Forschungsgesetz. Teilrevision

Details

ID
20080079
Title
Forschungsgesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Änderung des Forschungsgesetzes (Innovationsförderung)
InitialSituation
<p>Mit der Vorlage soll das bestehende Forschungsgesetz ergänzt werden um eine umfassende und zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung durch den Bund, namentlich auch der Aufgaben und der Organisation der Kommission für Technologie und Innovation (KTI).</p><p>Die Schweiz gehört weltweit zu den Staaten mit den höchsten Innovationsleistungen. Sie kann diesen Spitzenplatz nur dann halten, wenn es der Wirtschaft auch in Zukunft gelingt, innovative Produkte zu entwickeln und erfolgreich zu vermarkten. Genau hier setzt die Innovationsförderung des Bundes an. Sie konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahre 1943 auf den Brückenschlag zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Der Bund unterstützt heute mit rund 100 Millionen Franken pro Jahr die Entwicklung neuer Produkte, den Wissenstransfer von den Hochschulen in die Praxis sowie den Aufbau von Start-up-Unternehmungen und erleichtert den Schweizer Hochschulen und Unternehmen den Zugang zu internationalen Forschungs- und Innovationsförderprogrammen. Die Fördertätigkeit hat auch massgeblich zum Aufbau der anwendungsorientierten Forschung an den Schweizer Fachhochschulen beigetragen. Die ursprünglich einzig auf die Förderung von Projekten in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung ausgerichtete Innovationsförderung hat ihr Aufgabengebiet schrittweise erweitert. Dabei ging es immer darum, Lücken in der Wertschöpfungskette zu schliessen und dafür zu sorgen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Produkte umgesetzt werden können. Die durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) fachlich begleitete Innovationsförderung des Bundes entwickelte sich in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufstelle für innovative Unternehmen, insbesondere für KMU. Dank der Innovationsförderung erhalten diese Unternehmen erleichterten Zugriff auf das Wissen von Hochschulen. Die von der KTI unterstützten Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden je hälftig von den beteiligten Hochschulen und den Wirtschaftspartnern finanziert. Die Innovationsförderung des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleineren und mittleren Betrieben in der Schweiz und trägt zur Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen bei.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1943 werden den heutigen Anforderungen an die Innovationsförderung nicht mehr gerecht. Mit einer Teilrevision des Forschungsgesetzes sollen deshalb für die KTI zeitgemässe gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Die bisher rein beratend tätige KTI erhält neu ein umfassendes Aufgabenportfolio und entsprechende Entscheidkompetenzen. Sie soll als verwaltungsunabhängige Behördenkommission mit eigener Geschäftsstelle organisiert werden. Auf diese Weise kann - auf den bisherigen, bewährten Strukturen aufbauend - die Innovationsförderung des Bundes dynamisiert und flexibilisiert werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Änderung des Forschungsgesetzes (Innovationsförderung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Forschung (Forschungsgesetz, FG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    26.05.2009 1 Abweichung
    10.09.2009 2 Zustimmung
    25.09.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Sämtliche Rednerinnen und Redner begrüssten den Entwurf. Sie betonten insbesondere, dass die Beiträge an die Innovationsförderung namentlich in Krisenzeiten eine gute Investition seien. Zudem hielten sie fest, dass die KTI unbedingt eine starke Autonomie erhalten müsse, da dies eine unabdingbare Voraussetzung für die innovative Wirtschaft unseres Landes sei. Ebenfalls für unerlässlich hielten die Ratsmitglieder, dass den KMU im Entwurf ein so hoher Stellenwert beigemessen wird. Die kleine Kammer schuf gegenüber dem Entwurf des Bundesrates nur geringfügige Differenzen. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesrevision mit 34 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.</p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge aus den Reihen der SVP-Fraktion, die eine bessere Kontrolle der Aktivitäten der KTI verlangten, allesamt abgelehnt. Ebenfalls verworfen wurde ein Antrag der Grünen, welcher verlangte, dass die KTI die "Gendersensitivität" zu berücksichtigen hat. Die grosse Kammer schuf nur zwei kleine Differenzen, beide auf Antrag ihrer Kommission, die eine in Artikel 16c Absatz 3, die andere in Artikel 37 Absatz 3. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 115 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Seiner Kommission folgend hat sich der <b>Ständerat</b> diskussionslos den Beschlüssen des Nationalrats angeschlossen und damit die letzten Differenzen ausgeräumt.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 40 zu 0 und im Nationalrat mit 196 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:18

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