Voranschlag 2009

Details

ID
20080041
Title
Voranschlag 2009
Description
Botschaft vom 20. August 2008 zum Voranschlag 2009 der Schweizerischen Eidgenossenschaft
InitialSituation
<p>Der Bundeshaushalt zeigt eine positive Entwicklung: Das Rechnungsjahr 2007 konnte - wie schon im Vorjahr - mit einem Milliardenüberschuss abgeschlossen werden und auch für das laufende Jahr 2008 darf mit einem deutlich positiven Saldo der ordentlichen Finanzierungsrechnung gerechnet werden. Diese Resultate widerspiegeln sich auch in der Schuldenentwicklung: Seit dem Schulden-"Rekordjahr" 2005 konnte die Verschuldung spürbar abgebaut werden. Diese Entwicklungen deuten auf eine Trendwende der Finanzpolitik des Bundes hin. Die chronischen Defizite der neunziger Jahre, die eine unhaltbare Schuldendynamik in Gang gesetzt haben, scheinen der Vergangenheit anzugehören. Eine entscheidende Rolle hat dabei die Inkraftsetzung der Schuldenbremse gespielt. Diese verfassungsmässig und gesetzlich verankerte Fiskalregel verlangt, dass der Bundeshaushalt auf Dauer im Gleichgewicht sein soll. Sie hat es ermöglicht, die zur Behebung der strukturellen Defizite nötigen Entlastungsmassnahmen schnell einzuführen. Dank diesem Instrument ist es einfacher geworden, der Versuchung, konjunkturbedingte Mehreinnahmen für dauerhafte Ausgabenprogramme einzusetzen, zu widerstehen und sich dadurch vor dem erneuten Abgleiten in strukturelle Defizite zu schützen. Der Voranschlag 2009 setzt den positiven Trend der letzten Jahre fort. Mit einem deutlichen Überschuss im ordentlichen Haushalt werden die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt. Zudem sind 2009 keine ausserordentlichen Ausgaben vorgesehen. Trotzdem ist in zweierlei Hinsicht Vorsicht geboten. </p><p>Erstens muss in Erinnerung bleiben, dass die guten Ergebnisse der letzten Jahre nicht nur der finanzpolitischen Disziplin von Parlament, Bundesrat und Verwaltung zuzuschreiben sind - ein bedeutender Teil ist auch dem guten Gang der Wirtschaft zu verdanken. Diesem Umstand ist gerade im jetzigen Zeitpunkt erhöhter konjunktureller Unsicherheit höchste Bedeutung beizumessen. Die Erwirtschaftung von Überschüssen, die über die Vorgaben der Schuldenbremse hinausgehen, ist nicht nur Ausdruck von Sparsamkeit sondern ein Gebot der Vorsicht.</p><p>Zweitens muss berücksichtigt werden, dass der Bundeshaushalt weiterhin von einer finanzpolitisch problematischen Wachstumsdynamik der gebundenen Ausgaben geprägt ist. Ohne die für 2009 schon umgesetzte Abbauvorgabe aus der Aufgabenüberprüfung durch gezielte Kürzungen und dem Einsatz der Kreditsperre wäre das Ausgabenwachstum deutlich über dem mittelfristig anvisierten Ziel von 3 Prozent gelegen. Diese Massnahmen betreffen jedoch nur den ungebundenen Bereich und stellen keine dauerhafte Lösung zur Eindämmung der Ausgabendynamik gewisser Aufgabengebiete dar. Damit der ausgabenpolitische Handlungsspielraum auch längerfristig gewahrt bleibt, darf die Entwicklung der Ausgaben nicht nur ein Thema im Rahmen der jährlichen Budgetbereinigung sein, sondern muss als langfristige Herausforderung an die Politik verstanden werden. Der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Dies gilt umso mehr, als dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren ausgaben- und einnahmenseitige Mehrbelastungen bzw. Verschlechterungen in Milliardenhöhe drohen. In technischer Hinsicht bewegt sich das Budget 2009 verglichen mit den beiden Vorjahren in ruhigen Fahrwassern. Mit diesem dritten im Rahmen des Neuen Rechnungsmodells (NRM) erstellten Budget, haben sich die mit der Umstellung einhergehenden Probleme bei der Interpretation und Vergleichbarkeit der Zahlen grösstenteils gelöst. In der vorliegenden Finanzberichterstattung zeigt sich dies in erster Linie darin, dass die zwei Vergleichsspalten in den Tabellen (Voranschlag 2008 und Rechnung 2007) nun zum ersten Mal eine wirkliche Vergleichsbasis darstellen, da beide Zahlenwerke im Rahmen des NRM erstellt wurden. Ausserdem ist der Haushalt weder ausgaben- noch einnahmenseitig von grossen Strukturbrüchen geprägt (wie etwa der Einführung der NFA im Jahr 2008). (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. August 2008 zum Voranschlag 2009 der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2008 1 Abweichung
    15.12.2008 2 Abweichung
    16.12.2008 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.12.2008 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.12.2008 2 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2009 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.12.2008 2 Zustimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss V über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2008 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.12.2008 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und sich verdüsternder konjunktureller Aussichten nahm der <b>Nationalrat</b> die Beratung zum Voranschlag der Eidgenossenschaft fürs Jahr 2009 auf. Die SVP-Fraktion hatte zwei Anträge auf Rückweisung eingereicht. In beiden Anträgen wurde der Bundesrat aufgefordert, das Ausgabenwachstum noch stärker zu drosseln. Die Begehren der SVP-Fraktion fanden im Saal nur wenig Gehör und wurden abgelehnt. Die Ratslinke hatte ihrerseits keine Rückweisungsanträge eingereicht; deren Exponenten stellten jedoch klar, dass der bundesrätliche Voranschlag das absolute Minimum darstelle. Weitere konjunkturelle Massnahmen seien aus der Optik der Ratslinken unerlässlich. FDP-Liberale- und CVP/EVP/glp-Fraktion lobten das Massvolle an den vom Bundesrat vorgeschlagenen konjunkturpolitischen Massnahmen; diese seien effizient und sofort wirksam.</p><p>Die Detailberatung zog sich im Nationalrat über zwei Wochen hinweg. Insgesamt musste die Grosse Kammer gegen 80 Einzelanträge behandeln. Der grösste Teil der Anträge wurde abgewiesen. So hatte der Rat kein Gehör für die Forderungen der SVP-Fraktion, die Entwicklungshilfe zu kürzen, das Wachstum der Ausgaben departementsweise und beim Personalaufwand auf 2 Prozent zu beschränken oder die 58 Millionen Franken für die Friedensförderung der Rüstung zukommen zu lassen. Ebenso verneinte die Grosse Kammer der Ratslinken die beantragte Aufstockung für die Gesundheitsprävention und den Teuerungsausgleich für die Rentner der Publica. Auch die von der Ratslinken geforderte Kürzung für die Beschaffung von Rüstungsmaterial um rund 70 Millionen Franken fand im Rat keine Gnade. </p><p>Mit einer komfortablen Mehrheit stockte der Rat gegen die Vorschläge seiner eigenen Kommission die Zahlungen an Jugend und Sport um 5 Millionen Franken auf. Auch im Unterschied zu seiner vorberatenden Kommission bewilligte er 1 Million Franken für die Dopingbekämpfung, 5 Millionen für die Filmförderung und auf Antrag der SVP-Fraktion die Erhöhung der Ausfuhrbeiträge für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte um 10 Millionen auf neu 75 Millionen Franken. Vergeblich argumentierte die Kommissionsmehrheit gegen diesen Entscheid, der, so deren Sprecher, schlussendlich den grossen Nahrungsmittelkonzernen zu Gute käme und nicht den Bauern. Mit 87 zu 81 Stimmen wurde der Antrag angenommen. Die Fraktion der Grünen und die SP-Fraktion stimmten praktisch geschlossen gegen den Antrag. Alle anderen Fraktionen stimmten in der Mehrheit dafür, wiesen jedoch auch einige Stimmabweichungen aus. Um 86 Millionen Franken erhöhte der Rat den Posten "Energie- und Abwärmenutzung". Er folgte damit einer Kommissionsminderheit Martin Bäumle (CEg, ZH), die mit Unterstützung der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) den Antrag eingebracht hatte. </p><p>In Sachen Heimatschutz und Denkmalpflege sowie der Frage der Kreditgewährung an den gemeinnützigen Wohnungsbau folgte der Rat seiner Finanzkommission. Diese hatte die Zuwendungen für den Heimatschutz und die Denkmalpflege von den bundesrätlichen 21 Millionen Franken auf 30 Millionen Franken erhöht. Dies mit der Begründung, dass man mit diesem Geld Kulturgut reden würde und zudem die Konjunktur ankurbeln könne. Andererseits beantragte dieselbe Kommission, den Kredit für den gemeinnützigen Wohnungsbau nicht von 5 auf 50 Millionen Franken zu erhöhen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte; sie begnügte sich mit einer Aufstockung auf 30 Millionen Franken. Einerseits bezweifelte sie die positiven Effekte auf den Konjunkturverlauf, andererseits wies sie auf die geringe Menge an Projekten in diesem Bereich hin. Der Rat genehmigte auch die Aufstockung um 5 Vollzeitstellen für die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), die von der Kommissionsmehrheit beantragt worden war. Die ElCom sei aufgrund der Strompreiserhöhung mit einer steigenden Anzahl an Rekursen eingedeckt worden, begründete die Mehrheit diesen Antrag. Eine Minderheit wollte den Stellen-Etat der Behörde gar um 18 Stellen erhöhen. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit wurde mit 103 zu 63 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> bemängelte der Kommissionssprecher Philipp Stähelin (CEg, TG) die lange Behandlungszeit des Nationalrates. Diese hätte zur Folge, dass der Zeitdruck für die Behandlung des Geschäfts durch den Ständerat noch grösser sei. </p><p>Das Gros des Ständerates unterstützte den bundesrätlichen Voranschlag. Wie der Nationalrat bewilligte auch er die dort gesprochenen zusätzlichen Gelder für Heimatschutz und Denkmalpflege, Jugend und Sport und für die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Letztere Abstimmung fiel mit 16 zu 15 Stimmen allerdings äusserst knapp aus. Der Ständerat folgte dem Erstrat auch im Falle der Aufstockung der Kredite um 86 Millionen Franken auf neu 100 Millionen Franken zur Förderung der energetischen Gebäudesanierungen. Die Mehrheit der Kommission sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz wollten auf diese Aufstockung verzichten. Trotzdem setzte sich der Antrag der Kommissionsminderheit durch, nicht zuletzt wegen des Zeitdrucks. </p><p>Der Ständerat entschied in drei Punkten anders als der Nationalrat. Er entschied sich gegen die vom Nationalrat beschlossene Kürzung des Kredits für den gemeinnützigen Wohnungsbau; er folgte hierin dem Bundesrat. Auch die Krediterhöhung für die Filmförderung und die Million Franken für die Dopingbekämpfung, die vom Nationalrat in den Voranschlag genommen worden waren, fanden im Ständerat nur wenig Gehör. Beides wurde abgelehnt. </p><p>Damit ging das Geschäft zurück in den <b>Nationalrat</b> zur Differenzbereinigung. Mit 89 zu 85 Stimmen folgte der Nationalrat dem Entscheid des Ständerats und seiner Kommissionsmehrheit und strich die Krediterhöhung für die Filmförderung. Eine Kommissionsminderheit hatte für Festhalten plädiert. Geschlossen für die Mehrheit stimmte einzig die SVP-Fraktion; geschlossen für den Antrag der Minderheit auf Festhalten die SP-Fraktion und die Fraktion der Grünen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion sowie die FDP-Liberale-Fraktion stimmten relativ gespalten, sodass das Ergebnis knapp ausfiel. </p><p>Noch knapper fiel das Abstimmungsresultat in Sachen Dopingbekämpfung aus. Mit 81 zu 80 Stimmen verwarf der Nationalrat seinen Entscheid und schwenkte so auf die Linie des Ständerats ein. Der Stichentscheid der Ratspräsidentin Simoneschi-Cortesi Chiara (CEg, TI) hatte dabei den Ausschlag geben müssen. Nur die SP-Fraktion hatte geschlossen für Festhalten votiert; alle anderen Fraktionen zeigten sich in dieser Frage gespalten. Ohne Debatte kam der Rat auf seinen Entscheid zurück, den Kredit für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu kürzen und stockte ihn wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 50 Millionen Franken auf. Er eliminierte so die letzte verbleibende Differenz zum Ständerat. </p>
Updated
09.04.2025 00:27

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