Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten. Volksinitiative

Details

ID
20080060
Title
Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 27. August 2008 zur Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"
InitialSituation
<p>Am 21. September 2007 reichte das Initiativkomitee "Bündnis gegen Kriegsmaterial-Exporte" die eidgenössische Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" mit 109 224 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative fordert ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Ebenfalls sollen die Vermittlung von und der Handel mit den genannten Gütern an Empfängerinnen und Empfänger im Ausland verboten werden. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen für Jagd- und Sportwaffen, für Geräte zur humanitären Entminung und für Güter, die von schweizerischen Behörden vorübergehend ins Ausland ausgeführt werden. Als flankierende Massnahme sieht die Volksinitiative eine maximal zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der von den Verboten betroffenen Regionen und Beschäftigten vor. Ferner verlangt der Initiativtext, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolleunterstützt und fördert.</p><p>Die Frage, wie die Exportkontrollpolitik im Bereich der Rüstungsgüter, namentlich für Kriegsmaterial, auszugestalten ist, wurde in der schweizerischen Öffentlichkeit stets kontrovers diskutiert. Die Forderungen reichten von einer weitgehenden Freigabe der Ausfuhren bis zu deren Totalverbot. Damit stellt jede Regelung eine Gratwanderung zwischen unterschiedlichsten Anliegen und Interessen dar.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der aktuellen und im Vergleich zu anderen Staaten restriktiven Exportkontrollpolitik ein Mittelweg gefunden wurde, um allen involvierten Interessen Rechnung zu tragen. Auf der einen Seite orientieren sich die Bewilligungsentscheide an den zentralen Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, das heisst an der Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, der Wahrung der Menschenrechte und der Förderung der Wohlfahrt. Andererseits werden auch die Interessen der nationalen Sicherheit und der Wirtschaft berücksichtigt.</p><p>Mit einer Annahme der Volksinitiative würde der einheimischen wehrtechnischen Industrie die Existenzgrundlage entzogen, da eine wirtschaftliche Produktion in den meisten Fällen vom Zugang zu Exportmärkten abhängt. Mit der Schliessung entsprechender Betriebe würde die Landesverteidigung in Frage gestellt. Die Schweizer Armee wäre für ihre Rüstung einseitig von anderen Staaten abhängig, wobei im Krisenfall den Bedürfnissen eines neutralen Staates wie der Schweiz geringe Priorität zugemessen würde. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Annahme der Initiative dürften gesamtschweizerisch relativ moderat ausfallen. Durch die konzentrierte räumliche Verteilung wären aber auf regionaler Ebene Probleme zu erwarten.</p><p>Das Berner Oberland, die Regionen rund um Emmen, Stans und Kreuzlingen, aber auch die Stadt Zürich wären überdurchschnittlich stark betroffen. Gesamtschweizerisch müsste mit über 5100 betroffenen Beschäftigten gerechnet werden, wobei sich diese Zahl ohne Weiteres verdoppeln könnte, wenn die zu erwartenden negativen Auswirkungen der Verbote auf Produktion und Handel ziviler Güter berücksichtigt werden.</p><p>Die im Initiativtext vorgesehene auf zehn Jahre beschränkte Unterstützungspflicht könnte zusammen mit den Steuer- und Sozialversicherungsausfällen für den Bund Kosten von über einer halben Milliarde Franken verursachen. Die Unterstützungsleistungen könnten keine sofortige Abhilfe schaffen. Bis zum Erlass der für die Umsetzung dieser Verpflichtung notwendigen gesetzlichen Grundlage würde in der entscheidenden ersten Phase nach dem Inkrafttreten der Verbote die erforderliche Unterstützung fehlen.(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. August 2008 zur Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.06.2009 2 Zustimmung
    12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>In der Debatte im <b>Nationalrat</b> stellten sich die Fraktionen der SVP, der Freisinnig-Liberalen, der CEg und der BDP geschlossen gegen die Volksinitiative, die einzig aus den Reihen der Sozialdemokraten und Grünen Unterstützung erhielt. Die Befürworter der Initiative brachten vor allem ethisch-humanitäre Argumente vor: Mit dem Export von Kriegsgütern beteilige sich die Schweiz an der globalen Aufrüstung, was die Schweizer Neutralitätspolitik und die humanitäre Aussenpolitik torpediere, meinte Evi Allemann (S, BE). Josef Lang (G, ZG) erklärte, man könne nicht die Menschenrechte verteidigen und gleichzeitig die Waffen liefern, mit denen die Menschenrechte verletzt würden. Trotz dem bestehenden Verbot der Ausfuhr an Konfliktparteien gebe es keine Garantien dafür, dass Schweizer Waffen nicht doch in Krisengebieten eingesetzt würden und die Schweiz beliefere mit Pakistan, Indien, Tschad oder Israel gefährliche Krisenregionen. Der Kritik der Befürworter, wonach Waffenexporte grundsätzlich ein Geschäft zur Austilgung von Menschenleben seien, begegneten die Gegner der Initiative mit dem Verweis auf die Waffenexporte anderer Staaten. Auch mit wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bedenken wurde argumentiert. Um im Kriegs- oder Krisenfall den Aufwuchs der Armee zu gewährleisten, sei die Schweiz auf eine eigene Kriegsindustrie angewiesen, erklärte Roland Borer (V, SO). Es sei gefährlich, noch stärker von ausländischen Importen abhängig zu sein, und ohne ausländische Absatzmärkte sei die inländische Rüstungsindustrie nicht überlebensfähig. Während die Befürworter der Initiative deren volkswirtschaftliche Kosten als moderat bezeichneten, befürchtete Johann Schneider-Ammann (RL, BE) eine nachhaltige Schädigung des Wirtschaftsstandorts. Nicht nur in der Rüstungsindustrie selber gingen rund 5000 Arbeitsplätze verloren; gefährdet wären auch weitere 5000 Beschäftige in Zulieferfirmen. Diesen Einwänden schenkten linke und grüne Parlamentarier wenig Beachtung: Der Erhalt von Arbeitsplätzen legitimiere ein grundsätzlich schädliches Gewerbe nicht, erklärte Bastien Girod (G, ZH). Bundesrätin Doris Leuthard wies darauf hin, dass das exportierte Kriegsmaterial vielfach friedenssichernden Einsätzen diene. Weiter wies sie auf einen Schwachpunkt der Initiative hin, der in der Debatte kaum Erwähnung gefunden hatte. Das Volksbegehren sehe nämlich eine zehnjährige Bundeshilfe vor, um die Umstellung der von einem Exportverbot betroffenen Rüstungsbetriebe auf die zivile Produktion zu finanzieren. Dafür müsste nach dem Urnengang eigens eine Gesetzesvorlage geschaffen werden, deren finanzielle Konsequenzen nicht vorhersehbar seien. Absehbar seien hingegen die Auswirkungen auf die Rüstungsindustrie: Mit einem Exportverbot würde sie ihrer Existenzgrundlage beraubt, was einen Sicherheits-, Arbeitsplatz- und Know-how-Verlust zur Folge hätte. Mit 122 zu 60 Stimmen beschloss der Rat, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> waren für die bürgerliche Mehrheit die sicherheits-, wirtschafts- und finanzpolitischen Einwände, die gegen die Initiative sprechen, zu gewichtig. Ohne Exportmöglichkeiten wären Schweizer Rüstungsbetriebe nicht überlebensfähig, hielt der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, Hans Altherr (RL, AR) fest. Und ohne eigene Rüstungsindustrie entzöge man der Armee die Existenzgrundlage. Dem entgegnete Luc Recordon (G, VD), es sei nicht Aufgabe der Schweiz, zur weltweiten Aufrüstung beizutragen, sondern im Gegenteil die Bemühungen zur Abrüstung zu unterstützen. Der Ruf der humanitären Schweiz nehme durch zweifelhafte Exporte von Kriegsmaterial Schaden - und dies für einen volkswirtschaftlich relativ kleinen Gewinn. Bruno Frick (C, SZ) betonte, die Schweiz sei bereits ein internationaler Musterschüler mit ihrem strengen staatlichen Kontroll- und Auflagenregime für Kriegsmaterialausfuhr. Die meisten Exporte gingen in OECD-Länder, welche die Waffen zur Friedensstiftung oder Selbstverteidigung einsetzten. Das Recht zur Selbstverteidigung sei ethisch legitimiert und in den meisten Religionen anerkannt, erklärte Frick. Bundesrätin Doris Leuthard erinnerte daran, dass eine Waffe in zahlreichen Fällen Sicherheit bedeute. Ohne Waffen wäre die Sicherheit weder national noch international zu gewährleisten, erklärte Bundesrätin Leuthard. Die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung von Sicherheit und Frieden seien erklärte Ziele der Schweizer Aussenpolitik und würden daher auch bei der Kontrolle der Kriegsmaterialexporte berücksichtigt. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 23 zu 3 Stimmen ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 131 zu 63 und im Ständerat mit 35 zu 7 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 mit 68,2 Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p><p><b></b></p><p><b></b></p>
Updated
08.04.2025 23:51

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