Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2008-2011. Weiterführung
Details
- ID
- 20080030
- Title
- Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2008-2011. Weiterführung
- Description
- Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern
- InitialSituation
- <p>In der Botschaft wird ein neuer Rahmenkredit im Umfang von 4500 Millionen Franken für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern für eine Laufzeit von spätestens 1. Januar 2009-31. Dezember 2012 beantragt.</p><p>Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sind Teil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit des Bundes. Die rechtliche Grundlage bilden Artikel 54 der Bundesverfassung und das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der Kreditantrag wird parallel mit dem Kreditantrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt. Dies ermöglicht einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. </p><p>Mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz einen Beitrag für eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes sind die Minderung der Armut, die Förderung menschlicher Sicherheit und die Reduktion von Sicherheitsrisiken sowie die entwicklungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Die Kooperationsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind 1.) die Unterstützung der Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktländer, 2.) die Unterstützung ausgewählter Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken, 3.) der verbesserte Einbezug der Schwerpunktländer in die nachhaltige globale Entwicklung, 4.) der schweizerische Beitrag zur effizienten und effektiven Gestaltung der multilateralen Entwicklungspolitik, 5.) die Sicherung der Kompetenz zur Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz durch Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen und öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, 6.) die Koordination der Entwicklungspolitik mit andern Politikbereichen des Bundes.</p><p>Mit der Reduktion von bisher 17 vom Parlament bewilligten Schwerpunktländern auf 12 ab 1.1.2012 führt die DEZA die geografische Konzentration ihrer Aktivitäten weiter. Der Konzentrationsprozess soll langfristig und umsichtig erfolgen, um die Erfolgspositionen Kontinuität und Zuverlässigkeit nicht zu gefährden. Die DEZA fördert die Eigenanstrengungen der Schwerpunktländer und unterstützt deren nationale Armutsminderungsstrategien. Mit der Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) strebt sie eine bessere Arbeitsteilung mit den Empfängerländern und andern Geberländern an. Mit der thematischen Konzentration ihrer Tätigkeit auf 10 Schwerpunktthemen soll die Wirksamkeit der Aktivitäten erhöht werden. Mit 6 Sonderprogrammen in ausgewählten Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken sorgt sie dafür, dass Bevölkerungen in entwicklungsbehindernden Situationen nicht ihrem Schicksal überlassen bleiben, sondern dass gemeinsam mit ihnen Wege aus den Armutsfallen gefunden werden. Der Schwerpunkt der DEZA-Programme liegt weiterhin bei den ärmsten und ärmeren Ländern (deren jährliches Durchschnittseinkommen pro Kopf gemäss der OECD-Klassifizierung unter 825 $ liegt).</p><p>Für die wachsende Zahl von Problemstellungen mit länderübergreifender, regionaler oder internationaler Dimension realisiert die DEZA Dreieckszusammenarbeitsformen zwischen der Schweiz, einem fortgeschrittenen Partnerland und einem armen Schwerpunktland und engagiert sich in der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzierungsinstitutionen, den entwicklungsbezogenen Organisationen der UNO sowie globalen Fonds und thematischen Netzwerken. Der Umfang des Rahmenkredits ist so bemessen, dass er Verpflichtungen erlaubt, die nach langjährigen Erfahrungswerten zu jährlichen Zahlungen führen, die einem APD-Ziel von 0,4 Prozent entsprechen. Die Rahmenkreditsperiode ist so bemessen, dass eine Weiterführung ab 2013 gemäss dem Bundesratsbeschluss vom Januar 2008 parallel mit der Legislaturplanung erfolgen kann. Wie bisher sollen maximal 3,5 Prozent des Gesamtbetrags für Personalkosten der Zentrale, Koordinationsbüros, Projekte und Schweizer Personal bei internationalen Finanzierungsinstitutionen oder multilateralen Entwicklungsorganisationen aufgewendet werden.</p><p>Im Anhang zur Botschaft wird über die Verwendung der Mittel des noch laufenden zehnten Rahmenkredits (2003-2008) Bericht erstattet. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern
- Resolutions
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Date Council Text 10.06.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.09.2008 2 Abweichung 02.12.2008 1 Abweichung 08.12.2008 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Das Geschäft 08.030 wurde in den Räten gemeinsam behandelt mit dem Geschäft 08.028 Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung der wirtschafts- und handelpolitischen Massnahmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. Eine Kommissionsminderheit Christoph Mörgeli (V, ZH) beantragte jedoch die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die von der GPK gerügten Mängel bezüglich Führung der DEZA vorgängig zu beheben. Die Sprecher der Kommission wiesen darauf hin, dass in der Kommission der Grundsatz der Entwicklungszusammenarbeit unbestritten blieb. Kontrovers diskutiert wurde die Frage bezüglich des Umfangs der Mittel und sehr knapp habe die Kommission entschieden, dass 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklung aufzuwenden sei, was den UNO-Millenniumszielen entspreche. Christoph Mörgeli (V, ZH) begründete seinen Rückweisungsantrag damit, dass eine einheitliche Strategie der staatlichen Entwicklungshilfe fehle und solange diese nicht vorhanden sei und die Reformen in der DEZA nicht abgeschlossen seien, könnten keine weiteren Mittel gesprochen werden. In der Eintretensdebatte wurden hauptsächlich die Reform der Entwicklungshilfe und die Höhe der zukünftigen Finanzierung angesprochen, die Notwendigkeit einer Südhilfe bleib unbestritten. Mit 132 zu 50 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag der Minderheit Mörgeli abgelehnt. In der Detailberatung zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländer ging es um die Frage wie viel für die Entwicklungshilfe aufgewendet werden sollte. Die Mehrheit der Kommission wollte den Rahmenkredit schrittweise bis in Jahr 2015 auf 0,7 Prozent des BNE erhöhen. Die Kommissionssprecher begründeten den Antrag damit, dass es an der Zeit sei, dass sich die Schweiz als grosse Gewinnerin der Globalisierung einen erheblicheren entwicklungsförderenden Beitrag zugunsten der Verlierer leiste. Es sei nicht einzusehen, warum die Schweiz, die sich in einer ähnlich guten ökonomischen Lage wie die skandinavischen Länder befinde, den Schritt zu den 0,7 Prozent nicht wagen wolle. Immerhin seien Wohlstand und Sicherheit der Schweiz von globalen Prozessen abhängig. Eine Minderheit Martine Brunschwig Graf (RL, GE) beantragte dem Antrag des Bundesrates zu folgen und dementsprechend die finanziellen Mittel für die Entwicklungshilfe bei 0,4 Prozent des BNE zu belassen. Kathrin Amacker-Amann (CEg, BL) beantragte die Hilfe bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE steigen zu lassen, dazu müsse der Bundesrat dem Parlament eine zusätzliche Botschaft und einen zusätzlichen Rahmenkredit unterbreiten. Die Minderheit begründete Ihren Antrag damit, dass für eine Aufstockung eine entsprechende Strategie fehle wie die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden sollten und was die finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt bei einer Erhöhung von 0,4 auf 0,7 Prozent des BNE sind. Bei dieser entscheidenden Frage war es dann aber weder die Linke noch die geschlossen gegen mehr Entwicklungshilfe auftretende SVP-Fraktion oder die Freisinnigen, die den Entscheid ausmachten, sondern die in dieser Frage geteilte Fraktion der CVP, EVP und Grünliberalen. </p><p>In einer ersten Abstimmung zwischen Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit stimmte der Rat mit 101 zu 82 Stimmen der Minderheit zu und in der zweiten Abstimmung zwischen Kommissionsminderheit und Antrag Amacker stimmte der der mit 97 zu 86 Stimmen ebenfalls der Minderheit zu, womit für die Zeit ab 2009 eine Entwicklungshilfe von effektiv 0,4 Prozent des BNE festgeschrieben wurde. Mit einem Artikel 2bis beantragte die Mehrheit der Kommission den Anteil der multilateralen Hilfe auf 40 Prozent des gesamten Rahmenkredites zu beschränken. Die Mehrheit begründete ihren Antrag mit der weitaus besseren Effizienz der bilateralen Hilfe und zudem sei diese auch mit weniger administrativem Aufwand verbunden. Für die Minderheit Christa Markwalder (RL, BE,) trägt die multilaterale Entwicklungshilfe zur Lösung grosser, komplexer, globaler Probleme bei, bei denen die lokal wirkende bilaterale Hilfe nicht ausreiche. Mit 144 zu 29 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss den Anteil der multilateralen Hilfe von den vorgesehenen 43 auf 40 Prozent zu senken. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 177 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurde mit Stichentscheid des Präsidenten der Antrag der Kommissionsmehrheit abgelehnt, womit der Bundesrat die Möglichkeit hätte evaluieren und dem Parlament Bericht erstatten sollen, dass die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 0,5 Prozent des BNE erreicht. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 183 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlage ebenfalls unbestritten. In der Eintretensdebatte diskutierte der Rat fast ausschliesslich über den Antrag der Aussenpolitischen Kommission, bereits für das nächste Jahr einen zusätzlichen Rahmenkredit zu fordern, um die Mittel für die Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des BNE anzuheben. Die beiden vom Bundesrat beantragten Rahmenkredite waren unbestritten. Der Präsident der Kommission, Dick Marty (RL, TI) begründete den Antrag damit, dass die Mehrheit der Kommission ein klares Signal geben wolle, die öffentliche Entwicklungshilfe auszubauen und die internationalen Zusagen einzuhalten. Im Namen der Finanzkommission legte Philipp Stähelin (CEg, TG) dem Rat dar, dass mit dem zusätzlichen Promille zusätzliche Mittel von über 800 Millionen Franken vorzusehen sind. Bruno Frick (CEg, SZ) beantragte jedoch die Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag auszuzeigen, wie die von der Kommission beantragten Mehraufwendungen finanziert werden sollen. Mit 24 zu 12 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag Frick abgelehnt. In der Detailberatung beantragte eine Kommissionsminderheit Reimann (V, AG) dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Anhebung der Mittel auf 0,5 Prozent des BNE bis zum Jahre 2015 zu streichen und mit einem Einzelantrag wollte Pankraz Freitag (RL, GL) bis zum Jahre 2015 die Mittel auf 0,45 Prozent des BNE erhöhen. Der Antrag Freitag wurde mit 28 zu 11 Stimmen abgelehnt und mit 25 zu 14 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Den Beschluss des Nationalrates, die multilaterale Hilfe auf höchstens 40 Prozent zu begrenzen lehnte der Rat ab. Beide Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 6 respektiv 31 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit bei der Anhebung der Mittel auf 0,5 Prozent des BNE bis zum Jahre 2015 dem Ständerat zu folgen und eine Kommissionsminderheit Walter Müller (RL, SG) beantragte die Streichung der neuen Bestimmung. Die Minderheit begründete ihre Ablehnung mit der Finanzkrise und ihren Folgen für die Schweiz. Die Befürworter der Erhöhung argumentierten damit, dass die Entwicklungsländer an stärksten von den Folgen der Finanzkrise tangiert sind, obwohl sie dafür nicht verantwortlich sind. Mit 102 zu 83 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat. Der Nationalrat beschloss hingegen mit 120 zu 66 Stimmen am Beschluss festzuhalten, die multilaterale Hilfe auf höchstens 40 Prozent zu begrenzen und 60 Prozent für die bilaterale Hilfe zu reservieren. Eine Kommissionsminderheit Christa Markwalder Bär (RL, BE) hatte beantragt dem Ständerat zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.</p><p>Bei dieser letzten Differenz folgte der <b>Ständerat</b> mit 30 zu 12 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates. Eine Minderheit Peter Briner (RL, SH) lehnte die Begrenzung der multilateralen Hilfe ab mit der Begründung, dass ein fixer Verteilschlüssel dazu führen kann, dass die Schweiz an internationalem Einfluss verliert, wenn sie ihr multilaterales Engagement drosselt. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:29