CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Details
- ID
- 20080072
- Title
- CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
- Description
- Botschaft vom 29. Oktober 2008 über die Änderung des CO2-Gesetzes im Hinblick auf die Abgabebefreiung fossilthermischer Kraftwerke
- InitialSituation
- <p>Mit einer Änderung des CO2-Gesetzes soll der bis Ende 2010 geltende Bundesbeschluss vom 23. März 2007 über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken abgelöst werden. Der Bundesbeschluss vom 23. März 2007 wurde vom Parlament am 03. Oktober 2008 bis Ende 2010 verlängert (zuvor war er bis Ende 2008 limitiert), da die Zeit für die Ausarbeitung einer Änderung des CO2-Gesetzes und deren parlamentarische Beratung nicht ausreichte. (Siehe Geschäft 08.046)</p><p>Mit der Diskussion um eine drohende Stromlücke wurde auch der Bau von Gaskombikraftwerken ein Thema. Weil der Betrieb solcher Kraftwerke der Schweizer Klimapolitik zuwiderlaufen würde, hatte das Parlament schon mit dem Bundesbeschluss vom 23. März 2007 strenge Auflagen erlassen. So können Betreiber von Gaskraftwerken sich nicht wie andere Emittenten durch Bezahlung der CO2-Abgabe entlasten. Sie müssen den Ausstoss nach geltendem Recht vollständig kompensieren. Die Kompensation musste bisher in der Regel zu 70 Prozent im Inland erfolgen. Der Bundesrat konnte den Inlandanteil auf 50 Prozent senken, sollte dies für die Stromversorgung nötig sein.</p><p>Mit der anstehenden Änderung des CO2-Gesetzes sollen neue fossil-thermische Kraftwerke wie bisher gesetzlich verpflichtet werden, ihre CO2-Emissionen vollumfänglich zu kompensieren. Neu sollen nach Vorschlag des Bundesrates maximal 50 Prozent der Kompensationsleistung durch Emissionsverminderungen im Ausland erbracht werden können. Im Gegenzug sind die Kraftwerke von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. </p><p>Einzelheiten der Befreiung werden in einem Kompensationsvertrag zwischen dem Bund und dem Kraftwerkbetreiber festgehalten. Im Rahmen des kantonalen Bewilligungsverfahrens ist zu prüfen, ob ein unterzeichneter Kompensationsvertrag vorliegt und ob die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben wird. Der Bundesrat wird den zu gewährleistenden Gesamtwirkungsgrad auf Verordnungsstufe festlegen.</p><p>Leistet der Kraftwerkbetreiber die gesamthaft oder die im Inland erforderliche Kompensationsleistung nicht, so muss er eine Konventionalstrafe bezahlen. Diese richtet sich nach den Reduktionskosten im Inland und den Preisen für ausländische Zertifikate. (Quelle: Botschaft des Bundesrates / Dokumentationsdienst)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. Oktober 2008 über die Änderung des CO2-Gesetzes im Hinblick auf die Abgabebefreiung fossilthermischer Kraftwerke
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 10.06.2009 2 Rückweisung an die UREK mit dem Auftrag, ein Gesamtkonzept für Grosskraftwerke in der Schweiz zu erarbeiten. 09.03.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 31.05.2010 1 Abweichung 02.06.2010 2 Abweichung 10.06.2010 1 Abweichung 16.06.2010 2 Zustimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat </b>trat auf das Geschäft ein, wies es aber auf Antrag von Pankraz Freitag (RL, GL) an seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) zurück mit dem Auftrag, zuerst ein Gesamtkonzept für Grosskraftwerke in der Schweiz - inklusive neue Kernkraftwerke - zu erarbeiten. Obwohl das Gesamtkonzept aus zeitlichen Gründen noch nicht vorlag, befasste sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2010 materiell mit der Vorlage.</p><p>Mit der Änderung des CO2-Gesetzes beantragte der Bundesrat, den zulässigen Auslandanteil für die CO2-Kompensation nicht nur bei drohenden Versorgungsengpässen, sondern generell auf maximal 50 Prozent zu erhöhen (Art. 11b Abs. 2). Die Mehrheit der UREK wollte die bisherige Regelung beibehalten, wonach in der Regel 30 Prozent des CO2-Ausstosses im Ausland kompensiert werden dürfen. Auf Antrag einer Kommissionsminderheit (Robert Cramer (G, GE), Erika Forster-Vannini (RL, SG), Claude Hêche (S, JU)) beschloss der Ständerat jedoch mit 20 zu 17 Stimmen, die Kompensation müsse zu 100 Prozent im Inland erfolgen. Argumentiert wurde unter anderem, es gäbe keinen Grund, Gaskraftwerke in irgendeiner Weise zu favorisieren, indem die Hürden für die Kompensation ihres CO2-Ausstosses niedriger als für andere Unternehmen gelegt würden. Robert Cramer (G, GE) forderte im Namen der Minderheit die hundertprozentige Inlandkompensation mit Blick auf den Klimaschutz. Es sei wichtig, die Wertschöpfung von geforderten Kompensationsmassnahmen - wie Gebäudeisolation und Förderung erneuerbarer Energien - zu 100 Prozent in der Schweiz zu generieren. Rolf Schweiger (RL, ZG) wies für die Kommission darauf hin, dass mit dieser hohen Anforderung grosse Gaskraftwerke in der Schweiz faktisch verunmöglicht würden.</p><p>Mit 24 zu einer Stimme hiess der Rat eine von der UREK-Mehrheit eingefügte Begrenzung von fossil-thermischen Kraftwerken auf eine Gesamtleistung von 500 Megawatt gut. Filippo Lombardi (CEg, TI) und Robert Cramer (G, GE) zweifelten als Mitglieder der UREK an der Verfassungsmässigkeit eines solchen Beschlusses. Es gehe hier um ein Gesetz, das die CO2-Problematik regeln soll und nun beschränke man die maximale Leistung von Kraftwerken. Bundesrat Moritz Leuenberger rechnete dem Plenum vor, dass mit der Begrenzung auf eine Gesamtleistung von 500 Megawatt in der Schweiz etwa gerade noch das Kraftwerk Chavalon im Wallis mit 400 sowie ein kleineres Kraftwerk mit 100 Megawatt Leistung zugelassen werden könnten. Man greife damit in die Wirtschaftsfreiheit und die kantonalen Kompetenzen ein.</p><p>Erfolg hatte ein links-grüner Minderheitsantrag, vertreten durch Simonetta Sommaruga (S, BE). Demnach kann der Bundesrat auch Investitionen in erneuerbare Energien als Kompensationsmassnahme anrechnen. Das Plenum stimmte diesem Antrag mit 16 zu 15 Stimmen knapp zu.</p><p>Eine Ausnahme beschloss der Rat mit 19 zu 16 Stimmen für den Ersatz des alten Ölkraftwerks Chavalon im Wallis, welches auf Gas umgestellt werden soll. Er folgte dem Vorschlag des Bundesrates für eine Übergangsbestimmung, welche auf dieses Werk abzielt. Demnach muss Chavalon seine Abwärme nicht zwingend nutzen. Neu erstellte Gaskraftwerke müssen dies tun, um damit einen minimalen Gesamtwirkungsgrad zu erreichen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> wollte weniger hohe Hürden als der Ständerat. Einer Kommissionsminderheit folgend, welche aus Mitgliedern verschiedener Fraktionen bestand, sprach er sich mit 105 zu 72 Stimmen dafür aus, dass Gaskombikraftwerke höchstens 30 Prozent der CO2-Emissionen im Ausland einsparen dürfen, die restlichen 70 Prozent zwingend in der Schweiz. Der Bundesrat soll den Auslandanteil auf 50 Prozent erhöhen können, wenn die Elektrizitätsversorgung im Inland dies erfordern würde.</p><p>Mit der 100-Prozent-Kompensation im Inland würde - so Bundesrat Moritz Leuenberger - der Bau von Gaskombikraftwerken in der Schweiz faktisch verunmöglicht. Dieses Ziel verfolgte eine UREK-Minderheit (Mitglieder der CEg-, der grünen und der SP-Fraktion) des Nationalrats mit ihrem Antrag, dem Ständerat zu folgen. Unterstützt wurde dieser Antrag aufgrund unterschiedlicher Motive. Martin Bäumle (CEg, ZH) sprach von einer "unheiligen Allianz zwischen rotgrün und der Kernkraftlobby". Deutlich wurde in der Debatte, dass von links-grüner Seite Gaskombikraftwerke wegen der hohen CO2-Emissionen bekämpft werden, von bürgerlicher Seite auch wegen der Konkurrenz zu neuen Atomkraftwerken.</p><p>Mit 101 zu 69 Stimmen strich die Grosse Kammer zudem die vom Ständerat eingefügte restriktive Bestimmung, wonach schweizweit Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von zusammen höchstens 500 Megawattstunden bewilligt werden dürfen, wieder aus dem Entwurf. Diesem Entscheid folgte der Ständerat später auch.</p><p>Bei der Frage nach einer Sonderregelung für das Kraftwerk Chavalon widersetzte sich die Grosse Kammer dem Entscheid des Ständerates ebenfalls. Sie sprach sich mit 92 zu 70 Stimmen dagegen aus, dass Regeln für einen minimalen Gesamtwirkungsgrad nicht für Kraftwerke gelten sollen, welche bereits vor der Gesetzesänderung am gleichen Standort betrieben wurden. Eine Minderheit wollte wie der Ständerat und der Bundesrat diese Ausnahmebestimmung.</p><p>Bei den noch zu bereinigenden Differenzen schloss sich der <b>Ständerat</b> schliesslich dem <b>Nationalrat</b> an: so bei der Frage der Kompensation der CO2-Emissionen mit dem nun definitiven Entscheid für mögliche 30 Prozent Emissionseinsparung im Ausland; ebenso bei der Frage der Sonderregelung für das Kraftwerk Chavalon, welche damit wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde. Auf die in der ersten Beratung eingeführte Begrenzung der möglichen Gesamtleistung von Gaskombikraftwerke auf 500 Megawatt verzichtete die Kleine Kammer ebenfalls.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 126 zu 61 Stimmen angenommen.</b> Dagegen votierten die geschlossene SVP-Fraktion sowie zwei Mitglieder der RL-Fraktion.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:31