Gegen den Bau von Minaretten. Volksinitiative
Details
- ID
- 20080061
- Title
- Gegen den Bau von Minaretten. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 27. August 2008 zur Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" ist am 8. Juli 2008 eingereicht worden. Sie verlangt eine Ergänzung von Artikel 72 der Bundesverfassung mit einem dritten Absatz, der die Errichtung neuer Minarette in der Schweiz umfassend und ausnahmslos verbietet. Das Initiativkomitee argumentiert, das Minarett als Bauwerk habe keinen religiösen Charakter, sondern sei ein Symbol jenes religiös-politischen Machtanspruchs, der zur Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz im Widerspruch stehe. Ein Verbot, Minarette zu errichten, tangiere die Religionsfreiheit nicht.</p><p>Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt, dass die Bundesversammlung eine Initiative für ganz oder teilweise ungültig erklärt, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstösst. Eine entsprechende Prüfung insbesondere mit Blick auf unabänderliche Bestimmungen in den wichtigsten Menschenrechtspakten (EMRK, UNO-Pakt II) zeigt, dass die Initiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt und deshalb gültig ist. Die Initiative verstösst allerdings klar gegen eine Reihe international garantierter Menschenrechte, so gegen die Artikel 9 (Religions- und Weltanschauungs-freiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen die Artikel 2 (Diskriminierungsverbot) und 18 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) sowie möglicherweise auch Artikel 27 (Minderheitenschutz) des UNO-Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II). Der absolute und ausnahmslos formulierte Initiativtext lässt eine völkerrechtskonforme Auslegung kaum zu, sodass die Verfassungsbestimmung, sollte sie in Kraft treten, mit den genannten Menschenrechtspakten kollidieren würde.</p><p>Das Volksbegehren, das gemäss den Initiantinnen und Initianten die schweizerische Gesellschaftsordnung schützen soll, steht im Widerspruch zu zahlreichen in der Bundesverfassung verankerten Grundwerten unseres Staates, so zum Prinzip der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV), der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV), dem Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV) und dem Gebot der Beachtung des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 4 BV). </p><p>Die Verankerung eines flächendeckenden, ausnahmslos geltenden Verbotes der Errichtung neuer Minarette in der Bundesverfassung wäre ein völlig unverhältnismässiger Eingriff nicht nur in zentrale Grundrechte, sondern auch in die kantonalen Kompetenzen. Die lokalen Behörden sind am besten in der Lage, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Errichtung solcher Bauten zu entscheiden, wobei sie sich auf geltende kantonale und kommunale Bestimmungen namentlich im Bereich des Bau- und Raumplanungsrechts stützen können. Diese Ordnung hat sich bewährt, und es besteht überhaupt kein Grund, für die Beurteilung religiöser Bauten davon abzuweichen, zumal wenn dies wie im vorliegenden Fall noch dazu führen würde, dass eine Religionsgemeinschaft gegenüber allen anderen diskriminiert würde. Das vorgeschlagene Bauverbot für Minarette wäre ausserdem auch denkbar ungeeignet, die von den Initianten angegebenen Ziele zu erreichen. Verfassungsfeindliche, gewalttätige Aktivitäten extremistisch-fundamentalistischer Kreise, die sich auf den Islam berufen, könnten dadurch in keiner Weise bekämpft oder verhindert werden, denn deren Planung, Organisation und Ausführung sind nicht an bestimmte Bauwerke gebunden. Ein Verbot im Sinne der Initiative könnte vielmehr den religiösen Frieden gefährden, da sie von der muslimischen Bevölkerung als diskriminierender Akt aufgefasst werden müsste. Die Bundesverfassung und die gesamte schweizerische Rechtsordnung gelten für die hier lebenden Musliminnen und Muslime ebenso wie für alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes. </p><p>Die Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaft können sich nicht auf religiöse Vorschriften beispielsweise der Scharia berufen, um sich unserem staatlichen Recht zu entziehen. Wenn sie in rechtlicher Hinsicht keinen Sonderstatus beanspruchen können, so haben sie aber selbstverständlich auch das Recht auf gleiche Behandlung mit anderen hier lebenden Personen und Religionsgemeinschaften. Die Initiative missachtet diesen Anspruch.</p><p>Ein Bauverbot im Sinne der Initiative würde auch im Ausland auf Unverständnis stossen und dem Ansehen der Schweiz schaden. Dies könnte sich negativ auf die Sicherheit schweizerischer Einrichtungen und die ökonomischen Interessen unseres Landes auswirken.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" sei Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag mit Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. August 2008 zur Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"
- Resolutions
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Date Council Text 04.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf 05.06.2009 2 Zustimmung 12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte die von der SVP-Fraktion unterstützte Volksinitiative nach über fünfstündiger Debatte in der Schlussabstimmung mit 132 zu 51 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Wie der französischsprachige Berichterstatter der Kommission, Antonio Hodgers (G, GE), ausführte, wahrt die Initiative zwar die Einheit von Form und Materie, stellt aber völker- und landesrechtliche Probleme. Sie verstösst gegen die Menschenrechte und gegen verschiedene fundamentale Grundsätze der Bundesverfassung. In den Augen der Kommissionsmehrheit stellt die Initiative indes keinen Verstoss gegen das "Jus cogens", d.h. gegen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dar. Eine Minderheit um Andreas Gross (S, ZH) beantragte, die Initiative für ungültig zu erklären, weil in ihren Augen die Zustimmung zu dieser Initiative voraussetzen würde, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigt und aus dem Europarat austritt. Die Grosse Kammer lehnte diesen Antrag allerdings mit 128 zu 53 Stimmen ab. Sowohl die Mitglieder der CVP als auch jene der Freisinnigen und Liberalen waren der Meinung, dass hier das Volk entscheiden müsse. Zahlreiche Rednerinnen und Redner sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Lager sprachen sich jedoch dafür aus, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, da sie den Religionsfrieden gefährde. Nach den Worten von Hugues Hiltpold (RL, GE) wird mit einem Angriff auf eine Religion die betroffene Gemeinschaft unweigerlich in eine Igelstellung gedrängt, und Jacques Neyrinck (CEg, VD) meinte, dass jemand, der eine Religion bekämpfe, nicht davor zurückschrecke, alle Religionen zu bekämpfen. Auf Seiten der Befürworter betonte Oskar Freysinger (V, VS), dass die Initiative weder die Moscheen noch die Koranschulen bekämpfe, da diese für die Religionsausübung notwendig seien; im Visier der Initiative sei etwas, das für die Religionsausübung unnötig sei und gar ein etwas aggressives Symbol darstelle. In verschiedenen Wortmeldungen der SVP wurde hervorgehoben, dass in gewissen islamischen Ländern christliche Kirchen nicht geduldet und weltweit - ganz besonders in islamischen Ländern - viele Christen verfolgt würden. Nach einer Diskussion über den Islamismus wurde der Minderheitsantrag Jasmin Hutter (V, SG), die Initiative sei anzunehmen, mit 129 zu 50 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte der Grossen Kammer und lehnte die Initiative nach einer zweistündigen Debatte mit 36 zu 3 Stimmen ab. Als Verfechter der Initiative meldete sich einzig Maximilian Reimann (V, AG) zu Wort. Er führte an, dass viele islamische Länder den Bau von Kirchen verbieten würden und somit keine gegenseitige Toleranz bestehe. Die Gegner der Initiative betonten, dass die Initiative sich nicht eigne, den Fundamentalismus zu bekämpfen und dass sie im Gegenteil die Ängste und die fremdenfeindliche Gesinnung stärke und dem Religionsfrieden und der Religionsfreiheit schade. Kern der Debatte bildete schliesslich die Frage, ob die Initiative die Gültigkeitsvoraussetzungen erfülle. Rege diskutiert wurde der Antrag Theo Maissen (CEg, GR), die Initiative für ungültig zu erklären. Für Dick Marty (RL, TI) stellen die Glaubens- und die Religionsfreiheit absolut unanfechtbare und nicht verhandelbare Werte dar. Das Parlament sei für die Wahrung der fundamentalen Grundsätze verantwortlich und müsse deshalb diese Initiative für ungültig erklären. Luc Recordon (G, VD) unterstützte diese Meinung, indem er darauf hinwies, dass das Volk wie jeder Verfassungsgeber zwar in der Sache stets frei, formell aber an das zwingende Völkerrecht gebunden sei. Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) und Urs Schwaller (CEg, FR) waren wie die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass sich das Volk zu jeglichem Thema äussern dürfe und man ihm vertrauen müsse. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bekräftigte diese Meinung und fügte an, dass diese Initiative keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts verletzte und deshalb gemäss Bundesrat für gültig erklärt werden soll. Schlussendlich wurde der Antrag Maissen mit 24 zu 16 Stimmen verworfen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wird der Bundesbeschluss vom Nationalrat mit 132 zu 51 Stimmen und vom Ständerat mit 39 zu 3 Stimmen angenommen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 mit 57,5 Prozent Ja-Stimmen und von 17 Kantonen und 5 Halbkantonen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:33