Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Details
- ID
- 20080053
- Title
- Vereinfachung der Mehrwertsteuer
- Description
- Zusatzbotschaft vom 23. Juni 2010 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Zusatzbotschaft</b></p><p>Mit dieser Zusatzbotschaft setzt der Bundesrat den mit der Rückweisung von Teil B der Mehrwertsteuerreform verbundenen Auftrag des Parlaments um: Grundsätzlich sollen zwei Steuersätze und der Grossteil der Steuerausnahmen beibehalten werden. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wird aufgehoben. Zur Frage, für welche Leistungen der reduzierte Steuersatz gelten soll, werden eine Minimal- und eine Maximalvariante vorgelegt. Zusätzlich beantragt der Bundesrat einige weitere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes.</p><p></p><p>Mit der Botschaft vom 25. Juni 2008 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei alternative Gesetzesentwürfe zur Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Das Parlament beschloss, den politisch weniger umstrittenen Teil A der Reform, die administrative Entlastung der Unternehmen, vorzuziehen. Am 12. Juni 2009 wurde das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) vom Parlament verabschiedet und es trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Die Zusatzbotschaft vom 23. Juni 2010 zur Botschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Förderung der Wirtschaft und des Wachstums) beschränkte sich auf die über Teil A hinausgehenden Änderungen aus Teil B (insbesondere Einführung eines Einheitssatzes und Verzicht auf die meisten Steuerausnahmen), kleidete diese in die Form einer Teilrevision des MWSTG und berücksichtigte die neusten Erkenntnisse und Zahlen. Am 21. Dezember 2011 wies der Nationalrat die Vorlage Teil B der Mehrwertsteuerreform definitiv an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, ein Zwei-Satz-Modell unter Beibehaltung der meisten Steuerausnahmen auszuarbeiten, wobei Steuererhöhungen zu vermeiden seien.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Der Auftrag des Parlaments sieht eine Beibehaltung der Steuerausnahmen für dasGesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich und für die wohltätigen Institutionen vor. Dem reduzierten Satz sollen die Nahrungsmittel und neu das Gastgewerbe und die Beherbergungsleistungen unterstellt werden. Die Aufhebung des Sondersatzes setzt eine Änderung von Artikel 130 der Bundesverfassung voraus. Nach Wortlaut des Auftrags können die Steuerausnahmen für den reservierten Dienst der Post, den Wertzeichenverkauf und die Schiedsgerichtsbarkeit aufgehoben werden. Wunschgemäss legt der Bundesrat sodann betreffend Umfang des reduzierten Steuersatzes zwei Varianten vor. Die Minimalvariante als Hauptvariante hält sich an den Wortlaut des Auftrages und sieht nur für Nahrungsmittel sowie gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen den reduzierten Satz vor. Bei der Maximalvariante findet der reduzierte Steuersatz Anwendung auf alle bisher zum reduzierten Satz steuerbaren Leistungen und neu auf gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen.</p><p>Ausserhalb des Auftrages des Parlaments beantragt der Bundesrat einige weitere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes. Dabei handelt es sich um Änderungen aufgrund parlamentarischer Vorstösse, vom Eidgenössischen Finanzdepartement gewünschte Änderungen sowie gesetzessystematisch bedingte Änderungen, die einige heute bloss in der Verordnung oder in der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthaltene Regelungen der besseren Verständlichkeit und Rechtssicherheit halber ins Gesetz überführen, ohne jedoch eine Änderung der Rechtslage zu bewirken.</p><p></p><p>Auswirkungen</p><p>Die im Auftrag vorgeschriebene Besteuerung der gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen zum reduzierten Satz hätte jährliche Mindereinnahmen von 760810 Millionen Franken zur Folge. Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung kann der Bundeshaushalt kaum verkraften. Für den Bundesrat kommt deshalb nur eine ertragsneutrale Umsetzung des Auftrages in Frage, wobei die Kompensation zwingend innerhalb des Mehrwertsteuersystems zu erfolgen hat.</p><p>Die Aufhebung der drei Steuerausnahmen, die in beiden Varianten vorgesehen ist, führt nur zu minimalen Mehreinnahmen. Die Kompensation muss deshalb über die Steuersätze erfolgen: In der Minimalvariante wird sie erreicht, indem mit Ausnahme der Lieferung von Nahrungsmitteln alle bisher zum reduzierten Satz besteuerten Leistungen neu dem Normalsatz von 8 Prozent unterstellt werden und der reduzierte Satz von bisher 2,5 Prozent auf 2,8 Prozent angehoben wird. In der Maximalvariante wäre eine Erhöhung des reduzierten Satzes von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent notwendig, um die Ertragsneutralität sicherzustellen. </p><p>Die Vorlagen haben auch Auswirkungen auf die Anteile von AHV und IV an den Mehrwertsteuereinnahmen: Bei der Maximalvariante würden die potenziellen Einnahmenverluste der AHV kompensiert, indem ihr Ertragsanteil am reduzierten Mehrwertsteuersatz von 0,3 auf 0,5 Prozentpunkte erhöht würde. Aufgrund der Rundung der Mehrwertsteuersätze auf Zehntelprozentpunkte resultierten daraus für die AHV Mehreinnahmen von jährlich 17 Millionen Franken gegenüber dem Status quo. Bei der Minimalvariante würden die Einnahmenverluste der AHV mit 19 Millionen Franken pro Jahr deutlich unter einem Zehntelprozentpunkt liegen, weshalb die Kompensation nicht über eine Anpassung des Einnahmenanteils am reduzierten Steuersatz vorgenommen werden kann. Stattdessen soll der gesetzliche Bundesbeitrag von derzeit 19,55 auf neu 19,6 Prozent erhöht werden. Bezüglich der IV kann bei beiden Varianten auf eine Anpassung der Bundesverfassung verzichtet werden, da die Zusatzfinanzierung der IV Ende 2017 ausläuft. Sowohl die Minimal- als auch die Maximalvariante hätten geringfügige Auswirkungen auf die privaten Haushalte, wobei Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine gewisse Mehrbelastung erfahren und Haushalte in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leicht entlastet würden. Auf die Volkswirtschaft als Ganzes hätten die beiden Varianten keine spürbaren Auswirkungen. Das Gastgewerbe und in der Minimalvariante auch das Beherbergungsgewerbe würden jedoch zulasten der Branchen profitieren, in denen der Steuersatz erhöht würde.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 23. Juni 2010 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 30. Januar 2013 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Zwei-Satz-Modell)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 25. Juni 2008 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.03.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.06.2009 2 Abweichung 05.06.2009 1 Abweichung 10.06.2009 2 Zustimmung 12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
- Resolutions
-
Date Council Text 15.12.2010 1 Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. (Mit dem Auftrag:1. dem Parlament eine Vorlage für eine MWST-Revision nach dem 2-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten2. als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Art. 21 Abs. 2 MWSTG-Entwurf für den Einheitssatz gelten:- das Gesundheitswesen- das Bildungswesen - die Kultur- Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich- wohltätigen Institutionen3. Dem reduzierten Satz zu unterstellen sind:- die Nahrungsmittel- das Gastgewerbe - sowie die Beherbergung 4. die Auswirkungen der verschiedenen Varianten sind darzulegen und5. Steuererhöhungen sind zu vermeiden). 14.03.2011 2 Keine Rückweisung an den Bundesrat. 21.12.2011 1 Festhalten (= Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat). 18.06.2013 1 Abschreibung 23.09.2013 2 Abschreibung
-
- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2013 1 Nichteintreten. 23.09.2013 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
-
- Number
- 4
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
- Resolutions
-
Date Council Text 27.02.2012 1 Nichteintreten. 13.03.2012 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
-
- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2013 1 Nichteintreten. 23.09.2013 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
-
- Number
- 6
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2013 1 Nichteintreten. 23.09.2013 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
-
- Number
- 7
- Text
- Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2013 1 Nichteintreten. 23.09.2013 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 18.06.2013</b></p><p><b>Mehrwertsteuer - Nationalrat will kein Zweisatz-Modell der Mehrwertsteuer</b></p><p>(sda) Der Nationalrat will nichts mehr wissen von der Mehrwertsteuer-Reform mit zwei Sätzen. Stattdessen setzt er auf eine Lösung seiner Kommission, die eine Mini-Revision mit den nicht umstrittenen Punkten anpeilt.</p><p>Heute kennt die Schweiz drei verschiedene Sätze in der Mehrwertsteuer: Der Normalsatz beträgt 8 Prozent und der Sondersatz für Hotellerie und Gastgewerbe 3,8 Prozent. Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Bücher, Zeitungen, Medikamente, Sport- und Kulturveranstaltungen werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.</p><p>Der Bundesrat wollte dieses System durch einen Einheitssatz ersetzen, doch seine Pläne stiessen im Parlament auf Ablehnung: National- und Ständerat beauftragten die Regierung, ein Modell mit zwei Sätzen vorzulegen.</p><p>Dieses kommt nun aber gar nicht gut an, wie die Debatte am Dienstagmorgen zeigte. Die grosse Kammer schloss sich ihrer vorberatenden Kommission an und beschloss stillschweigend, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p>Problem für "kleine Leute"</p><p>Die meisten Rednerinnen und Redner argumentierten, die Auswirkungen wären unsozial. Weil unter anderem Lebensmittel und Medikamente teurer würden, seien vor allem die "kleinen Leute" betroffen, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU): "Es gibt keinen Nutzen, aber viele Nachteile mit dieser Umverteilung."</p><p>Finanzministerin Eveline-Widmer-Schlumpf zeigte sich mit Nichteintreten einverstanden. Mit einer Annahme der Vorlage würden die heutigen drei Sätze mit 29 Ausnahmen abgelöst durch zwei Sätze mit 26 Ausnahmen, sagte sie. "Das ist nicht wirklich eine Vereinfachung."</p><p>Stattdessen sprachen sich die Ratsmitglieder stillschweigend für eine Motion der Wirtschaftskommission (WAK) aus. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine kleine Revision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Dabei geht es weitgehend um unbestrittene Punkte aus den Vorschlägen des Bundesrats.</p><p>Das Zwei-Satz-Modell hätte das Anliegen der Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt, die für das Gastgewerbe generell den gleichen Mehrwertsteuersatz wie für den Nahrungsmittelverkauf verlangt. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 23.9.2013</b></p><p><b>Mehrwertsteuer - Parlament begräbt weitere Mehrwertsteuerreform</b></p><p><b>Kleine statt grosse Änderungen</b></p><p>(sda) In der Schweiz gibt es vorläufig keine grosse Mehrwertsteuer-Reform. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen ein Mehrwertsteuermodell mit zwei Sätzen ausgesprochen. Damit bleibt es vorerst bei drei Mehrwertsteuersätzen.</p><p>Der Ständerat folgte am Montag seiner Kommission und beschloss stillschweigend, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es ist das zweite Mal, dass das Parlament eine Mehrwertsteuerreform beerdigt. Der Bundesrat hatte zunächst einen Einheitssatz vorgeschlagen. Diesen lehnten die Räte ab. Sie verlangten stattdessen ein Modell mit zwei Sätzen, doch wollen sie nun auch davon nichts mehr wissen.</p><p>Heute beträgt die Mehrwertsteuer im Normalfall 8 Prozent des steuerbaren Umsatzes. Darunter fällt unter anderem auch das Konsumieren in Restaurants und Hotels. Das Übernachten im Hotel inklusive Frühstück wird aber zu einem Sondersatz vom 3,8 Prozent besteuert.</p><p>Daneben gibt es den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente und Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen.</p><p></p><p>Nahrungsmittel wären teurer geworden</p><p>Das Modell mit zwei Sätzen hatte der Bundesrat zwar im Auftrag des Parlaments vorgelegt, doch hielt auch er nicht viel davon. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gab zu bedenken, die heutigen drei Sätze mit 29 Ausnahmen würden abgelöst durch zwei Sätze mit 26 Ausnahmen. Das sei nicht wirklich eine Vereinfachung.</p><p>Der Bundesrat hatte dem Parlament zwei Varianten vorgelegt, die beide eine Erhöhung des tieferen Mehrwertsteuersatzes vorsahen, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Damit wären die Nahrungsmittel verteuert worden, was aus Sicht der Mehrheit zu einer unverhältnismässig höheren Belastung für die ärmeren Haushalte geführt hätte.</p><p></p><p>Auftrag für kleine Reform</p><p>Nun haben die Räte den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine kleine Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit weitgehend unbestrittenen Punkten vorzulegen. Dazu gehört die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstobjekte. </p><p>Berücksichtigen soll der Bundesrat dabei auch das Anliegen aus dem Parlament, Gönnerbeiträge an gemeinnützige Organisationen wie die Rega in jedem Fall von der Mehrwertsteuer zu befreien. Der Bundesrat will dies prüfen, wie Widmer-Schlumpf sagte.</p>
- Updated
- 14.11.2025 08:29