Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative

Details

ID
20080073
Title
Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 29. Oktober 2008 zur eidgenössischen Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative fordert eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche (BGF) auf 20 Prozent.</p><p>In den bedeutenden Tourismusdestinationen liegt der Zweitwohnungsanteil heute bereits beträchtlich über dieser Grenze. Die Initiative würde in diesen touristisch bedeutenden Regionen deshalb faktisch einen Baustopp bewirken und sowohl bei der Bauwirtschaft wie, zumindest kurzfristig, auch bei der Tourismuswirtschaft zu Einbussen führen. In den Gemeinden, die heute einen Zweitwohnungsanteil von weniger als 20 Prozent haben, würde die Initiative gerade jene Entwicklungen hervorrufen, die sie andernorts zu unterbinden versucht.</p><p>Die Initiative fokussiert einseitig auf den Regelungsbedarf innerhalb der Gemeindegrenzen und kann damit der überkommunalen Ausdehnung von Tourismusdestinationen nicht gerecht werden. Sie nimmt keine Rücksicht auf wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen und erweist sich dadurch als Einheitslösung, die den regionalen Unterschieden nicht gerecht wird und für Lösungen, die sich je nach den konkreten Verhältnissen und je nach Problemlage aufdrängen, keinen Raum mehr lässt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p><p>Diese Initiative ist eine der zwei so genannten Tandem-Initiativen des Umweltschützers Franz Weber, welche unter dem Titel "Rettet den Schweizer Boden" eingereicht worden war. (Siehe auch: Geschäft <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20080074">08.074</a>. "Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen. Volkinitiative") </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Oktober 2008 zur eidgenössischen Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!"
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.06.2010 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d. h. bis am 18. Juni 2011 verlängert.
    10.06.2010 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d. h. bis am 18. Juni 2011 verlängert.
    01.06.2011 2 Zustimmung
    17.06.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> behandelte die beiden Tandem-Initiativen zusammen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates erachtete den in der Volksinitiative "Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen" vorgeschriebenen Zweitwohnungsanteil von höchstens 20 Prozent pro Gemeinde als zu starr. Er trage weder wirtschaftlichen noch regionalpolitischen Interessen Rechnung und sei als Einheitslösung nicht akzeptabel. Die Kommission sehe zwar Regelungsbedarf im Bereich Zweitwohnungen. Die zum Teil sehr schwache Belegung vieler Ferienwohnungen rufe auch in den betroffenen Regionen und Kantonen nach konkreten Regelungsmassnahmen. Das Parlament und die betroffenen Kantone hätten, so Kommissionssprecher Sep Cathomas (CEg, GR), den Handlungsbedarf erkannt. Es bestünden bereits in verschiedenen Gemeinden Richtlinien zur Regelung des Zweitwohnungsbaus, beispielsweise in den Kantonen Graubünden, Tessin und Jura.</p><p>Franziska Teuscher (G, BE). wies namens der Grünen auf das enorme Siedlungsflächenwachstum in der Schweiz hin, welches pro Tag der Fläche der Rütliwiese entspreche. Jährlich verschwänden die Flächen von 4200 Fussballfeldern unter Beton. Sie sprach den Tandem-Initiativen eine gewisse Radikalität nicht ab, aber angesichts der Missstände in der Bodennutzung sei bei der Raumplanung Radikalität nicht fehl am Platz.</p><p>Für Bundesrat Moritz Leuenberger waren die Tandem-Initiativen nicht auf ihre Auswirkungen hin durchdacht worden, obwohl sie den Finger auf einen wunden Punkt legen. Er habe den Eindruck, bei der Formulierung sei die Hoffnung auf einen Gegenvorschlag im Vordergrund gestanden. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Arbeit an der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie auf die flankierenden Massnahmen zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus, welche der Bundesrat zusammen mit der Aufhebung der Lex Koller beantragt hatte. Er appellierte an den Rat, bei den erwähnten flankierenden Massnahmen sowie bei der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes dann tatsächlich seine Verantwortung wahrzunehmen.</p><p>Ein Gegenvorschlag der Grünen "für eine Stabilisierung des Anteils Zweitwohnungen" wurde mit 118 zu 45 Stimmen abgelehnt. Der Gegenvorschlag wollte den Anteil von Zweitwohnungen ebenfalls auf höchstens 20 Prozent beschränken. Gemeinden jedoch, welche zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative einen höheren Zweitwohnungsanteil ausweisen würden, hätten diesen auf dem Stand des Jahres 2009 stabilisieren müssen.</p><p>Alle Mitglieder der bürgerlichen Fraktionen empfahlen auf Antrag der Mehrheit der Kommission die Initiative zur Ablehnung. Sämtliche Mitglieder der grünen Fraktion sowie eine Zweidrittelsmehrheit der SP-Fraktion unterstützten sie. Der Rest der SP-Fraktion enthielt sich der Stimme.</p><p>Der <b>Ständerat </b>befasste sich in der Sommersession 2011 mit der Vorlage. Als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative hatte das Parlament zuvor in der Dezembersession 2010 eine Änderung des Raumplanungsgesetzes angenommen (07.062 RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG). Mit den damals beschlossenen raumplanungsrechtlichen Bestimmungen sollten die Kantone bei der Richtplanung stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollten dafür sorgen, dass die betroffenen Gemeinden wirksame Massnahmen wie Kontingente, Erstwohnungsanteile oder Lenkungsabgaben beschliessen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund behandelte die Kleine Kammer die Initiative. Mit Verweis auf die verabschiedete Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag und mit den gleichen Argumenten, wie im Nationalrat (unter anderem: die Initiative sei zu schematisch und den unterschiedlichen regionalpolitischen Gegebenheiten werde keine Rechnung getragen) beantragte eine Kommissionsmehrheit, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine linksgrüne Minderheit wollte die Initiative annehmen. Der Ständerat empfahl mit 24 zu 9 Stimmen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung empfahl der Nationalrat mit 123 zu 61 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Geschlossen für die Initiative votierten die SP- und die grüne Fraktion. Der Ständerat empfahl die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen zur Ablehnung.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 mit 50,6 Prozent Ja-Stimmen und von 12 Kantonen und</b></p><p><b>3 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:48

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