Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Zusatzprotokoll
Details
- ID
- 20080064
- Title
- Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Zusatzprotokoll
- Description
- Botschaft vom 10. September 2008 über die Genehmigung des Zusatzprotokolls über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
- InitialSituation
- <p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin zur Genehmigung.</p><p>Das Zusatzprotokoll steht seit dem 24. Januar 2002 zur Unterzeichnung und Ratifikation offen. Die Schweiz hat es am 11. Juli 2002 unterzeichnet. Das Zusatzprotokoll führt die Regelungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin im Bereich der Transplantationsmedizin näher aus. Es stimmt mit Ausnahme dreier Aspekte zur Lebendspende mit dem Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, überein. Zu diesen drei Aspekten werden im Hinblick auf die Ratifikation des Zusatzprotokolls entsprechende Vorbehalte formuliert.</p><p>Es liegt im Interesse der Schweiz, dass ein minimaler gemeinsamer internationaler Schutzstandard im Bereich der Transplantation menschlicher Organe und Gewebe festgelegt wird. Das Zusatzprotokoll stellt zudem ein wichtiges länderübergreifendes Instrument zur Verhinderung des Organhandels dar. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 10. September 2008 über die Genehmigung des Zusatzprotokolls über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatzprotokolls über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.06.2009 2 Zustimmung 12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> empfahl die vorberatende Kommission ohne Gegenstimmen, den Entwurf des Bundesrates gutzuheissen und das Zusatzprotokoll zu genehmigen. Dabei sollen bei der Ratifizierung im Bereich der Lebendspende drei Vorbehalte angebrachte werden, da sich hier die schweizerische Gesetzgebung von den Regelungen im Zusatzprotokoll unterscheidet. So sollen weiterhin Lebendspenden möglich sein, auch wenn Organe von Toten vorhanden sind. Für die Lebendspende ist zudem laut schweizerischem Transplantationsgesetz - im Gegensatz zum Zusatzprotokoll - keine enge persönliche Beziehung zwischen spendender und empfangender Person oder die Zustimmung einer unabhängigen Instanz nötig. Schliesslich sind Lebendspenden urteilsunfähiger Personen nicht nur für Geschwister sondern gemäss geltendem schweizerischem Recht auch für Eltern und Kinder zulässig. Der Rat unterstützte den Antrag der Kommission diskussionslos mit 156 zu 7 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte auf Antrag seiner Kommission ohne Diskussion dem Beschluss des Nationalrates mit 37 zu 0 Stimmen zu. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 190 zu 0 und im Ständerat mit 45 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:21