Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Schaffung gesetzlicher Grundlagen

Details

ID
20080035
Title
Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Schaffung gesetzlicher Grundlagen
Description
Botschaft vom 23. April 2008 zum Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für zwei Verordnungen betreffend Schweizer Staatsangehörige im Ausland
InitialSituation
<p>Mit dem vorliegenden Mantelerlass sollen zwei zeitlich befristete, unmittelbar auf der Verfassung basierende Verordnungen über die direkte bzw. indirekte finanzielle Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland in dauerhaftes Recht überführt werden. Beide Erlasse haben sich seit Jahren bewährt und sollen als Daueraufgabe weitergeführt werden. Das bestehende Verordnungsrecht soll deshalb materiell im Vergleich zur heutigen Praxis nicht verändert werden, sondern lediglich eine Grundlage in einem formellen Gesetz erhalten.</p><p>Inhaltlich geht es im ersten Teil der Vorlage um die finanzielle Unterstützung von Institutionen, die sich hauptsächlich mit den Anliegen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern befassen. Diese Institutionen erleichtern unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, den Bezug zur Schweiz aufrechtzuerhalten und insbesondere ihre politischen Rechte auszuüben.</p><p>Im zweiten Teil der Vorlage geht es um Vorschüsse an Schweizerinnen und Schweizer, die sich vorübergehend im Ausland befinden und dort in eine Notlage geraten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 23. April 2008 zum Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für zwei Verordnungen betreffend Schweizer Staatsangehörige im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2008 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.03.2009 2 Abweichung
    17.03.2009 1 Zustimmung
    20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> gab dem Bund in Artikel 7a Absatz 2 des ersten Erlasses das Recht, im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen zu gewähren. Er wählte damit anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kann-Formulierung eine imperative Formulierung. Bei Buchstabe b desselben Artikels setzte sich eine Minderheit Thérèse Meyer-Kaehlin (CEg, FR) mit 86 zu 77 Stimmen durch. Sie verlangte, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die Zeitschrift "Schweizer Revue" explizit im Gesetzestext über die Finanzhilfen für die Information der Auslandschweizer zu erwähnen. Daneben beschloss der Rat, in beiden Vorlagen den Ausdruck "Auslandschweizer" durch eine geschlechtsneutrale Formulierung zu ersetzen. </p><p>Abweichend vom Beschluss des Nationalrates nahm der <b>Ständerat</b> einen Einzelantrag Hansruedi Stadler (CEg, UR) zum Ersatz von Ausdrücken einstimmig an. Dieser verlangte, zur Version des Bundesrates zurückzukehren und die geschlechtsneutrale Formulierung des Erlasses rückgängig zu machen. Es widerspreche der Usanz, dies nur bei neuen Erlassen und Totalrevisionen vorzunehmen. Ausserdem würde eine nachträgliche Umformulierung enorme Schwierigkeiten verursachen, da neben dem Ausdruck Auslandschweizer noch weitere Personenbezeichnungen angepasst werden müssten. Bei den übrigen Bestimmungen folgte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats.</p><p>In der Differenzbereinigung stimmte der <b>Nationalrat</b> den Änderungen des Ständerats diskussionslos zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 134 zu 46 und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
14.11.2025 08:06

Back to List