Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung
Details
- ID
- 20080047
- Title
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung
- Description
- Botschaft vom 30. Mai 2008 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Unfallversicherung und Unfallverhütung; Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2014</b></p><p><b>Bundesrat für lückenlosen und fairen Unfallschutz</b></p><p><b>Der Bundesrat möchte das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in einigen Punkten revidieren. Unter anderem will er verhindern, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht versichert ist. Ausserdem soll für Katastrophen eine Ereignislimite eingeführt werden. Die Anpassungen werden von den Sozialpartnern und Versicherern mitgetragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen. </b></p><p>Das Gesetz über die Unfallversicherung hat sich aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich bewährt, und die Finanzierung der Leistungen ist gewährleistet. Die Revision betrifft denn auch lediglich einzelne unbestrittene Schwachstellen. Im Fall von Verletzungen, die den Folgen eines Unfalls ähnlich sind, sollen Unsicherheiten ausgeräumt werden. Unfallähnliche Körperschädigungen wie Verrenkungen, Knochenbrüche oder Bänderrisse sollen neu vom UVG übernommen werden, sofern vom Unfallversicherer nicht eine Verursachung durch Abnützung und Erkrankung bewiesen wird. </p><p>Klar geregelt wird auch der Versicherungsbeginn. Damit werden auch jene Personen versichert, die zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber noch nicht angetreten haben. Verbessert wird auch der Unfallschutz von arbeitslosen Personen, indem dieser gesetzlich verankert wird.</p><p>Mit der Revision sollen zudem Überentschädigungen verhindert werden. Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten sollen unter bestimmten Bedingungen beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden können. Damit kann verhindert werden, dass eine verunfallte Person gegenüber einer nicht verunfallten Person im Alter finanziell besser gestellt wird. </p><p>Für Katastrophen wird eine Ereignislimite eingeführt. Für Schäden, die über diese Limite hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichfonds schaffen. Dieser würde nach Eintritt eines Grossereignisses über einen speziellen Prämienzuschlag geäufnet. Präziser geregelt wird schliesslich auch die Organisation der Suva, insbesondere die Kompetenzen des Suva-Rats, des sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Verwaltungsrats dieses Unfallversicherers.</p><p>Die Dachverbände der Sozialpartner und die Versicherer als Träger der Unfallversicherung wurden bei der Vorbereitung der Revision einbezogen. In der Vernehmlassung sind praktisch alle Gesetzesanpassungen auf breite Zustimmung gestossen. Die Botschaft zur Revision des UVG geht nun ans Parlament. Dieses hatte im Frühling 2011 einen Teil des ersten Reformpakets des Bundesrates mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. Mai 2008 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Unfallversicherung und Unfallverhütung; Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 19. September 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Unfallversicherung und Unfallverhütung; Organisation und Nebentätigkeiten der Suva)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Unfallversicherung und Unfallverhütung)
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2010 1 Rückweisung an den Bundesrat 01.03.2011 2 Zustimmung (= Rückweisung an den Bundesrat) 04.06.2015 1 Abschreibung 08.09.2015 2 Abschreibung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA)
- Resolutions
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Date Council Text 11.06.2009 1 Die Beratung des Entwurfes 2 wird ausgesetzt, bis der Beschluss über Eintreten / Nichteintreten auf den Entwurf 1 definitiv geklärt ist oder der Nationalrat eine Gesamtabstimmung über den Entwurf 1 durchgeführt hat. 01.03.2011 2 Zustimmung 04.06.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 08.09.2015 2 Abweichung 10.09.2015 1 Abweichung 16.09.2015 2 Zustimmung 25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Unfallversicherung und Unfallverhütung)
- Resolutions
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Date Council Text 04.06.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 08.09.2015 2 Abweichung 10.09.2015 1 Zustimmung 25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Entwurf 1</b></p><p>Mehr als ein Jahr nach Vorliegen der Botschaft beschloss der <b>Nationalrat</b>, auf die Vorlage einzutreten, obwohl diese von seiner Kommission in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt worden war. Allein schon die 35 Minderheitsanträge zeigten, dass in der Kommission kein Kompromiss gefunden werden konnte. Die Berichterstatter nannten als Hauptdifferenzen die Frage nach der Zweckmässigkeit der Revision und die Rolle der verschiedenen Unfallversicherer, d. h. der SUVA und der Privatversicherer. Die CEg-Minderheit Thérèse Meyer (CEg, FR) erklärte, der anfängliche Eintretensbeschluss der Kommission (17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung) und deren Ablehnung des Antrags auf Rückweisung an den Bundesrat (16 zu 8 Stimmen) habe zwei Dinge bewiesen: dass die Kommission eine Revision für notwendig erachtet und dass die Vorlage des Bundesrates eine geeignete Diskussionsgrundlage darstellt. Der Rat folgte der Minderheit und beschloss letztlich mit 102 zu 80 Stimmen Eintreten. Lediglich die grüne und die sozialdemokratische Fraktion sowie ein Drittel der SVP-Fraktion wollten der Kommission nicht mehr die Gelegenheit geben, sich noch einmal mit der Vorlage zu befassen.</p><p>Ein weiteres Jahr später, in der Herbstsession 2010, nahm der Nationalrat gegen den Willen der Kommissionsmehrheit mit 108 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag von Werner Messmer (RL, TG) an und wies das Geschäft an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, den Umfang der Revision noch einmal zu überdenken und die Problematik der Überentschädigung unter Einbezug der beruflichen Vorsorge zu prüfen. Der Rückweisungsantrag einer SVP-Minderheit war zuvor mit 121 zu 44 Stimmen abgelehnt worden. Die Sprecher der CEg-Fraktion und der Fraktion der FDP-Liberalen hatten zuvor zur Ablehnung der Rückweisungsanträge aufgefordert, da sie einen Kompromiss immer noch für möglich hielten. Dieser Aufforderung folgten jedoch lediglich die Hälfte der CEg-Fraktion und die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion. Die SVP-Fraktion teilte sich, wie von ihrem Sprecher angekündigt, gleichmässig in Befürworter und Gegner einer Rückweisung. Der zuständige Bundesrat Didier Burkhalter bezeichnete den Beschluss des Rates als etwas bizarr, da der Bundesrat nun die Aufgabe habe, eine Revision einzugrenzen, deren Umfang allein auf die Änderungen der Kommission zurückzuführen sei.</p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> kritisierte der Kommissionssprecher die Art und Weise, wie die Vorlage im Nationalrat behandelt worden war. Mit einer gewissen Frustration beantragte die Kommission dennoch, dem Beschluss der Grossen Kammer zuzustimmen. Die Kleine Kammer folgte diskussionslos dem Antrag ihrer Kommission.</p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Da die Kommission des Nationalrates beschlossen hatte, nicht auf die Vorlage 1 einzutreten, reichte sie einen Ordnungsantrag ein, wonach die Beratung der Vorlage 2 auszusetzen sei. Der Kommissionssprecher begründete diesen Antrag damit, dass die beiden Vorlagen miteinander verknüpft seien und die Beschlüsse zur Vorlage 1 Auswirkungen auf die Organisation der SUVA haben könnten, deren Neugestaltung Inhalt der Vorlage 2 sei. Die grüne und die sozialdemokratische Fraktion wollten die Behandlung der Vorlage 2 nicht aufschieben, weil mit dieser Vorlage die organisatorischen Probleme der SUVA gelöst und diese dadurch gestärkt werden könne. Der <b>Nationalrat</b> schloss sich mit 93 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag seiner Kommission an.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte dem Beschluss des Nationalrates.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat startet Revision des Unfallversicherungsgesetzes neu </b></p><p><b>(sda) Neustart für die seit Jahren blockierte Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Der Nationalrat hat den neuen Vorschlag des Bundesrates fast durchwegs genehmigt. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert.</b></p><p>Die Räte wiesen damals einen Teil des Reformpakets an den Bundesrat zurück und forderten, die Revision aufs Wesentliche zu beschränken. Die meisten Redner im Nationalrat lobten am Donnerstag die nun entstandene Vorlage. Diese passierte oppositionslos mit 181 zu 0 Stimmen und geht nun an den Ständerat.</p><p>Die Sozialpartner hatten sich einmütig gegen die erste Vorlage gewehrt. In den Augen von Baumeisterverband, Gewerbeverband und Gewerkschaften hätte von der ersten Version der Vorlage nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. In die Arbeit am neuen Kompromiss wurden die Sozialpartner und Versicherer einbezogen.</p><p></p><p>Längere Wartezeit möglich</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission (SGK) beantragte eine einzige Änderung am neuen Vorschlag und kam damit durch: Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren können. "Betriebe können damit Prämien sparen mit dem positiven Nebeneffekt, den Unfallschutz zu verbessern", sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH).</p><p>Dem Versicherten dürfen gemäss dem Änderungsantrag aber keine Nachteile entstehen. Die Lohnfortzahlung gelte wie im Krankheitsfall, sagte Bortoluzzi dazu. "Ein nett formulierter Antrag", hielt Bea Heim (SP/SO) namens der rot-grünen Minderheit dagegen.</p><p>"Was passiert aber, wenn eine Firma zum Beispiel die Löhne nicht mehr bezahlen kann", fragte Heim. Die Minderheit ortete Risiken bei den Versicherten und sah keine Spareffekte für die Firmen. Deshalb hätte sie auf den Passus verzichten wollen. Ihr Antrag auf Streichung wurde mit 128 gegen 51 Stimmen abgelehnt.</p><p>Auch Innenminister Alain Berset wehrte sich vergeblich gegen die Änderung: Die Flexibilität bei der Karenzzeit sei bei der ersten Version der Vorlage derart kontrovers beurteilt worden, dass der Bundesrat darauf verzichtet habe. Die längere Karenzzeit verpflichte Firmen zu längeren Lohnzahlungen oder zu einer Zusatzversicherung.</p><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) will der Bundesrat Lücken schliessen. Klar geregelt werden soll etwa der Beginn der Versicherung - als versichert gilt, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.</p><p></p><p>Präzisere Bestimmungen</p><p>Eine Lücke bei der Deckung kann es deshalb zum Beispiel geben, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz für Arbeitslose.</p><p>Präzisiert werden die Bestimmungen über die Deckung von "unfallähnlichen Körperschädigungen" wie Bänder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten dafür übernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist.</p><p>Für Katastrophen schlägt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-Höchstgrenze vor. Um Schäden zu decken, die darüber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen. Kommt es zu einer Katastrophe, würde dieser Fonds mit Prämienzuschlägen gespiesen.</p><p></p><p>Überentschädigungen verhindern</p><p>Schliesslich sollen mit der Revision Überentschädigungen verhindert werden. Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten sollen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Bezüger einer UVG-Rente gegenüber nicht verunfallten Personen nach der Pensionierung im Vorteil sind.</p><p>Gegenstand der Vorlage ist ausserdem die Organisation der Suva. Diese gilt als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung. Sie steht unter der Oberaufsicht der Bundes, ist aber eine weitgehend autonome Institution.</p><p>Zu reden gab die Grösse des Suva-Rates, in dem gemäss dem Antrag des Bundesrates je 16 Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und acht Vertreter des Bundes Einsitz nehmen. SVP-Vertreter wollten ein Gremium mit nur 25 statt 40 Köpfen. Ihr von einem Teil der BDP und einzelnen CVP-Mitgliedern unterstützter Antrag kam aber nicht durch.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.09.2015</b></p><p><b>Ständerat bringt Reform der Unfallversicherung auf Kurs </b></p><p><b>(sda) Im Unfallversicherungsgesetz sollen Lücken geschlossen werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den Vorschlägen des Bundesrates zugestimmt. Damit kommt die seit Jahren blockierte Revision wieder in Gang.</b></p><p>Das Reformpaket war zunächst heftig umstritten gewesen. Das Parlament wies 2011 einen Teil an den Bundesrat zurück. Darauf handelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Der Ständerat zeigte sich am Dienstag mit der Arbeit des Bundesrates zufrieden. Er hiess die überarbeitete Vorlage oppositionslos gut. </p><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) will der Bundesrat Lücken schliessen. Klar geregelt werden soll etwa der Beginn der Versicherung: Als versichert gilt, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.</p><p></p><p>Präzisere Bestimmungen</p><p>Eine Lücke bei der Deckung kann es etwa geben, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz für Arbeitslose.</p><p>Präzisiert werden ferner die Bestimmungen über die Deckung von "unfallähnlichen Körperschädigungen" wie Bänder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten dafür übernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist.</p><p>Für Katastrophen schlägt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-Höchstgrenze vor. Um Schäden zu decken, die darüber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen. Kommt es zu einer Katastrophe, würde dieser Fonds mit Prämienzuschlägen gespiesen.</p><p></p><p>Eine Differenz verbleibt</p><p>Nicht einverstanden ist der Ständerat mit einer Änderung, die der Nationalrat angebracht hatte. Demnach sollen Arbeitgeber und Versicherer in der Berufsunfallversicherung eine Verlängerung der Wartefrist auf 30 Tage vereinbaren können, sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht.</p><p>Die kleine Kammer folgte hierbei ihrer Kommission. Diese hatte argumentiert, unterschiedliche Wartefristen erhöhten den Verwaltungsaufwand und erschwerten die frühzeitige Unterstützung der Verunfallten.</p><p>Damit liegt der Ständerat auf der Linie des Bundesrates. Nach Ansicht von Innenminister Alain Berset verpflichtet die längere Karenzzeit Firmen zu längeren Lohnzahlungen oder zu einer Zusatzversicherung. Zudem sei der Vorschlag bereits in der ursprünglichen Vorlage kontrovers diskutiert worden, rief Berset im Rat in Erinnerung.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat hatte argumentiert, mit einer längeren Wartefrist könnten Betriebe Prämien sparen und gleichzeitig den Unfallschutz verbessern.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.09.2015</b></p><p><b>Unfallversicherungsgesetz unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat das Unfallversicherungsgesetz über die Ziellinie gebracht. Versichert sind künftig auch Personen, die einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen, aber die Stelle noch nicht angetreten haben. Damit findet die seit Jahren blockierte Reform einen Abschluss.</b></p><p>Es war nicht der erste Anlauf für eine Gesetzesrevision. Das Reformpaket war zunächst heftig umstritten gewesen. Das Parlament wies deshalb 2011 einen Teil an den Bundesrat zurück. Darauf handelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Der Ständerat hat am Mittwoch nun eine letzte, technische Differenz zum Nationalrat bereinigt.</p>
- Updated
- 14.11.2025 06:34