Unwetterschäden 2005 im Kanton Obwalden. Leistungen des Bundes
Details
- ID
- 20080037
- Title
- Unwetterschäden 2005 im Kanton Obwalden. Leistungen des Bundes
- Description
- Botschaft vom 14. Mai 2008 über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
- InitialSituation
- <p>Starke Niederschläge vom 19. bis 23. August 2005 führten zu enormen Unwetterschäden. Insgesamt waren 17 Kantone betroffen und das finanzielle Ausmass der Schäden mit 3 Milliarden Franken war ausserordentlich hoch. Leider waren auch sechs Todesopfer zu beklagen. In den fünf am stärksten betroffenen Kantonen Bern, Luzern, Uri, Obwalden und Nidwalden sind zusammen rund 75 Prozent der Gesamtschäden zu verzeichnen. Rund 900 Gemeinden - also fast ein Drittel aller Gemeinden der Schweiz - waren im August 2005 von Unwetterschäden betroffen.</p><p>Die drei stark betroffenen Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden hatten dem Bundesrat im Herbst 2005 Begehren um ausserordentliche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der bei den Kantonen verbleibenden Restkosten unterbreitet. Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 entschieden, dass die Bundesbeteiligung an der finanziellen Bewältigung der Unwetterschäden in Form der vollen Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten ohne ausserordentliche Bundeshilfe ausgestaltet werden soll. Mit diesem Entscheid wurden die Begehren der Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zurückgewiesen. </p><p>Nach der Annahme im Ständerat am 5. Oktober 2006 wurde die Motion der UREK-S 06.3012 "Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes" am 19. Juni 2007 mit 79 gegen 68 Stimmen auch im Nationalrat angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone im Zusammenhang mit den Unwetterschäden vom August 2005 zu unterbreiten, mit dem Ziel, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. </p><p>Dem Parlament wird entsprechend mit der Botschaft beantragt, eine einmalige ausserordentliche Bundeshilfe für den Kanton Obwalden (Gesamtkosten 14,4 Millionen Franken) zu gewähren. Die Motion 06.3012 "Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes" kann damit abgeschrieben werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. Mai 2008 über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2008 2 Beschluss gemäss Entwurf 17.12.2008 1 Zustimmung 19.12.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2008 2 Beschluss gemäss Entwurf 17.12.2008 1 Zustimmung 13.01.2009 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Hilfe für Obwalden war im <b>Ständerat </b>nicht bestritten. Vereinzelt wurde kritisiert, dass der Bundesrat Uri und Nidwalden keine Hilfe zugestehen wollte, wie von der Motion gefordert, welche diese Vorlage initiierte. Bundesrat Moritz Leuenberger hielt dem entgegen, dass der Bundesrat nach objektiven Kriterien entschieden habe. 2005 - vor Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) - sei die Finanzstärke eines Kantons ein Kriterium gewesen. Deshalb gebe es beim vorliegenden Entscheid noch den Unterschied zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>stellte Franziska Teuscher (G, BE) im Namen einer grünen Kommissionsminderheit den Antrag, auf die beiden Vorlagen nicht einzutreten. Die Grünen hätten sich immer dafür eingesetzt, dass der Bund genügend Mittel für die Gefahrenprävention zur Verfügung stelle. Sie hätten sich stets auch vehement gegen Sparabsichten der bürgerlichen Mehrheit beim Hochwasserschutz gewehrt. Der Bund habe dem Kanton Obwalden bereits grosszügige Leistungen ausgerichtet und die Grünen seien gegen die vorliegende Sonderlösung. Zudem lasse es Obwalden mit seiner Steuergesetzgebung an eidgenössischer Solidarität fehlen. Es könne darum diese Solidarität nicht beanspruchen. Christoph von Rotz (V, OW) entgegnete, zu Zeiten des Unwetters sei Obwalden der finanzschwächste Kanton der Schweiz gewesen. Wenn es sich mit einer verfassungs- und gesetzeskonformen Steuergesetzrevision selbst aus der misslichen Lage befreie, dürfe ihm daraus kein Vorwurf gemacht erden. Der Nichteintretensantrag wurde mit 147 zu 14 Stimmen abgelehnt. Beide Vorlagen wurden mit wenigen Gegenstimmen gutgeheissen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 102 zu 85 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:36