Immunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung

Details

ID
20080052
Title
Immunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung
Description
InitialSituation
<p>Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22.08.2008</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates reichte im Herbst 2007 Strafanzeige ein wegen Indiskretionen aus der Sitzung einer Subkommission, die mit der Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes beauftragt war. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, der vom Bundesrat zur Abklärung dieser Vorkommnisse ernannt worden war, ersuchte die eidgenössischen Räte am 6. Mai 2008 zu prüfen, ob die parlamentarische Immunität von Nationalrat Brunner (V, SG) aufgehoben werden solle (siehe Art. 17 ParlG). Gemäss dem Staatsanwalt könnte Nationalrat Brunner, der Mitglied der erwähnten Subkommission war, den Entwurf eines vertraulichen Berichts mehrere Tage vor dessen offizieller Zustellung zur Stellungnahme an das EJPD dem EJPD-Generalsekretär vorgelegt oder gar ausgehändigt haben. Damit könnte sich Nationalrat Brunner der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gemacht haben (siehe Art. 320 StGB in Verbindung mit Art. 47 ParlG).</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 19. Juni 2008 das Gesuch des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes geprüft und dabei Nationalrat Brunner angehört. Zusammenfassend äusserte sich Nationalrat Brunner wie folgt: Strafanzeige sei eingereicht worden gegen die Journalisten, die Informationen aus der Untersuchung der Subkommission veröffentlicht haben (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen, Art. 293 StGB), sowie gegen unbekannt (Verletzung des Amtsgeheimnisses, Art. 320 StGB). Danach sei er vom ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes als Auskunftsperson (und nicht als Beschuldigter oder Angeklagter) angehört worden, ohne dass formell ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Zudem sei das Schreiben des ausserordentlichen Bundesstaatsanwalts vage und enthalte keinen Antrag, die Immunität aufzuheben. Nationalrat Brunner schliesst daraus, dass die formellen Voraussetzungen für die Aufhebung seiner Immunität nicht erfüllt seien. Deshalb weigerte er sich, in dieser Sache Stellung zu nehmen.</p><p>Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten, und mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Immunität aufzuheben. Eine Minderheit (Heer, Geissbühler, Müri, Reimann Lukas, Stamm, Schwander) beantragt, nicht auf das Gesuch einzutreten. (Quelle: Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates)</p><p></p><p>Bericht Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 24.11.2008</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat das Gesuch anhand der anwendbaren Gesetzesregelungen und der bestehenden Richtlinien geprüft und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen. Nach Meinung der gesamten Kommission wäre Nationalrat Brunners Verhalten - sollte sich der ihm zur Last gelegte Sachverhalt als zutreffend erweisen - als ein unentschuldbarer Verstoss gegen die Ratsvorschriften zu werten. Die Kommissionsmehrheit (7 Mitglieder) ist indessen der Ansicht, dass ein allfälliger Verstoss gegen das Amtsgeheimnis in diesem Zusammenhang in erster Linie parlamentsintern zu regeln sei. Sie erinnert daran, dass das betroffene Ratsbüro, in diesem Fall das Büro des Nationalrates, gegen ein Ratsmitglied Disziplinarmassnahmen ergreifen kann (Verweis, Ausschluss aus seinen Kommissionen), wenn es in schwerwiegender Weise gegen Ordnungs- und Verfahrensvorschriften verstösst oder das Amtsgeheimnis verletzt (Art. 13 ParlG). Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der zur Diskussion stehende Verstoss disziplinarisch geahndet werden müsste und dass deshalb ein strafrechtliches Vorgehen nicht angemessen wäre. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, die Immunität nicht aufzuheben. Sie hat jedoch beschlossen, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, gegen Nationalrat Brunner ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die Kommissionsminderheit (4 Mitglieder) spricht sich für die Aufhebung der Immunität aus. Sie betont, dass das Amtsgeheimnis von grundlegender Bedeutung sei für die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen, denen die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Verwaltung sowie die Untersuchung allfälliger Missstände obliegt. Wie die Kommission des Nationalrates ist sie der Meinung, die Justiz müsse die gegen Nationalrat Brunner erhobenen Vorwürfe klären können.</p><p>Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität einzutreten. Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Immunität nicht aufzuheben. Die Kommissionsminderheit (Janiak, Diener, Recordon, Savary) beantragt, die Immunität aufzuheben. (Quelle: Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.2008 1 Eintreten; Immunität wird aufgehoben.
    10.12.2008 2 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben.
    17.03.2009 1 Festhalten (=Immunität wird aufgehoben).
    10.06.2009 2 Festhalten (=Immunität wird nicht aufgehoben).
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>führte das Geschäft zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Vertretern der SVP-Fraktion und Mitgliedern der übrigen Fraktionen. Alfred Heer (V, ZH) argumentierte als Sprecher der Minderheit, dass man nicht auf das Gesuch eintreten dürfe, weil die Voraussetzungen gemäss Parlamentsgesetz nicht erfüllt seien. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft seien vage und hinreichende Anhaltspunkte für eine Amtsgeheimnisverletzung fehlten. Bei der Aufhebung der Immunität gehe es der Mehrheit der Kommission um eine politische Abrechung mit dem Präsidenten der SVP Schweiz. Die Kommissionssprecher wiesen diese Vorwürfe zurück. Die Rechtskommission habe keinen politischen, sondern einen rein rechtlichen Entscheid getroffen. Es bestünden konkrete Verdachtsmomente, und die Justiz müsse den Sachverhalt klären können. Es gehe zudem darum, die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen zu schützen. </p><p>Der Rat beschloss mit 122 zu 62 Stimmen, auf das Gesuch einzutreten, und mit 114 zu 73 Stimmen, die Immunität aufzuheben. Fraktionschef Caspar Baader (V, BL) erklärte anschliessend, der Rat habe nun aus rein politischen Gründen eine Vorverurteilung vorgenommen und bezeichnete den Entscheid als einen Skandal. </p><p>Im <b>Ständerat</b> erklärte Kommissionssprecher Hansruedi Stadler (CEg, UR), dass die Kommission einhellig der Meinung sei, dass das Verhalten von Herrn Nationalrat Brunner, sollte der Sachverhalt so zutreffen, ein unentschuldbarer Verstoss gegen die Ratsvorschriften sei. Eine Kriminalisierung sei aber nach Ansicht der Mehrheit der Kommission unangemessen. Der zur Diskussion stehende Verstoss sollte mit dem Disziplinarrecht des Parlamentes verfolgt werden. Der Rat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag und folgte dem Antrag der Mehrheit mit 24 zu 15 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> kam es erneut zu harten Auseinandersetzungen, zumal die grosse Kammer gleichzeitig noch zwei andere umstrittene Immunitätsfragen zu behandeln hatte (siehe Geschäfte 08.067 und 09.010). Der Rat beschloss mit 96 zu 75 Stimmen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und an seinem Beschluss festzuhalten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt ohne Gegenstimmen an seinem ersten Entscheid fest, womit das Geschäft erledigt war.</p><p></p><p></p>
Updated
24.06.2025 20:59

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