Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen. Weiterführung
Details
- ID
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20080028
- Title
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Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen. Weiterführung
- Description
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Botschaft vom 7. März 2008 über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- InitialSituation
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<p>Mit der Botschaft wird ein siebter Rahmenkredit im Umfang von 800 Millionen Franken für die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum von 2008-2012 beantragt. Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen für die Entwicklungsländer sind Teil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Rechtliche Grundlage bilden Artikel 54 der Bundesverfassung und das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976 (SR 974.0). Die Massnahmen werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) umgesetzt. Der Kredit wird parallel mit dem Kredit für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) vorgelegt. Dies ermöglicht einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>Die Botschaft stützt sich auf den Referenzrahmen, die neuen Herausforderungen und die Strategie der Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie in den ersten drei Ziffern der parallel unterbreiteten Botschaft für die Massnahmen des EDA dargelegt werden. Die Strategie der Schweiz basiert dabei auf den drei Pfeilern Millenniums-Entwicklungsziele, Sicherheitsagenda und entwicklungsfördernde Globalisierung.</p><p>Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf die "entwicklungsfördernde Globalisierung". Der Bundesrat will im Rahmen dieses Pfeilers primär wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen durchführen, welche fortgeschritteneren armen Entwicklungsländern zugute kommen, die sich zu einem ernsthaften und leistungsfähigen Reformprozess verpflichtet haben.</p><p>Die Botschaft beschreibt die beiden spezifischen Aufgabengebiete des EVD:</p><p>1. Unterstützung des entwicklungsfördernden Einbezugs der Partnerländer in die Weltwirtschaft und Stärkung eines nachhaltigen Wachstums</p><p>2. Mitgestaltung der Politik der internationalen Finanzierungsinstitutionen und der handelsbezogenen Organisationen der UNO.</p><p>Zu diesen beiden Aufgabengebieten werden Ziele definiert und Indikatoren festgelegt, mit welchen die Zielerreichung überprüft werden kann.</p><p>Die thematischen Interventionsbereiche sind: (i) Makro- und finanzökonomische Rahmenbedingungen, (ii) wirtschaftliche Infrastruktur, (iii) Förderung des Handels, (iv) Entwicklung des Privatsektor, um in- und ausländischen Investitionen zu fördern. Neben der Mobilisierung zusätzlicher privater Ressourcen wird inskünftig ein Akzent auf den Querschnitts-Bereich "Energie, Klima und Umwelt" gelegt. Herausforderungen in diesem Bereich werden vermehrt zu einem limitierenden Faktor für das wirtschaftliche Wachstum der Partnerländer.</p><p>Viele Problemstellungen haben eine internationale Dimension. Es erfolgt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Organisationen (Weltbank, IFC, UNCTAD, ILO, UNIDO, etc.) im Rahmen globaler Programme. Für die von der Schweiz bilateral umgesetzten Massnahmen waren in der vorangehenden Botschaft 16 indikative Schwerpunktländer festgelegt worden. Im Rahmen einer nochmals verstärkten Konzentration soll nun die Zahl der Schwerpunktländer auf 7 reduziert werden. Es handelt sich dabei um wirtschaftlich rasch wachsende, aber nach wie vor mit grossen Armuts- und Entwicklungsproblemen konfrontierte Entwicklungsländer der Kategorie "tiefes und mittleres Einkommen" (826-3255 $ Einkommen pro Kopf und Jahr) an der Schwelle zur Integration in die Weltmärkte. Die Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung dieser Länder volatil bleibt und sich aufgrund der Globalisierung spezifische entwicklungspolitische Herausforderungen im Wirtschafts-, Handels-, Finanz- und im Umweltbereich stellen. Die Entwicklung dieser Länder ist zudem bedeutsam für andere Staaten in der Region. </p><p>Der Umfang des Rahmenkredits basiert auf den Vorgaben von Budget und Finanzplanung. Maximal sollen 2 Prozent des Gesamtbetrags für Personalkosten in der Schweiz respektive für Schweizer Personal bei den multilateralen Entwicklungsbanken eingesetzt werden.</p><p>Im Annex wird über die Verwendung der Mittel des vorherigen, sechsten Rahmenkredits Bericht erstattet. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 7. März 2008 über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 10.06.2008 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 18.09.2008 |
2 |
Abweichung |
| 02.12.2008 |
1 |
Abweichung |
| 08.12.2008 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Siehe Geschäft 08.030.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:21
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