Internationale Arbeitskonferenz. 94., 95. und 96. Tagung
Details
- ID
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20080048
- Title
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Internationale Arbeitskonferenz. 94., 95. und 96. Tagung
- Description
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Bericht vom 30. Mai 2008 über die anlässlich der 94., 95. und 96. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) genehmigten Instrumente
- InitialSituation
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<p>Dieser Bericht befasst sich mit folgenden, anlässlich der 94., 95. und 96. Tagung der IAK genehmigten Rechtsinstrumenten:</p><p>- Seearbeitsübereinkommen, 2006</p><p>- Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz sowie das Übereinkommen ergänzende Empfehlung Nr. 197</p><p>- Empfehlung Nr. 198 betreffend das Arbeitsverhältnis</p><p>- Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor sowie das Übereinkommen ergänzende Empfehlung Nr. 199 </p><p>Das Seearbeitsübereinkommen legt die für menschenwürdige Arbeit im Seeschifffahrtssektor unverzichtbaren Rahmenbedingungen fest.</p><p>Dieses Übereinkommen ist dazu bestimmt, zum "vierten Pfeiler" des Systems zur Regelung der internationalen Seeschifffahrt zu werden, wobei es die Kernübereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ergänzen soll. Das neue Übereinkommen konsolidiert und aktualisiert die seit 1920 verabschiedeten 68 IAO Übereinkommen und Empfehlungen zur Seeschifffahrt.</p><p>Die Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens erfordert Anpassungen der entsprechenden Bundesgesetzgebung. Die zuständigen Stellen sind dabei zu prüfen, inwieweit das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge geändert werden muss. Diese Abklärungen erfordern etwas Zeit. Ausserdem erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, das Vorgehen der Schweiz mit demjenigen der EU-Staaten zu koordinieren. Der Rat der Europäischen Union hat die Mitgliedstaaten der EU am 7. Juni 2007 aufgefordert, das Seearbeitsübereinkommen zu ratifizieren.</p><p>Das EDA und das EVD werden die Entwicklungen in dieser Angelegenheit verfolgen und der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten zu gegebener Zeit eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p><p>Das Übereinkommen Nr. 187 zielt auf eine laufende Stärkung des Arbeitsschutzes ab, um arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen vorzubeugen. Es verlangt von den ratifizierenden Staaten, dass sie in Absprache mit den Sozialpartnern konkrete Massnahmen zur Entwicklung einer Präventionskultur, sowie einer innerstaatlichen Arbeitsschutzpolitik, eines innerstaatlichen Arbeitsschutzsystems und eines innerstaatlichen Arbeitsschutzprogramms ergreifen. Die das Übereinkommen begleitende Empfehlung enthält eine Liste der IAO-Rechtsinstrumente im Arbeitsschutzbereich, die als Grundlage für die genannten Massnahmen dienen sollen. Der Bundesrat unterstützt die mit dem Übereinkommen Nr. 187 angestrebten Ziele, die in der schweizerischen Gesetzgebung zum Arbeitsschutz schon weitgehend verwirklicht sind. Die Schweiz hat jedoch nicht alle im Übereinkommen Nr. 187 und der Empfehlung Nr. 197 erwähnten Rechtsinstrumente ratifiziert; zudem ist in zurzeit nicht geplant, das Koordinationssystem im Arbeitsschutzbereich umfassend zu revidieren bzw. zu zentralisieren, um es mit diesen Instrumenten in Einklang zu bringen. Daher empfiehlt der Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 187 nicht zu ratifizieren.</p><p>Die Empfehlung Nr. 198 betreffend das Arbeitsverhältnis zielt darauf ab, in Absprache mit der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite innerstaatliche politische Massnahmen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass bestehende Arbeitsverhältnisse als solche festgestellt werden können. Die Empfehlung Nr. 198 wird lediglich zur Information vorgelegt.</p><p>Das Übereinkommen Nr. 188 und die Empfehlung Nr. 199 bezwecken, die Arbeitsbedingungen von rund 30 Millionen im Sektor der kommerziellen Hochseefischerei Beschäftigten zu verbessern. Sie Da die Schweiz über keine kommerzielle Hochseefischerei verfügt, ist sie von diesen Rechtsinstrumenten nicht betroffen. Entsprechend empfiehlt der Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 188 nicht zu ratifizieren.</p><p>Der vorliegende Bericht ist der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO, einer ausserparlamentarischen konsultativen Kommission, welche sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung und der schweizerischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammensetzt, vorgelegt worden. Mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter hat die Mehrheit der Kommission vom Bericht Kenntnis genommen und ihn genehmigt. Die beiden Arbeitnehmervertreter haben sich gegen den Vorschlag, die Übereinkommen Nr. 187 und 188 nicht zu ratifizieren, ausgesprochen. Betreffend Seearbeitsübereinkommen wurde dem Antrag der Arbeitnehmervertreter entsprochen, den Willen des Bundesrates, dieses internationale Instrument zu ratifizieren, klarer zum Ausdruck zu bringen. (Quelle: Bericht des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Bericht vom 30. Mai 2008 über die anlässlich der 94., 95. und 96. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) genehmigten Instrumente
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 25.09.2008 |
1 |
Kenntnisnahme |
| 10.12.2008 |
2 |
Kenntnisnahme |
- Proceedings
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<p></p><p>Beide Räte nahmen diskussionslos Kenntnis vom Bericht. Im Ständerat erwähnte der Berichterstatter Urs Schwaller (CEg, FR), ein Teil der Kommission stelle jedoch fest, dass insbesondere mit der Nichtratifizierung des Übereinkommens Nr. 187 über einen Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz ein negatives Signal gegeben werde. Es sei problematisch, dass die Ratifizierung von Übereinkommen der IAK für die Schweiz selbst dann nicht möglich sei, wenn deren Ziele mit der schweizerischen Gesetzgebung grundsätzlich übereinstimmten. </p>
- Updated
-
10.04.2024 12:33
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