Immunität von Nationalrat Mörgeli. Gesuch um Aufhebung
Details
- ID
- 20080067
- Title
- Immunität von Nationalrat Mörgeli. Gesuch um Aufhebung
- Description
- InitialSituation
- <p>Aufgrund einer Anzeige einer Privatperson eröffnete die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Nationalrat Christoph Mörgeli (V, ZH) wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB und Art. 47 ParlG). Ende Juni 2008 ersuchte sie das Parlament, die Immunität von Christoph Mörgeli aufzuheben und ihr die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. In der Untersuchung geht es um die Zuspielung eines Protokollauszugs der Sitzung vom 1. Februar 2008 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates an die Presse.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragte dem Nationalrat ohne Gegenstimme, auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität einzutreten, und mit 15 zu 8 Stimmen, die Immunität nicht aufzuheben. Gewisse Kommissionsmitglieder halten an der Praxis der Bundesversammlung fest, wonach in der Regel die parlamentarische Immunität ihrer Mitglieder nicht aufgehoben wird. Andere sind der Meinung, dass in diesem Fall die Indiskretion weniger schwer wiege als im vorgeworfenen Indiskretionsfall von Nationalrat Toni Brunner, mit dem sie sich im Juni befasste. Zum einen handle es sich diesmal nicht um Arbeitsunterlagen einer Kommission, zum andern betreffe die Indiskretion nicht eine Aufsichtskommission. Wieder andere erinnern an die besonderen Umstände dieses Falles; sie führen insbesondere die Aussagen an, welche an der Kommissionssitzung vom 1. Februar gemacht wurden, und weisen darauf hin, dass sich verschiedene andere Personen ebenfalls in der Öffentlichkeit zu diesem Vorfall geäussert haben. Eine Kommissionsminderheit möchte die parlamentarische Immunität von Nationalrat Mörgeli aufheben. Für sie ist es wichtig, dass das Parlament seinen Vorschriften Nachachtung verschafft. Dies beginne mit der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen: Es gehe nicht an, dass jedes Ratsmitglied für sich alleine entscheide, was geheim zu halten sei und was an die Öffentlichkeit getragen werden dürfe. Auch wurde darauf hingewiesen, dass Nationalrat Mörgeli in voller Kenntnis der Vertraulichkeitsbestimmungen gehandelt habe.</p><p>Eine Minderheit (Aeschbacher, Amherd, Chevrier, Fluri, Huber, Markwalder Bär, Schmid-Federer) beantragte, die Immunität aufzuheben.</p><p>Im Ständerat beantragte die Kommission ohne Gegenstimmen, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten und die Immunität nicht aufzuheben. (Quellen: Berichte der Kommissionen für Rechtsfragen)</p>
- Objectives
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- Number
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- Text
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.2009 1 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben. 10.06.2009 2 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben.
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte mit 152 zu 20 Stimmen dem Antrag der Mehrheit zu. Der <b>Ständerat</b> folgte dem Antrag seiner Kommission ohne Gegenstimmen. Die Immunität wurde somit nicht aufgehoben.</p>
- Updated
- 24.06.2025 22:09