Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative). Volksinitiative

Details

ID
20080036
Title
Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 14. Mai 2008 zur Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
InitialSituation
<p>Am 26. Juli 2007 reichte der Schweizer Tierschutz STS die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" ein. Die Initiative sieht eine Änderung von Artikel 80 der Bundesverfassung (BV) vor, der durch zwei neue Absätze ergänzt werden soll:</p><p>Mit Absatz 4 soll in der Verfassung der Grundsatz verankert werden, dass der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen regeln muss.</p><p>Mit Absatz 5, dem Hauptanliegen der Initiative, sollen die Kantone verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren von Amtes wegen durch geeignete Rechtsbeistände vertreten werden. Mit anderen Worten: Die Initiative möchte den geschädigten Tieren in Prozessen, die den Vollzug der Tierschutzbestimmungen betreffen, auf der Verfahrensebene eine günstigere Position verschaffen. </p><p>Der von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagene Absatz 4 soll die Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung regeln. Eine solche Bestimmung ist nicht notwendig. Gestützt auf Artikel 122 und 123 BV hat der Bund von seiner Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und die Rechtsstellung des Tieres gesetzlich geregelt. Diese wurde durch die Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen verbessert, namentlich im Anschluss an die parlamentarische Initiative Marty "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung".</p><p>Gemäss der neuen Strafprozessordnung (StPO), die vom Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedet wurde, haben die Kantone die Möglichkeit, eine öffentliche Tieranwältin oder einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen, falls sie dies wünschen. Bisher ist allerdings die Institution einer Tieranwältin oder eines Tieranwalts in unterschiedlicher Ausprägung erst in drei Kantonen vorgesehen. Die Kantone zu zwingen, einen solchen Mechanismus vorzusehen, würde somit einen unnötigen Eingriff in ihre Organisationsautonomie darstellen. </p><p>Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Tierschutzanwalt-Initiative Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Mai 2008 zur Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.09.2009 2 Zustimmung
    25.09.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>unterstützten die Fraktionen von SP und Grünen die Initiative. Kritisiert wurden Defizite und kantonale Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes. Angesichts der milden Strafen würden die Interessen der Täter höher gewichtet als jene der Tiere. Grüne sowie einige Mitglieder der CEg-Fraktion bedauerten, dass kein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet worden war. Sie wollten deshalb die Initiative unterstützen, eine CEg-Mehrheit lehnte sie jedoch ab. Namens der BD-Fraktion wies Brigitta Gadient (BD, GR) unter anderem darauf hin, dass die Pflicht zur Einführung eines Tieranwaltes in unnötiger Weise in die Organisationsfreiheit der Kantone eingreifen würde. Mit den neuen rechtlichen Instrumenten der Strafprozessordnung werde eine wirkungsvolle Verfolgung von Straftaten ermöglicht und es werde eine einheitlichere Rechtsanwendung erfolgen. Im Plenum sprachen sich auch einige Landwirte gegen das Obligatorium eines Tieranwaltes aus. Sie empfanden den Tieranwalt als Misstrauensvotum gegen ihren Berufsstand. Gegen die Einzelfälle von Tiervernachlässigung auf Bauernhöfen sei auch ein Tieranwalt machtlos.</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard verwies auf die neue Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft treten wird. Diese sieht in den Kantonen die Möglichkeit einer spezialisierten Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Tierschutzdelikten vor. Zudem müsse nach dem neuen Tierschutzgesetz jeder Kanton eine Fachstelle für Tierschutz schaffen. Diese Behördenstellen sollen die Rechte der Tiere wahrnehmen.</p><p>Namens einer Minderheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beantragte die Grünliberale Tiana Moser (CEg ZH), dem Volk die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Einsetzung eines Tieranwalts, der laut Initiativtext in allen Kantonen vor Gericht die Interessen der geschädigten Tiere zu vertreten hätte, sei keine Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Vielmehr würde ein obligatorischer Tieranwalt den Vollzug geltenden Rechts verbessern und für eine konsequentere Ahndung von Verstössen sorgen. Die Rechtsanwendung in den Kantonen würde einheitlicher.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrates lehnte die Initiative jedoch ab. Mit 107 zu 47 Stimmen bei 12 Enthaltungen empfahl dieser dem Volk, die Initiative abzulehnen. Für Annahme der Initiative waren alle Grünen sowie eine klare Mehrheit der SP-Fraktion. Auch 5 Mitglieder der CEg- sowie 2 der SVP-Fraktion empfahlen dem Souverän die Initiative zur Annahme.</p><p>Wie Bundesrat und Nationalrat beurteilte auch der <b>Ständerat</b> die Initiative als ungeeigneten Ansatz für einen besseren Tierschutz. Unter anderem wurde geltend gemacht, dass die Rechtstellung der Tiere in letzter Zeit verschiedentlich verbessert worden sei - zum einen durch neue zivilrechtliche Bestimmungen, zum anderen durch die vor einem Jahr in Kraft getretene neue Tierschutzgesetzgebung, gemäss der die Kantone Widerhandlungen von Amtes wegen verfolgen müssen. Für die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) wies Hermann Bürgi (V, TG) zudem darauf hin, dass die neue eidgenössische Strafprozessordnung, welche voraussichtlich 2011 in Kraft treten wird, es den Kantonen freistelle, ob sie einen öffentlichen Tieranwalt einsetzen wollen oder nicht. Die Verpflichtung, wie sie die Initiative vorsehe, bringe einen unnötigen Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie. Wie im Nationalrat verwies Bundesrätin Doris Leuthard auch im Ständerat auf die im Tierschutzgesetz vorgesehenen neuen kantonalen Fachstellen, denen auch Parteirechte gewährt werden könnten. Damit habe man den richtigen Hebel, um die Interessen der Tiere bestmöglich zu schützen.</p><p>Anita Fetz (S, BS) engagierte sich im Ständerat für die Initiative. Mit der Institution des Tieranwalts signalisiere man der Öffentlichkeit, dass die Würde des Tieres wichtig sei. Mit dem Tierschutzgesetz sei zwar die Strafverfolgung bei Widerhandlungen verschärft worden. Das Problem sei jedoch das herrschende Vollzugsdefizit. Viele Misshandlungen von Tieren würden nicht geahndet, weil die Behörden zum Teil zeitlich überfordert seien. Es gehe also darum, den bereits gesetzlich festgelegten Rechtsschutz mittels Tieranwalt durchzusetzen.</p><p>Auch This Jenny (V, GL) sprach sich für die Initiative aus. Es hapere beim Gesetzesvollzug in den Kantonen. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz würden in aller Regel schlecht oder gar nicht geahndet. Leider machten die Kantone von ihrem Recht, einen Tieranwalt einzusetzen, keinen Gebrauch. Und es sei bezeichnend, dass sich so viele Tierhalter so vehement dagegen wehren würden. Das müsste eigentlich ein Alarmzeichen sein. Die Missstände seien teilweise tatsächlich herzzerreissend.</p><p>In der Schlussabstimmung empfahl der <b>Nationalrat</b> die Initiative mit 130 zu 50 Stimmen zur Ablehnung. Die bürgerlichen Parteien votierten fast geschlossen für Ablehnung, einige Mitglieder der CEg-Fraktion, zwei Drittel der SP-Fraktion sowie fast alle Grünen befürworteten die Initiative. Der <b>Ständerat</b> empfahl Ablehnung mit 30 zu 6 Stimmen.</p><p></p><p>D<b>ie Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 mit 70,5 Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:47

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