben zur Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) geführt.</p><p>Die Vorlage enthält auch punktuelle Änderungen des Bundespersonalgesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe und des Bundesgesetzes über die Militärversicherung, die einen Zusammenhang mit dem Militärgesetz oder dem MIG aufweisen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. März 2008 zur Änderung der Militärgesetzgebung (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.06.2008 1 Behandlung der Vorlage bis Ziffer III.
    13.06.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2008 2 Abweichung
    09.12.2008 1 Abweichung
    03.03.2009 2 Abweichung
    02.06.2009 1 Abweichung
    04.06.2009 2 Abweichung
    10.06.2009 1 Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz.
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2008 2 Abweichung
    23.09.2008 1 Zustimmung
    03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragten Theophil Pfister (V, SG) im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten und Peter Föhn (V, SZ) die Rückweisung an den Bundesrat. Begründet wurden die Anträge mit der Ablehnung der im Gesetz festgeschriebenen Auslandeinsätze der Armee und mit der schrittweisen Auflösung der Milizarmee. In der Eintretensdebatte diskutierte der Rat hauptsächlich über den Auftrag der Armee. Mit 116 zu 28 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 125 zu 35 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag abgelehnt. In der Detailberatung zum Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung beantragte eine Kommissionsmehrheit bestehend aus Vertretern der SVP-Fraktion und der Grünen den Reformvorschlag zu streichen, womit der Bundesrat die gesetzliche Kompetenz erhalten hätte, Ausbildungsdienste ganz oder teilweise im Ausland durchzuführen, wenn das Ausbildungsziel im Inland nicht erreicht werden kann. Eine Minderheit I Hans Widmer (S, LU) wollte die Ausbildungsdienste im Ausland auf die Vorbereitung von Einsätzen im Friedensförderungsdienst oder im Zusammenhang mit der Erfüllung von luftpolizeilichen Aufgaben einschränken. Einer Minderheit II Edy Engelberger (RL, NW) beantragte der Fassung des Bundesrates zu folgen. Mit 107 zu 37 Stimmen stimmte der Rat der Kommissionsmehrheit zu. Mit 68 zu 60 Stimmen folgte der Rat einer Kommissionsminderheit Josef Lang (G, ZG) / Christian Miesch (V, BL), welche die Verpflichtung von Berufs- und Zeitmilitärs zu Ausbildungsdiensten und Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst im Ausland ablehnte. Bundesrat Samuel Schmid argumentierte vergebens, in jedem Konzern seien Auslandeinsätze selbstverständlich. Unterstützt wurden die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat nur von der CVP/EVP/glp-Fraktion und den Freisinnigen. Der Rat stimmte mit 79 zu 74 Stimmen ebenfalls der Kommissionsminderheit Miesch / Lang zu, welche beantragte, dass für Auslandeinsätze von mehr als 3 Wochen die Zustimmung der Bundesversammlung notwendig sein soll. Die Mehrheit der Kommission wollte die Zustimmung der Bundesversammlung für Auslandeinsätze von mehr als 3 Monaten und die Minderheit Ida Glanzmann-Hunkeler (CEg, LU) gemäss dem Antrag des Bundesrates für mehr als 6 Monate. Der Rat stimmte mit 75 zu 66 Stimmen einem Antrag der Kommissionsminderheit Voruz (S, VD) zu, womit die vorhersehbaren, dauerhaften Assistenzdienste zugunsten ziviler Behörden nicht mehr wahrgenommen werden können. Mit 84 zu 77 folgte zudem der Rat der Kommission und entzog dem Bundesrat auch die Kompetenz, zivile Spezialisten des VBS zu Assistenzdiensten im Ausland zu verpflichten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 115 zu 69 Stimmen angenommen. </p><p>Bei der zweiten Vorlage, dem Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, war die Frage umstritten, ob militärische Drohnen auch für polizeiliche Zwecke eingesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Bundesrat zuzustimmen, eine Kommissionsminderheit Lang (G, ZG) wollte den Einsatz von Drohnen für zivile Zwecke nicht zulassen. Mit 133 zu 54 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz mit 159 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. In der Eintretensdebatte betonten der Kommissionssprecher Bruno Frick (CEg, SZ) und weitere Redner, dass sie sich bei der Vorlage nur von sicherheitspolitischen Überlegungen leiten liessen und keinesfalls von den Problemen im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Armeechefs. In der Detailberatung zum Militärgesetz folgte der Rat den Anträgen des Bundesrates und widersetzte sich den Beschlüssen des Nationalrates. Die Möglichkeit, Berufsmilitärs zu Einsätzen im Ausland zu verpflichten, wurde ebenso oppositionslos gutgeheissen wie die Möglichkeit obligatorischer Wiederholungskurse für Milizsoldaten im Ausland. Friedenseinsätze im Ausland mit mehr als 30 Armeeangehörigen bedürfen einer Genehmigung des Parlaments, wenn sie länger als sechs Monate dauern, und nicht schon ab drei Wochen wie vom Nationalrat beschlossen. Assistenzdienste im Inland sollen weiterhin zulässig sein. Umstritten war nur der Antrag der Kommissionsmehrheit, welche beim Verkauf von nicht mehr benötigten militärischen Immobilien prioritär die Kantone und Gemeinden berücksichtigen wollte. Die Kommissionsminderheit Hess Hans (RL, OW) war der Meinung, dass diese Bestimmung unnötig sei. Mit 27 zu 15 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und in der Gesamtabstimmung wurde die Revision des Militärgesetzes mit 35 zu 4 Stimmen angenommen. </p><p>Beim Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme beschloss der Ständerat als einzige Differenz zum Nationalrat, dass im Notfall für die Genehmigung durch das VBS eines Einsatzes von Überwachungsmitteln, eine nachträgliche Meldung mit Begründung nicht notwendig ist, da Gesuche beim VBS jederzeit gestellt werden können. Die vom Nationalrat beschlossene Zusatzbestimmung strich der Ständerat oppositionslos. Das Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 0 Stimmen angenommen. Der <b>Nationalrat</b> stimmte der verbleibenden Differenz beim Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme diskussionslos zu.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> in der Frage, ob ausnahmsweise auch Wiederholungskurse für Milizsoldaten im Ausland durchgeführt werden dürften, mit 98 zu 75 Stimmen an seinem ablehnenden Beschluss fest. Die Mehrheit der Kommission hatte einen Kompromissvorschlag eingebracht, wonach die Ausbildung grundsätzlich nur dann im Ausland durchgeführt werden darf, wenn deren Ziel im Inland nicht erreicht werden kann. Eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) hatte Festhalten beantragt. Mit 93 zu 85 Stimmen folgte der Rat hingegen der Mehrheit der Kommission und damit dem Ständerat und entschied, dass militärisches Personal (Berufsmilitär und Zeitmilitär) zu Ausbildungsdiensten und Einsätzen im Rahmen von Friedensförderungs- und Assistenzdiensten im Ausland verpflichtet werden kann. Differenzen zum Ständerat gab es darüber, wann ein Armee-Einsatz im Ausland die Genehmigung des Parlaments erfordert. Der Nationalrat folgte mit Stichentscheid der Präsidentin dem Antrag der Kommissionsmehrheit, womit bewaffnete Einsätze von mehr als 30 Armeeangehörigen, die mehr als 3 Monate dauern, der vorgängigen Genehmigung durch das Parlament bedürfen. In dringlichen Fällen muss die Genehmigung spätestens in der nächsten Session eingeholt werden. Der Nationalrat lehnte die Möglichkeit ab, dass das Parlament dem Bundesrat die Befugnis übertragen kann, bewaffnete Einsätze in eigener Regie zu verlängern. Bei der Frage der Assistenzdienste folgte der Rat mit 120 zu 54 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates. Die Kommissionsminderheit Eric Voruz (S, VD) wollte am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates festhalten, wonach vorhersehbare und dauerhafte Assistenzdienste der Armee zugunsten ziviler Behörden untersagt worden wären. Die Kommissionsmehrheit hatte davor gewarnt, dass Einsätze wie etwa anlässlich der Euro 08, des Weltwirtschaftsforums in Davos oder internatonaler Gipfel sonst verunmöglicht würden. Auch bei der Frage der Genehmigung der Assistenzdienste durch das Parlament folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss an seinem Beschluss festzuhalten, wonach für einen Assistenzdienst mit mehr als 2000 Angehörigen der Armee oder ein Assistenzdienst, der länger als drei Wochen dauert, eine Bewilligung spätestens in der nächsten ordentlichen Session einzuholen ist. Schliesslich folgte der Rat mit 106 zu 74 Stimmen dem Beschluss des Ständerates und gewährte dem Bundesrat die Kompetenz ziviles Personal des VBS für Auslandeinsätze aufzubieten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt bei den bestehenden Differenzen an seinen Beschlüssen fest. Umstritten verblieben drei Punkte: die Möglichkeit, Wiederholungskurse für einzelne Truppenverbände im Ausland anzuordnen, die parlamentarische Genehmigung für friedensfördernde Einsätze im Ausland und für Assistenzdienste und die Konsultationspflicht für Botschaftsbewachungen im Ausland. Einstimmig hielt der Ständerat an der Möglichkeit von Ausland-WK fest. Kommissionssprecher Bruno Frick (CEg, SZ) erinnerte daran, dass es schon jetzt Fliegerübungen im Ausland gäbe. Konkrete Pläne für obligatorische Ausland-WK existierten zwar noch nicht, im Gesetz solle aber die Grundlage geschaffen werden. Der Ständerat beschloss auch einstimmig daran festzuhalten, dass friedensfördernde Auslandeinsätze, die mehr als 30 Mann umfassen oder länger als drei Monate dauern, vom Parlament bis spätestens in der nächsten oder übernächsten Session bewilligt werden müssen. Bei der Frage der Genehmigung der Assistenzdienste hielt der Rat diskussionslos an seinem Beschluss fest, wonach nicht nur - wie der Nationalrat beschloss - in der nächsten Session, sondern spätestens in der übernächsten ordentlichen Session das Parlament den Einsatz bewilligt. In der letzten Differenz ging es um die Konsultation beim Schutz diplomatischer Vertretungen im Ausland. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass alle Mitglieder der Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte zu konsultieren sind, der Ständerat beschloss an seinem Beschluss festzuhalten, die Konsultation nur auf die Präsidenten der Kommissionen zu beschränken.</p><p>In der dritten Runde der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> an den verbleibenden Differenzen fest. Mit 113 zu 64 Stimmen folgten Sozialdemokraten, Grüne und die SVP-Fraktion dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielten daran fest, dass keine Wiederholungskurse im Ausland absolviert werden können. Auch bei den übrigen Differenzen, der Frage, welche Instanz die Verlängerung eines friedenserhaltenden Einsatzes bewilligen kann und dem Bewilligungsverfahren für die Bewachung einer Schweizer Botschaft im Ausland, beschloss der Nationalrat an seinen Beschlüssen festzuhalten. </p><p>Auch der <b>Ständerat </b>hielt ohne Gegenantrag an den vier verbleibenden Differenzen fest, womit die Einigungskonferenz einen Antrag formulieren musste.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz. Eine Kommissionsminderheit Hans Widmer (S, LU) unterstützt von Mitgliedern der Sozialdemokraten, der Grünen und der SVP-Fraktion beantragte die Ablehnung des Antrages. Mit 108 zu 63 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Einigungskonferenz ab und damit war die ganze Vorlage 1 abgelehnt.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage 2 im Nationalrat mit 167 zu 0 und im Ständerat mit 40 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
Updated
09.04.2025 00:30

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